Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen
Universität auf dem Prüfstand
[23.02.2006] Neue Wege beschreitet die Universität Duisburg-Essen mit der Einführung eines systematischen Qualitätsentwicklungskonzepts. Innerhalb der nächsten fünf Jahre sollen alle Einheiten der Uni das Verfahren der institutionellen Evaluation durchlaufen – Fachbereiche, Serviceeinheiten, aber z.B. auch das Rektorat. So systematisch und umfassend stellt sich momentan keine andere Hochschule der Aufgabe Qualitätsentwicklung (QE).
Kreativer Motor des kontinuierlichen und flächendeckenden Verbesserungsansatzes ist das Gründungsrektorat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Hochschul- und Qualitätsentwicklung unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Michael Kerres. Ziel ist, die Hochschulaktivitäten zur Förderung der Lehr-, Lern-, Forschungs- und Dienstleistungsqualität zu intensivieren. Die systematische Qualitätsentwicklung soll das Potenzial der Universität in allen Bereichen konsequent fördern.
Bereits begonnen hat die Evaluation für die Universitäts-Bibliothek und das Rektorat. Ab dem Wintersemester untersucht sich der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, der bis dahin ein System der Lehrevaluation eingeführt haben wird. Während die Evaluation von Bibliotheken bereits einige gute Vorbilder aufweist, betritt die Universität Duisburg-Essen mit der Evaluation ihres Rektorats bundesweit Neuland.
Rektor Prof. Lothar Zechlin: „Wir möchten mit gutem Beispiel vorangehen und fangen deshalb mit dem Rektorat, also bei uns selbst an. Nicht nur die Ergebnisse unserer bisherigen Arbeit soll auf dem Prüfstand stehen, sondern ebenso die strukturelle Organisation der Hochschulleitung, ihre Arbeitsweise sowie die Frage, ob wir auf die Veränderungen, die in NRW beispielsweise durch das neue Hochschulgesetz erwartet werden, gut vorbereitet sind.“ Der Zeitplan und die Instrumente der Rektoratsevaluation liegen fest, ab sofort beginnt die Arbeit mit einer Eingangsbefragung der beteiligten Personen.
Evaluation wird als ein Instrument der Qualitätsentwicklung gesehen, die sich auf Leistungen einer Organisationseinheit als Ganzes und damit – je nach Auftrag der Einheit – z.B. auf Studienprogramme, Forschung oder Dienstleistungen bezieht. Das Verfahren der institutionellen Qualitätsentwicklung soll Einrichtungen unterstützen, ihre Stärken und Schwächen ebenso wie ihre Entwicklungspotenziale zu identifizieren und die Entwicklung der Einrichtung voranzubringen. Das QE-Verfahren orientiert sich an den üblichen internationalen Standards („Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area”).
Danach vollzieht sich Evaluation in den Schritten interne und externe Evaluation sowie Follow-Up-Gespräche. Entsprechend den jeweiligen Zielen und Gegebenheiten der evaluierenden Einheiten wird das Basiskonzept um individuell zugeschnittene Evaluationsinstrumente ergänzt. Ein wesentliches Prinzip des Verfahrens besteht darin, dass sich die Mitglieder einer Einrichtung über ihre Ziele und entsprechenden Leistungskriterien austauschen, Stärken und Schwächen selbstkritisch analysieren, Zukunftsperspektiven formulieren und deren Umsetzung anstoßen. Es stärkt damit die Selbstreflexion und Kommunikationsfähigkeit und trägt zu einer präziseren Positionierung der Einrichtung bei. Es unterstützt ihre Identitäts- und Strategiebildung und soll letztlich die Weiterentwicklung der Einrichtung befördern.
ZfH-Mitarbeiterin Anette Köster zum Zeitplan: „Die Vorgespräche mit den Fachbereichen sind jetzt abgeschlossen, das heißt, das ZfH kooperiert bereits vier Monate nach seiner Einrichtung mit allen 13 Fachbereichen der Hochschule.“ Ein besonderer Augenmerk des QE-Verfahrens liegt auf der Beteiligung der Studierenden, die nicht nur die Gelegenheit haben, sich über die Lehrevaluation an der QE zu beteiligen, sondern z.B. auch als Mitglieder der Arbeitsgruppen der evaluierenden Einheiten. Außerdem bereitet eine Arbeitsgruppe in diesem Jahr die Verwaltungs-Evaluation vor und entwickelt gemeinsame Methoden, Kriterien und Ziele. Die ersten Verfahren dazu werden ab 2007 starten.
Oberste Priorität hat, so Anette Köster, dass den Uni-Einrichtungen möglichst wenig zusätzliche Arbeit aufgehalst wird. Sie müssen sich zum Beispiel nicht um das Zusammentragen statistischer Daten kümmern, außerdem soll es eine Bündelung des universitären Berichtswesens für die Fachbereiche geben, so dass die Verantwortlichen in den Fachbereichen die Informationen nicht doppelt und dreifach aufbereiten müssen. Und solange es in Deutschland das System der Studiengangsakkreditierung gibt, werden auch die Anforderungen dieser Verfahren mit der institutionellen Evaluation verknüpft.
Dass allerdings dringender hochschulpolitischer Umsteuerungsbedarf von der Programm- zur Systemakkreditierung besteht, hat erst jüngst die Landesrektorenkonferenz in NRW festgestellt (siehe Anlage). Statt die immer zahlreicher werdenden Bachelor- und Masterstudiengänge durch externe Agenturen einzeln akkreditieren lassen zu müssen, sollen die Hochschulen nach dem Willen der Rektoren eigene Systeme der Qualitätssicherung aufbauen. Verantwortlich für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung des Verfahrens wäre die jeweilige Hochschule. Externe Gutachter hätten nur das hochschuleigene Qualitätssicherungssystem regelmäßig zu überprüfen.
Redaktion: Beate H. Kostka, Tel 0203/379-2430
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