Sozial- & Studierendenschaftsbeitrag
Bei Einschreibung oder Rückmeldung ist der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag zu entrichten, der sich aus dem sogenannten Mobilitätsbeitrag (VRR-Semesterticket und NRW-Ticket für den ÖPNV), dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk sowie den Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) zusammensetzt.
Beitrag für Neben- und Gasthörer:innen & Weiterbildungen
Für das Studium von Nebenhörer:innen (§ 71 Abs. 1 HG - kleiner Nebenhörer) wird ein allgemeiner Beitrag erhoben, ebenso für das Studium von Gasthörer:innen (§ 71 Abs. 3 HG) für jedes Semester ihrer Zulassung. Bei der Teilnahme an Weiterbildungen (§ 90 HG) entstehen kostendeckende Gebühren.
Möglichkeiten der Sozialberatung
Beratung und Information über alle Angelegenheiten, die mit der Finanzierung des Studiums zusammenhängen.
Alles, was Recht ist
- Ordnung zum Erlass des Mobilitätsbeitrages
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/10-41-2.pdf - Beitragsordnung der Studierendenschaft
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/10-40-2.pdf - Beitragsordnung des Studierendenwerks
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/10-50_jan22.pdf