Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

Workshop:Wege aus der geringfügigen Beschäftigung

Minijob mit Nebenwirkungen

[04.03.2010] Nur in Deutschland gibt es diese Beschäftigungsform: Minijobs. Maximal 400 Euro verdienen die Beschäftigten „brutto für netto“. Die Befreiung von Steuern und Sozialversicherung kostet sie die eigenständige soziale Absicherung – und den Staat beträchtliche Einnahmeausfälle in den öffentlichen Kassen. Minijobs stehen in der Praxis aber auch für Niedriglöhne, Nichtachtung von Arbeitnehmerrechten und die Absenkung sozialer Standards in den Betrieben. Wie sich diese Abwärtsspirale stoppen lässt, war Kernfrage eines Workshops an der Universität Duisburg-Essen (am 1. März), auf dem Wissenschaft, Politik und Mitbestimmungsakteure Wege aus der „geringfügigen Beschäftigung“ diskutierten.

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in Minijobs. Dass die Überlegungen, sie abzuschaffen, auf Protest stoßen werden, ist abzusehen – sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Arbeitgebern, die sich etwa in der Gastronomie, in der Gebäudereinigung, im Einzelhandel oder auch in Privathaushalten mit der geringfügigen Beschäftigung gut arrangiert haben. Eine Reform würden die Teilnehmer des Workshops, der vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni und dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung orgnaisiert wurde, deshalb auch „nicht gegen, sondern mit den Betroffenen“ vorantreiben wollen: Es müsse Bewusstsein über die Nachteile der geringfügigen Beschäftigung geschaffen werden, und „wir müssen Übergangsregelungen finden für die Beschäftigtengruppen, die verlieren“, so Dr. Christina Klenner vom WSI. Zugleich aber sollten die Fehlanreize beseitigt werden, die verheiratete Frauen von einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit abhalten. Regelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht machen Minijobs für sie auf den ersten Blick attraktiv, führen aber im weiteren Lebensverlauf in die „Minijobfalle“ mit erheblichen Armutsrisiken.

Rechtsansprüche einfordern und kontrollieren

Zunächst aber muss geltendes Recht wirksam durchgesetzt und kontrolliert werden, zeigte die Diskussion: Für die Arbeitgeber ist der Minijob mit der Pauschalabgabe von 30 Prozent inzwischen theoretisch sogar teurer als andere Beschäftigungsformen. In der Praxis wird dies allerdings dadurch kompensiert, dass geringfügig Beschäftigte häufig einen geringeren Stundenlohn erhalten und ihnen – obwohl damit das Diskriminierungsverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz verletzt wird – weitere Arbeitnehmerrechte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, für Feiertage und bezahlter Urlaub vorenthalten werden. „Die Beschäftigten wissen häufig nicht, welche Ansprüche sie haben, und sie trauen sich nicht, sie einzufordern“, stellen die Gewerkschaftsvertreter fest. Sie können allerdings auch wenig helfen – die wenigsten Minijobber sind gewerkschaftlich organisiert. Nicht zuletzt werden die Minijobs genutzt, um im Betrieb Druck auf die normal sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auszuüben, „die sozialen Standards im Betrieb und letztlich auch auf dem Arbeitsmarkt werden aufgeweicht“, weiß die IAQ-Wissenschaftlerin Dr. Dorothea Voss-Dahm.

„Wie lange kann Deutschland es sich noch leisten, dass für mehr als jedes fünfte Arbeitsverhältnis keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden?“ fragte IAQ-Direktorin Dr. Claudia Weinkopf. „Minijobs, in einzelnen Branchen bereits das Normalarbeitsverhältnis, werden dadurch öffentlich subventioniert. Analysen des IAQ zeigen, dass mit über 80 Prozent die große Mehrheit in Minijobs für Niedriglöhne arbeitet.“

Nicht selten wünschen sich geringfügig Beschäftigte mehr Arbeitsstunden bzw. einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Vorliegenden Untersuchungen zufolge haben sich die auch auf der politischen Ebene bestehenden Hoffnungen, dass der Minijob als eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fungieren könne, jedoch nicht erfüllt. Auch die Annahme, dass betroffene Frauen über den Ehemann abgesichert seien, stimmt nur begrenzt. 2008 lebte nur jeder zweite Minijobber in einem Haushalt mit mindestens einem Normalverdiener. Immerhin gut ein Drittel hatte aber keine weiteren Erwerbstätigen zur Seite.

Lösungsvorschläge: 15 Wochenstunden und Mindestlohn

Als erste Ansatzpunkte zur Eindämmung des Missbrauchs von Minijobs wurde die Wiedereinführung der Höchstgrenze von 15 Wochenarbeitsstunden ebenso wie ein gesetzlicher Mindestlohn gefordert. Dies würde zwar nicht zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl der Minijobs führen, aber zumindest Niedrigstlöhne ließen sich so verhindern. Bei einer Sozialversicherungsfreigrenze von 400 Euro könnten bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro maximal 13 Stunden pro Woche gearbeitet werden.


Weitere Informationen: IAQ: Dr. Dorothea Voss-Dahm, Tel. 0203-379-1826, dorothea.voss-dahm@uni-due.de; WSI: Dr. Christina Klenner, Tel. 0211-7778-231, Christina-Klenner@boeckler.de

Redaktion: Claudia Braczko, Tel.: 0170-8761608, presse-iaq@uni-due.de

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