Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen
Manager setzen auf Tarifverträge
[18.11.2004] Hardliner unter den Arbeitgebern propagieren das Instrument der Betriebsvereinbarung gern als Ersatz von Tarifverträgen. Eine Mehrheit bei den Personalmanagern deutscher Unternehmen finden sie damit nicht.
Fast 60 Prozent der Führungskräfte im Personalwesen setzen vielmehr auf Flächentarifverträge, ergab eine Telefonumfragen bei 1 000 Personalverantwortlichen in Unternehmen, die einen Betriebsrat und mindestens 100 Mitarbeiter haben. Geleitet wurde das Forschungsprojekt von Dr. Werner Nienhüser, Professor für Betriebswirtschaftslehre auf dem Campus Essen der Universität Duisburg-Essen, und Diplom-Kaufmann Heiko Hoßfeld, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Nienhüser.
Aktuelle Untersuchungen zur Verbreitung oder gar zur Bewertung von Betriebsvereinbarungen lagen bislang nicht vor; unbekannt war, wie etwa Personalmanager solche Vereinbarungen – auch im Verhältnis zum Flächentarifvertrag – bewerten. Personalmanager aber seien, sagt Werner Nienhüser, diejenigen, die auf Arbeitgeberseite die Folgen einer Abkehr vom System der Flächentarifverträge vor allem zu bewältigen hätten. Jetzt kennt man repräsentative Antworten. Die Interviewaktion, deren Auswertung vorliegt, ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der Hans-Böckler-Stiftung und den Essener Betriebswirten.
Kritiker des Flächentarifvertrags-Systems fordern seit langem, auch die Aushandlung von Löhnen und Arbeitszeiten, die bisher – wenn auch mit vielfältigen Öffnungsklauseln – tarifvertraglich geregelt sind, mehr als bisher auf die betriebliche Ebene zu verlagern. Flächentarifverträge sollten, so heißt es, nur noch Rahmenregelungen treffen, während Betriebsvereinbarungen Tarifverträge unter Berücksichtigung der besonderen Umstände im Betrieb mit Inhalten zu füllen oder diese sogar zu ersetzen hätten.
Zweifellos haben Betriebsvereinbarungen in jüngerer Vergangenheit an Bedeutung gewonnen. In 99 Prozent aller Unternehmen, die 100 und mehr Beschäftigte und einen Betriebsrat haben, gibt es mindestens einen solchen Vertrag; im Durchschnitt sind es sogar 14. Sie regeln alles Mögliche: die Wahrnehmung von Weiterbildungsangeboten, die betriebliche Alterssicherung, die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz.
Bei diesem Spektrum tun sich nach Nienhüser und Hoßfeld auch keine Probleme auf, zumal rund 75 Prozent der Personalmanager Betriebsvereinbarungen für geeignet halten, die Flexibilität zu erhöhen. Nur gut 20 Prozent sehen in solchen Regelungen die Ursache für „mehr Starrheit im Unternehmen“.
Allerdings stimmten auch nur 6 Prozent der Befragten für das Festhalten an den verbindlichen Regelungen der Flächentarifverträge, während ihnen 41 Prozent eine nachrangige Rolle gegenüber den Betriebsvereinbarungen zuweisen. Hingegen: 53 Prozent geben Flächentarifverträgen den Vorrang, wollen diese aber durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen den jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst sehen. „Die Forderung der Deregulierungsbefürworter“ ziehen Nienhüser und Hoßfeld das Resümee, „findet bei den betrieblichen Personalpraktikern weniger Widerhall als erwartet.“
Ein generelles Dilemma der Deregulierungsbefürworter und Gegner des gegenwärtigen Systems haben Nienhüser und Hoßfeld auch ausfindig gemacht: „Man will zwar eine Verlagerung der Regelungskompetenz auf die Betriebsebene, handelt sich damit aber bei einem konfliktbewussten, Gegenpositionen beziehenden und womöglich durchsetzungsfähigen Betriebsrat zusätzliche Aushandlungskosten ein, die man nicht in Kauf nehmen will“, schreiben die Autoren der Studie.
Werner Nienhüser, Heiko Hoßfeld: Bewertung von Betriebsvereinbarungen durch Personalmanager. Ergebnisse einer empirischen Untersuchung. In der Reihe: Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2004.
Redaktion: Monika R?gge, Tel.: (0201) 183?2085
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