Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

System der Mittelverteilung soll Prozess beschleunigen

Von der GH zur Universität

[23.04.2004] Die Universität Duisburg-Essen wandelt sich von einer Gesamthochschule zu einer Universität. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet, und das Land verstärkt diesen Prozess noch durch das System der Mittelverteilung auf die Universitäten. Die Umwandlung erfordert Veränderungen auf drei Ebenen:

1. Studiengangsstruktur

Die bisherige Integration von Fachhochschul- und Universitätsstudiengängen kann nicht mehr fortgeführt werden. FH-Studiengänge sind einzustellen oder werden mit Genehmigung des Wissenschaftsministeriums in universitäre Bachelor- und Masterprogramme umgewandelt.

2. Personalstruktur

Angepasst werden muss auch die Berufungspraxis und Personalstruktur. Fachhochschulprofessuren sollen künftig in Universitätsprofessuren oder Stellen für wissenschaftliche MitarbeiterInnen umgewandelt werden. Zur Einstellungsvoraussetzung von UniversitätsprofessorInnen gehört künftig, dass die BewerberInnen habilitiert sind oder habilitationsgleiche Leistungen vorweisen. In künstlerischen Fächern kann als ProfessorIn berufen werden, wer eine besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen nachweist.
Diese Berufungsvoraussetzung bleibt an der Universität Duisburg-Essen insbesondere für ProfessorInnen im Bereich Design/Gestaltung weiterhin relevant.

3. Hochschulzugang

Ob und in welcher Weise auch zukünftig StudienbewerberInnen mit Fachhochschulreife zum Studium an der Universität Duisburg-Essen zugelassen werden können, ist gesetzlich vorgegeben. Die Universität wird sich jedoch sehr dafür einsetzen, auch künftig für diesen BewerberInnenkreis attraktiv zu sein. Insbesondere sollten einzelne Fachbereiche Studierende mit einem Auswahlverfahren (Aufnahmeprüfung) aufnehmen können – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Redaktion: Beate H. Kostka, T.: (0203) 379?2430

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