Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

UDE-Senatsresolution

Studienbeiträge finanziell kompensieren

[01.10.2010] Die neue Landesregierung hat beschlossen, die Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2011/2012 abzuschaffen. Darauf reagiert der Senat der Universität Duisburg-Essen (UDE) in seiner konstituierenden Sitzung am 1. Oktober mit einer Resolution, in der er seine „große Sorge über einen möglichen Wegfall der Studienbeiträge ohne unmittelbare und vollständige Kompensation durch das Land“ äußert.


Im Wortlaut:

RESOLUTION DES SENATES DER UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN
ZUR FINANZIELLEN KOMPENSATION DER ABSCHAFFUNG VON STUDIENBEITRÄGEN IN NRW

Der Senat der Universität Duisburg-Essen äußert seine große Sorge über einen möglichen Wegfall der Studienbeiträge ohne unmittelbare und vollständige Kompensation durch das Land. Die aus Studienbeiträgen zufließenden Mittel haben einen großen Anteil an der finanziellen Ausstattung unserer Universität. Diese Mittel werden unter starker Beteiligung von Studierenden gezielt für vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre eingesetzt.

Dazu gehören zusätzliches Lehrpersonal, vielfältige zusätzliche Serviceleistungen für Studierende, aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, wie etwa der Bibliothek. Ein Ausfall der Studienbeiträge ohne unmittelbare Kompensation aus dem Landeshaushalt würde die Universität dazu zwingen, diese sehr sinnvollen Investitionen und Maßnahmen wieder zurückzuschrauben. Dies beeinträchtigt die Qualität und Effizienz des Studienablaufs und erschwert auch die Bewältigung der vielfältigen zusätzlichen Aufgaben der Hochschule bei der Umsetzung des Bolognaprozesses.

Die derart zugeteilten Kompensationsmittel sollten nicht kapazitätswirksam sein und in Fortsetzung der bisherigen bewährten Vorgehensweise bei den Studienbeitragsmitteln unter wesentlicher Beteiligung der Studierenden gezielt für die Weiterführung von Verbesserungsmaßnahmen in der Lehre eingesetzt werden können. Dabei ist zu gewährleisten, dass sowohl die Höhe der Kompensationsmittel als auch der Schlüssel für deren Verteilung langfristig gesichert sind, dass die Kompensationsmittel in Abhängigkeit von den jeweils aktuellen Studierendenzahlen variieren und dass nicht ersatzweise an anderen Stellen der Hochschulfinanzierung Kürzungen vorgenommen werden.

Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nicht zuletzt die Studierenden der Universität Duisburg-Essen appellieren an die Landesregierung, zur Gewährleistung einer gedeihlichen universitären Lehre diesem wichtigen Anliegen Rechnung zu tragen.

Redaktion: Beate H. Kostka, Tel. 0203/379-2430

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