Allgemeine Informationen zum Einschreibungsverfahren

EU-Staatsangehörigkeit oder EU-Bildungsnachweise

Prüfung der Zugangsberechtigung für ein Bachelorstudium

Die Antragstellung und Bewerbung zum Studium ist ausschließlich online möglich und kann in nachfolgend genannten Zeiträumen erfolgen. Innerhalb dieser Fristen ist auch die Prüfung Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung zu beantragen:

Für das jeweilige Wintersemester:
01.06. bis 15.07. (Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge)
01.06. bis 31.10. (Antrag für zulassungsfreie Studiengänge)

Für das jeweilige Sommersemester:
01.12. bis 15.01. (Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge)
01.12. bis 30.04. (Antrag für zulassungsfreie Studiengänge)

Die Antragsstellung erfolgt auf folgender Seite:
START DER ANTRAGSSTELLUNG / BEWERBUNG


Ablauf:
Nach der Registrierung wählen Sie den Studiengang aus, für den Sie sich bewerben bzw. einschreiben möchten. Bei der Angabe der Hochschulzugangsberechtigung wählen Sie bitte aus, aus welchem Land Ihre Bildungsnachweise stammen. Im nachfolgenden Bestandteil sind die Dokumente gesammelt in einer PDF-Datei hochzuladen. Das betrifft die Dokumente in Originalsprache und eine Übersetzung ins Englische oder Deutsche. Der Antragsstatus ändert sich auf 'eingegangen', sobald Sie diesen abgegeben haben.

Wir prüfen nun Ihre Angaben und Dokumente. Liegt eine Zugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang vor, ändert sich der Antragsstatus für zulassungsfreie Studiengänge auf 'zulassungsfrei'. In diesem Fall kann direkt die Online-Immatrikulation erfolgen. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ändert sich der Antragsstatus auf 'gültig', womit Ihre Bewerbung für diesen Studiengang im Vergabeverfahren berücksichtigt wird.

Bitte beachten Sie:
Über sämtliche Statusänderungen werden Sie per Mail informiert. Bitte prüfen Sie zusätzlich regelmäßig den Antragsstatus im Portal der Hochschule. Die oben genannten Fristen sind Ausschlussfristen. Es können keine Anträge zu einem späteren Zeitpunkt gestellt oder Dokumente hochgeladen werden.

 

Prüfung der Zugangsberechtigung für ein Masterstudium

Verfügen Sie über einen ausländischen Hochschulabschluss und haben Interesse an einem Masterstudium, so ist eine Bestätigung durch den Bereich Zulassung International erforderlich.

Bitte senden Sie dazu vorab eine E-Mail an folgende Adresse:

hzb@uni-due.de

E-Mail Betreff:   Name, Vorname, gewünschter Studiengang

Anlagen:

- Kopie Passport
- Alle Zeugnisse (Hochschulabschluss und Transcript of Records inklusive Übersetzungen Deutsch oder Englisch sowie ggf. zusätzlich erbrachte Nachweise)

Mit erfolgter Prüfung erhalten Sie eine gesonderte Bestätigung zu Ihrer Zugangsberechtigung. Diese Bestätigung ist digital im HISinOne-Portal im Rahmen im Rahmen des Immatrikulationsantrages hochzuladen: START DER ANTRAGSSTELLUNG / BEWERBUNG.

Beachten Sie bitte die aufgeführten Fristen im HISinOne-Portal und auf unserer Homepage: klick.

Nicht-EU-Staatsangehörigkeit und Nicht-EU-Bildungsnachweise

Prüfung der Zugangsberechtigung für ein Bachelorstudium oder Masterstudium

Verfügen Sie über eine Staatsangehörigkeit außerherhalb der Europäischen Union und über Bildungsnachweise außerhalb eines EU/EWR-Landes, so ist sowohl die Prüfung Ihrer Zugangsberechtigung als auch die Antragstellung für das Studium über den Bereich Zulassung International erforderlich.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier: klick.

Wo Sie uns finden

Campus Duisburg
Dienstgebäude: SG
Geibelstr. 41
47057 Duisburg

Campus Essen
Dienstgebäude: T03 R00
Universitätsstr. 2
45141 Essen