Zweithörer
Zulassung zur kleinen Zweithörerschaft
Eingeschriebene Studierende anderer Universitäten können für den gleichen Studiengang die Zulassung für eine kleine Zweithörerschaft mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen beantragen. Gleicher Studiengang bedeutet in dem Fall, dass Sie an einer anderen Universität (nicht Fachhochschule!) im selben Fach oder in derselben Fächerkombination immatrikuliert sind. Die Zulassung ist nur möglich, sofern keine Zulassungsbeschränkungen von der Fakultät beschlossen worden sind. Bitte wählen Sie anhand des Vorlesungsverzeichnisses die entsprechenden Veranstaltungen aus und tragen Sie diese in den Antrag auf "Zulassung zur Zweithörerschaft für einzelne Lehrveranstaltungen" ein. Dem ausgefüllten Antrag fügen Sie eine gültige Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule bei. Die Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester.
Für die kleine Zweithörerschaft ist gemäß Abgabensatzung ein Beitrag in Höhe von 100 € pro Semester zu entrichten.
Studierende, die an der Universität Dortmund oder der Universität Bochum eingeschrieben sind (Universitätsallianz Ruhr), müssen keinen Antrag auf "kleine Zweithörerschaft" stellen. Um Prüfungen abzulegen, ist allerdings eine Anmeldung im Sachgebiet Prüfungswesen erforderlich.
Der Zweithörerschaftsbeitrag ist auf das nachfolgende Konto zu überweisen:
Kto.-Nr.: 269753
bei der Sparkasse Essen
BLZ 36050105
IBAN:DE32 3605 0105 0000 269 753
SWIFT/BIC: SPESDE 3EXXX
Empfänger: Universität Duisburg-Essen
Verwendungszweck: Matrikelnummer - ohne Leerzeichen, ohne Komma, ohne Sonderzeichen
Zulassung zur großen Zweithörerschaft
Die Zulassung für eine großer Zweithörerschaft kann beantragt werden, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind und an der Universität Duisburg-Essen einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren möchten. Hierbei ist zu beachten, dass Sie im Falle eines parallel verlaufenden Studiums an zwei oder mehreren Hochschulen in nur einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sein dürfen. Darüber hinaus gilt zu beachten, dass die Zulassungsbeschränkungen sich auch auf einzelne Fachsemester beziehen können und nicht zwingend durchgehend bis zum Ende der Regelstudienzeit vorliegen. Bei weiteren Fragen hierzu melden Sie sich im Einzelfall bitte direkt bei uns oder der anderen Hochschule, an der Sie studieren oder beabsichtigen zu studieren. Die große Zweithörerschaft ist innerhalb der festgesetzten Einschreibungsfristen online zu beantragen:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/zulassungsfreie_studiengaenge.php
Die Zulassung zur großen Zweithörerschaft gilt immer für ein Semester. Für jedes folgende Semester können Sie innerhalb der Rückmeldefrist (siehe "Semestertermine") per Email die weitere Zulassung unter Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule beantragen. Ein Beitrag wird nicht erhoben.