Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen
Wann ist Schluss?
[19.10.2012] Als einer der letzten Diplomstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen (UDE) wurde im Zuge der Bologna-Reform auch der Integrierte (Diplom-)Studiengang Sozialwissenschaften (ISS) zum Wintersemester 2005/06 eingestellt. Die ISS-Studierenden wurden darüber schriftlich informiert und frühzeitig darauf hingewiesen, innerhalb welcher Fristen sie ihr Studium ordnungsgemäß abschließen können.
ISS-Studierende hatten gut sechs Jahre Zeit, nämlich bis zum 31. März 2012, um ihre restlichen Prüfungen abzulegen. Wer es bis dahin dennoch nicht geschafft hatte, sei es durch Krankheit, Pflegeverpflichtungen oder Schicksalsschläge, konnte beim Prüfungsausschuss einen Härtefallantrag stellen. Im Einzelfall wurde und wird dann geprüft, ob doch noch letzte Prüfungsleistungen erbracht werden dürfen.
Kurz nach der letzten Deadline zu Beginn des Sommersemesters 2012 waren noch etwa 100 Studierende eingeschrieben. Gegen Ende des Sommersemesters hatten 67 Studierende ihre Abschlussarbeit fristgerecht eingereicht. Weitere 16 schreiben noch an ihrer Arbeit.
Prüfungsausschussvorsitzender Prof. Dr. Achim Goerres: "Wir freuen uns, dass viele abgegeben Arbeiten mit einer guten Note bewertet wurden. Es bestätigt die Arbeit des Ausschusses, Studierenden in Härtefallsituationen auch nach Auslauf des Studiengangs noch eine letzte Chance zu geben und gleichzeitig auf Fairness und Vergleichbarkeit in den Prüfungsanforderungen für alle zu achten."
Rektor Prof. Radtke ergänzt: "Der Universität ist natürlich daran gelegen, ihre Studierenden möglichst mit einem ordentlichen Abschluss in das Berufsleben zu entlassen. Deshalb wurde der Prüfungsausschuss Sozialwissenschaften auch gebeten, die Härtefallbestimmungen der Auslaufregelung großzügig und kulant auszulegen." Aber es müsse auch das Gebot der Fairness und Gleichbehandlung gelten.
Ein eingestellter Studiengang kann nicht durch überlange Prüfungsverfahren unbegrenzt fortgeführt werden. Dies benachteiligt nicht nur die derzeit eingeschriebenen Bachelor-/Masterstudierenden in der Sozialwissenschaft, denen Betreuungs- und Lehrkompetenz entzogen wird, sondern auch diejenigen, die sich korrekt an die Fristen des Studienbetriebs gehalten haben.
Die betroffenen Studierenden haben auch die Möglichkeit, sich ihre Leistungen anerkennen zu lassen und in einen der UDFE-Bachelorstudiengänge in den Sozialwissenschaften zu wechseln.
Redaktion: Beate H. Kostka, Tel. 0203/379-2430
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