Checkliste vor dem Studienstart

Praktika

Ist es für Ihren Wunsch-Studiengang ratsam oder sogar notwendig, ein Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren?
Ein Praktikum vor Studienbeginn heißt häufig Grundpraktikum oder Vorpraktikum. Für manche Studiengänge an unserer Hochschule (z.B. Maschinenbau) wird dringend empfohlen, das Grundpraktikum (und Teile des Fachpraktikums) vor Studienbeginn zu absolvieren, da während des Studiums wenig Zeit dafür bleibt.
Also: Vorher in Studienordnungen oder Praktikumsordnungen nachsehen oder bei uns nachfragen! 

Zugang zur Hochschule

Studieren ohne Hochschulreife – geht das?
Ja, denn die Landesregierung NRW hat mit der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 8. März 2010 den Hochschulzugang für Bewerber mit Berufserfahrung ohne Hochschulzugangsberechtigung neu geregelt.

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml

Grundsätzlich gilt natürlich an einer Universität, dass die allgemeine Hochschulreife (Abitur) die Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist. Allerdings gibt es je nach Studiengang auch einige wenige Ausnahmen von dieser Regel, z.B. der Zugang über eine Eignungsfeststellung. Wenn diese Möglichkeit von der Fakultät eröffnet wurde, ist dies bei der Beschreibung der Studiengänge http://www.uni-due.de/de/studium/angebot.php ausdrücklich vermerkt. 

Zulassung

Wie bekommen Sie ihren Studienplatz an der Universität Duisburg-Essen?
Grundsätzlich ist der Bereich Einschreibungswesen (vormals Studierendensekretariat) für Zulassung und Einschreibung zuständig. 

Was heißt zulassungsfrei?
Es gibt genügend Studienplätze für den Studiengang, das heißt, jede/r mit einem gültigen Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife wird auf Antrag im Bereich Einschreibungswesen des jeweiligen Campus eingeschrieben*. Damit haben Sie eine Studienplatzgarantie!  

* = Für einzelne Studiengänge können evtl. Nachweise der Eignung (z.B. in Kunst, Musik oder Sport für Lehrämter) oder/und Nachweise von evtl. vor Studienbeginn abzuleistenden Vorpraktika für die Einschreibung notwendig sein (mehr Informationen zu studiengangsbezogenen Eignungsprüfungen weiter unten).

Die Antragsformulare für die Einschreibung finden Sie hier. Einschreibungen erfolgen im Bereich Einschreibungswesen des jeweiligen Campus, an dem der gewünschte Studiengang angeboten wird. An der Universität Duisburg-Essen handelt es sich dabei um eine persönliche, direkte Einschreibung im Rahmen der Einscheibungsfristen. Das heißt, ein persönliches Erscheinen ist erforderlich. In besonderen Fällen kann auch Angehörigen eine Vollmacht für die Einschreibung erteilt werden. Die Einschreibungsfristen finden Sie hier.


Was heißt zulassungsbeschränkt?
Es gibt erfahrungsgemäß mehr StudienbewerberInnen als Studienplätze. Deshalb hat die Universität eine Zulassungsbeschränkung mit einer festen Studienplatzzahl beantragt und genehmigt bekommen.

 

Bundesweite (zentrale) Vergabeverfahren
Sind die Studienplätze eines Studienganges bundesweit zulassungsbeschränkt, dann ist Hochschulstart (www.hochschulstart.de - das Informationsportal der Stiftung für Hochschulzulassung) beauftragt, diese Studienplätze zu vergeben. Zur Zeit ist dies bei den Studiengängen Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin der Fall.

Das bundesweite Verfahren beinhaltet, dass nach Abzug der Vorabquoten (insgesamt etwa 13 % für AusländerInnen, Härtefälle, ZweitstudienbewerberInnen, Sanitätsoffiziere/-offizierinnen der Bundeswehr und BewerberInnen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung) 30% der Studienplätze nach der Durchschnittsnote (NC), 10% nach einer zusätzlichen Eignungsquote und 60% durch Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden.

Die Bewerbungsfristen für die bundesweiten Vergabeverfahren sind
für das Sommersemester 15.1., 24 Uhr; für das Wintersemester 15.7., 24 Uhr für so genannte "Neuabiturienten", die ihre Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben bzw. 31. 05. für die so genannten "Altabiturienten", die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben.

Örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze (Orts-NC)
Die Zulassungsbeschränkung (mit der Festsetzung der Studienplatzzahl) gilt nur für diese eine Hochschule.
Die Hochschulen führen in eigener Regie bei zulassungsbeschränkten Studienplätzen die Auswahl der BewerberInnen durch. Allerdings erfolgt für einige zulassungsbeschränkte Studiengänge die Koordinierung der Studienplatzvergabe über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) durch hochschulstart.de. Für diese Studiengänge müssen Sie sich bei hochschulstart.de registrieren und diese Registrationsnummer bei Ihrer Bewerbung auf der Internetseite der Uni angeben. Alle wichtigen Informationen zum jeweiligen Verfahren finden Sie auf den Seiten des Einschreibewesens.

An der Universität Duisburg-Essen erfolgt die Bewerbung für das 1. Semester ausschließlich online. Der Bewerbungsschluss für das jeweilige Sommersemester ist der 15. Januar, für das jeweilige Wintersemester der 15. Juli. Dieser Termin gilt auch für die sogenannten "Altabiturienten".

Sofern der Termin versäumt wurde, besteht in einigen Studiengängen die Möglichkeit, sich für das Losverfahren zu bewerben.

Studiengangsbezogene Eignungsprüfungen

Für manche Studiengänge muss neben der Hochschulzugangsberechtigung die besondere studiengangsbezogene Eignung nachgewiesen werden. Wer Sport studieren will, muss seine sportliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Wer Kunst oder Design studieren will, muss seine Kreativität und künstlerische Ausdrucksfähigkeit nachweisen.

An der Universität Duisburg-Essen gibt es für folgende Studiengänge Eignungsprüfungen, jeweils im Frühsommer für das kommende Wintersemester:
Lehramtsstudiengänge
Kunst  
Sport  
Musik (die Bewerbung läuft über die Folkwang Universität der Künste) 

Vorkurse

Vorkurse sollen vor Studienbeginn eine Brücke zwischen schulischen Kenntnissen einerseits und universitären Anforderungen andererseits schlagen. Zudem werden verschiedene Sprachkurse (z.B. Intensivkurse) angeboten.

Termine und weitere Infos zu Vorkursen finden Sie hier, Infos zu Sprachkursen finden Sie hier. 

Semesterbeiträge

Jeder Studierende zahlt in jedem Semester einen Beitrag für das Studierendenwerk (unterhält u.a. Wohnheime, Mensen, Cafeterias), für den AStA und weitere Gremien (studentische Interessenvertretung) und zur Finanzierung des Semestertickets. Wie hoch die aktuellen Semesterbeiträge sind, lesen Sie bitte hier nach.

Studienbeiträge

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Seit dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in Nordrhein-Westfalen gebührenfrei studieren.

Förderungen & Stipendien

Informationen zu Stipendien von Stiftungen und anderen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.