CAMPUS:AKTUELL - Newsletter der Universität
1.2/2013
Aus dem Senat vom 11. Januar 2013
[21.01.2013] Der Senat befasste sich u.a. mit dem Frauenanteil als Kriterium bei der Verteilung der finanziellen Mittel innerhalb der UDE. Und er diskutierte über die für 2014 geplante Änderung des NRW-Hochschulgesetzes.
Anfragen
In der Sitzung vom 7. Dezember 2012 hatte der Senat ein neues Overhead-Verteilungssystem diskutiert und dabei dem Rektorat u.a. einen Bestandsschutz für laufende Projekte empfohlen. Dem ist das Rektorat nicht gefolgt, was einige Senatoren nun veranlasste nachzufragen, warum. Prorektorin Lotz-Ahrens konnte in Vertretung des Kanzlers erklären, dass die Verwaltung nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gekommen sei, dass „die negativen Auswirkungen überwiegen“. Einen Bestandsschutz gerecht zu regeln, sei undurchführbar. Der Senat bat daraufhin, dass der Kanzler das in der kommenden Sitzung genauer erläutert.
Berufungen
Vom Senat positiv bewertet wurden die Besetzungen der:
Professur für „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“, Medizinische Fakultät,
Professur für „Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Schulpädagogik“, Fakultät für Bildungswissenschaften.
Neuwahlen in der QVK
Die reguläre Amtszeit der studentischen Mitglieder für die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (QVK) ist abgelaufen. Neugewählt wurden Julia Nuy, Andreas Klein, Semih Inak, Sinan Ekiz, Sascha Lücker, Janne Schorer, Alina Kingston sowie als Vertreter Samer Suleiman und Marvin Matthäus.
Grundsätze der Mittelverteilung 2013
Seit 2012 verteilt das Land die Gelder an die Hochschulen nach einem neuen System. Dabei wird u.a. der Professorinnen-Anteil miteinbezogen. Auch die UDE hat diesen Gender-Indikator bedacht, als es im letzten Jahr die finanziellen Mittel auf die Einrichtungen und Fakultäten verteilte. Um den in einer Fakultät tatsächlich erreichten Frauenanteil besser zu berücksichtigen, möchte das Rektorat diesen Parameter für 2013 um die Quote an Absolventinnen sowie Promovendinnen erweitern. Hierüber diskutierte der Senat und nahm die Regelung dann zustimmend zur Kenntnis.
Ergänzend stellte der Dezernent für Wirtschaft und Finanzen, Wolfgang Sellinat, die Leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM) des Landes vor und wie sie sich auf die UDE auswirkt. Das jetzige System nach den Indikatoren Drittmittel, Absolventen, Gleichstellung empfinden die NRW-Unis als ungerecht, weil es die meisten strukturell benachteiligt.
Der Senat teilt die Bedenken und die Kritik des Rektorats an der Landes-LOM und bat darum, dass es sich weiterhin vehement für eine Änderung der Mittelverteilung einsetzt.
Neufassung der Einschreibungsordnung
Viele Textpassagen der bisherigen Ordnung mussten überarbeitet und aktualisiert werden. Dazu gehörten Einschreibung bei gebührenpflichtigen Weiterbildungs- sowie bei Promotionsstudiengängen, mögliche Exmatrikulationsgründe, Gründe für Beurlaubungen und das NRW-Ticket.
Der Senat beschloss nach kurzer Diskussion die Einschreibungsordnung gemäß dem Entwurf.
Geplante Änderung des Hochschulgesetzes
Das NRW-Wissenschaftsministerium hat am 21. November 2012 einen Vorschlag gemacht, wie das Hochschulrecht weiterentwickelt werden könnte. Dabei ist eine Gesetzesnovelle geplant. Mögliche Änderungen betreffen das Verhältnis Land – Hochschulen, die Hochschulverfassung (z. B. die Rolle von Senat und Hochschulrat) und den Bereich Studium, Gleichstellung, Diversity Management.
(mehr: http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Hochschule_gestalten_NRW/Eckpunkte_Hochschulzukunftsgesetz.pdf)
Das Land bietet Interessierten an, über diese Novelle, die als Hochschulzukunftsgesetz zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten soll, online mitzudiskutieren.
http://www.hochschule-gestalten.nrw.de
Der Senat setzte sich mit den Eckpunkten auseinander, die Ministerin Schulze im November vorgestellt hatte. Anschließend beschloss er eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die auf der Basis der im Senat geführten Diskussion den Text einer Resolution erarbeiten soll.
Der Senat tagt wieder am 1. Februar.