Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

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Uni-Kanzler

[20.11.2003] Nachdem die Rektoren der ehemaligen Universitäten Duisburg und Essen mit Wirkung vom 31.12.2002 aus dem Amt geschieden sind, hat nunmehr das Ministerium für Wissenschaft und Forschung mitgeteilt, dass vorgesehen sei, auch die Kanzler der früheren Universitäten Duisburg und Essen, die gegenwärtig das Amt des Kanzlers der Universität Duisburg-Essen gemeinsam wahrnehmen, mit Wirkung zum 1.1.2004 in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen und das Amt des Kanzlers der Universität Duisburg-Essen neu zu besetzen. Die Versetzung der Kanzler in den einstweiligen Ruhestand ermöglicht § 4 Abs. 5 des Gesetzes zur Errichtung der Universität Duisburg-Essen. Zuständig für die Entscheidung ist das MWF.

Redaktion: Beate H. Kostka, Tel 0203/379-2430

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