Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

Senat und Erweiterter Senat konstituierten sich

Wahlen in zwei Gremien

[16.10.2006] Den Politikwissenschaftler Othmar N. Haberl hat der im Juni neu gewählte Senat der Universität Duisburg-Essen in seiner konstituierenden Sitzung zu seinem Vorsitzenden gewählt. Stellvertreter wurde der Experimentalphysiker Andreas Wucher. Beide erhielten im 1. Wahlgang die erforderliche qualifizierte Mehrheit von 11 Stimmen.

Die Wahl des neuen Rektors, dessen Amtszeit nach dem Ende der Gründungsphase am 1. Januar 2007 beginnt, die Arbeit an einer neuen Grundordnung und die Mitwirkung bei der Implementierung des künftigen Hochschulgesetzes nannte Haberl bei seiner Vorstellung im Senat als dessen wesentliche, in vergleichsweise kurzer Frist zu bewältigende Aufgaben.

Als nächster Rektorkandidat wird noch einmal der amtierende Chef der Hochschulleitung, Professor Dr. Lothar Zechlin, zur Verfügung stehen ? vorausgesetzt, er kann sich auf eine kurze Amtszeit von nicht viel mehr als einem Jahr einrichten. Danach möchte Zechlin, wie er jetzt dem Senat erklärte, noch einmal wissenschaftlich arbeiten.

Am 1. Januar tritt in Nordrhein-Westfalen aller Voraussicht nach das „Hochschulfreiheitsgesetz“ in Kraft, das die Hochschulen des Landes zwingt, ihre eigenen Satzungen neu zu schreiben. Die Grundordnungen müssen dem neuen Gesetz angepasst, die künftigen Rektoren nach neuem Recht gewählt werden. Wenn sie ihre Ämter übernehmen, endet die Amtszeit der bisherigen Hochschulchefs.

Wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, wird das Hochschulfreiheitsgesetz dem Universitäten ein neues Gremien bescheren: den Hochschulrat. Abgeschafft wird hingegen der Erweiterte Senat, der sich ? im Gegensatz zum von den Professoren dominierten Senat ? paritätisch aus Vertretern aller vier Statusgruppen ? Professoren, Wissenschaftliche und weitere Mitarbeiter sowie Studierende ?zusammensetzt. Der Erweiterte Senat, der sich unter dem Vorsitz von Informatik-Professor Heinz Ulrich Hoppe jetzt an der Uni Duisburg-Essen konstituiert hat, ist also nur noch bis Ende des Jahres im Amt ? es sei denn, die Landesregierung würde bei der Beratung über das „Hochschulfreiheitsgesetz“ ihren Fahrplan nicht einhalten.

Aufgabe des Erweiterten Senats ist nach bisherigem Recht die Verabschiedung der Grundordnung. Im jetzigen Gremium und auch im Senat besteht wenig Neigung, mit der Arbeit an einem Entwurf für die Satzung „in vorauseilendem Gehorsam“ schon zu beginnen, ehe das grundlegende Gesetz überhaupt in der Welt ist. Weil an einer künftigen Hochschulsatzung aber möglichst alle Gruppen gleichberechtigt beteiligt werden sollten, verständigten sich Senat und Erweiterter Senat darauf, eine paritätisch zusammengesetzte „Implementierungs- und Grundordnungskommission“ (IGK) bereits jetzt zu bilden, Vorformulierungen für die Grundordnung aber noch zu verschieben.

Redaktion: Monika Rögge, Tel.: (0201) 183?2085

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