Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

Resolution des Senats

Gegen Studiengebühren!

[04.07.2005] Der Senat der Universität Duisburg-Essen hat in seiner heutigen Sitzung (1. Juli) ein differenziertes Meinungsbild zur aktuellen Studiengebührendiskussion erstellt und anschließend mit 6 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen die folgende Resolution beschlossen:

Resolution gegen die Gebührenpläne von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen

"Hochschulausbildung [ist] ein öffentliches Gut und eine vom Staat wahrzunehmende Verpflichtung."
(Präambel Berlin Kommunique 2003).

Der Senat der Universität Duisburg-Essen spricht sich gegen die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester aus. Bereits ab dem Sommersemester 2006 soll den Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt werden, von den Studierenden einen "Studienbeitrag" von zunächst 500 Euro pro Semester zu erheben.

Der Senat befürchtet, dass die Einführung von Studiengebühren zu einem dauerhaften Rückzug der öffentlichen Hand aus der Hochschulfinanzierung führen wird. Zwar weisen die Regierungsparteien in ihren Verlautbarungen darauf hin, dass die "Einnahmen der Hochschulen nicht mit den staatlichen Zuwendungen verrechnet werden". Der Senat hält aber diese Aussage mit Hinblick auf den Landeshaushalt nicht für dauerhaft durchsetzbar, wie die Beispiele anderer Staaten (z.B. Australien) eindrücklich belegen.

"Eine Verbreiterung der Finanzlage der Hochschulen durch Studiengebühren konnte in den untersuchten Staaten nicht festgestellt werden, da sich die öffentliche Hand in diesen Staaten jeweils in gleichem Maße aus ihrer finanziellen Beteiligung zurückzog", so das Ergebnis einer vom Deutschen Bundestag in Auftrag gegebenen Studie (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Februar 2004). Die Gewährleistung und Planungssicherheit von Forschung und Lehre würde in einem solchen Fall noch stärker von ihrer wirtschaftlichen Rentabilität abhängig gemacht. Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Struktur und der Rechtsform der Hochschulen ergibt sich ein bildungspolitisches Szenario, das der Senat nicht unterstützen kann.

Das angedachte Tempo der Einführung lässt darauf schließen, dass die Landesregierung keinen Wert auf eine angemessene Einbeziehung der Hochschulen und Studierenden in den Gesetzgebungsprozess legt. Der Senat fordert die Landesregierung auf, bei allen Gesetzesänderungen, die das Hochschulwesen betreffen, Hochschulen, Angestellten und Studierenden ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Beratung mit dem Gesetzgeber einzuräumen.

Bevor die Hochschulen Stellungnahmen abgeben, sind in jedem Fall ihre Gremien zu hören. Eine Hochschulpolitik, ohne ausreichende Debatte mit den Hochschulen und deren Mitglieder muss ihr Ziel verfehlen und schadet der Hochschullandschaft NRW nachhaltig.

Laut der CDU, dürfen sozial Benachteiligte durch die Einführung der Gebühren nicht von der Aufnahme eines Studiums abgehalten werden; jedoch fehlt in den Planungen die Benennung konkreter Maßnahmen zur Gewährleistung dieser vom Bundesverfassungsgericht geforderten Notwendigkeiten. Die vage Forderung nach sozial gerechter Ausgestaltung des Gebührenmodells steht im Gegensatz zu den vorgetragenen Gestaltungsplänen und zum angedachten Zeitpunkt ihrer Umsetzung. Der Koalitionspartner macht hierzu ebenfalls keine Angaben, er schließt vielmehr einen Erlass der Gebühren für BAFöG-Empfängerinnen und -Empfänger kategorisch aus.

Staatliche und private Kreditsicherungs- und/oder Stipendiensysteme hält der Senat für unzureichend und undifferenziert. Einerseits bleibt die Frage offen, wie das Land, ohne die öffentliche Finanzierung der Hochschulen zu reduzieren, die notwendigen Mittel für Stipendien aufbringen soll (bei staatlichen Stipendien müssten diese zusätzlich zum BAföG erfolgen), und wie andererseits ein privatwirtschaftliches Kreditsystem mit entsprechenden Zinssätzen die Abschreckungswirkung von Studiengebühren verhindern kann.

Der Zugang zu Bildung hängt in Deutschland bereits jetzt mehr als in anderen Ländern maßgeblich von der sozialen Herkunft ab, wie die 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks und weitere sozialwissenschaftliche Studien eindrücklich darlegen. Lediglich 11% der Studierenden an deutschen Hochschulen stammen aus bildungsfernen Schichten - halb so viele wie noch 1982 (23%). Hinzu kommt, dass die Bildungsbeteiligung der "mittleren Schichten" ebenfalls von 49% auf 29% gesunken ist.

Die Bereitschaft, sich zu verschulden, ist, wie empirisch vielfach belegt wurde, bei sozial schwächer gestellten Menschen wesentlich geringer. Studiengebühren und die damit einhergehende Verschuldung erhöhen somit die Selektivität des deutschen Bildungssystems und wirken nicht nur der langfristig angestrebten Erhöhung der Studierquote, sondern durch die zusätzliche entstehende Arbeitslast zur Finanzierung des Lebensunterhalts auch der Verringerung der Studiendauern diametral entgegen.

Redaktion: Beate H. Kostka, Tel.: 0203/379-2430

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