Kosten

Sozial- & Studierendenschaftsbeitrag

Bei Einschreibung oder Rückmeldung ist der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag zu entrichten, der sich aus dem sogenannten Mobilitätsbeitrag (VRR-Semesterticket und NRW-Ticket für den ÖPNV), dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk sowie den Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) zusammensetzt.

Die genaue Summe

Beitrag für Neben- und Gasthörer:innen & Weiterbildungen

Für das Studium von Nebenhörer:innen (§ 71 Abs. 1 HG - kleiner Nebenhörer) wird ein allgemeiner Beitrag erhoben, ebenso für das Studium von Gasthörer:innen (§ 71 Abs. 3 HG) für jedes Semester ihrer Zulassung. Bei der Teilnahme an Weiterbildungen (§ 90 HG) entstehen kostendeckende Gebühren.

Mehr dazu

Möglichkeiten der Sozialberatung

Beratung und Information über alle Angelegenheiten, die mit der Finanzierung des Studiums zusammenhängen.