ERASMUS Sonderförderung
ERASMUS-Sonderförderung
ERASMUS-Mobilität mit Behinderung
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter/innen mit Behinderung können für die Mehrkosten, die im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthaltes entstehen, einen Zuschuss erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken. Beispielsweise können die auslandsbezogenen Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft, personelle / technische Hilfestellungen oder medizinische Betreuung bezuschusst werden. Informationen zu Art und Umfang der Leistungen sowie den Voraussetzungen finden Sie hier.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die ERASMUS-Beratung des Akademischen Auslandsamts. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare.
ERASMUS-Mobilität mit Kind
Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen (ERASMUS-Studienaufenthalt), können auf Antrag ERASMUS-Sondermittel als Pauschale erhalten. Zusätzlich zu der regulären ERASMUS Förderung nach den Stipendiensätzen der UDE kann eine monatliche Pauschale von 200 Euro (unabhängig von der Anzahl der Kinder) gewährt werden.
Bitte richten Sie sich für weitere Informationen an die ERASMUS-Beratung des Akademischen Auslandsamts. Dort erfahren Sie Näheres über die Fördermöglichkeiten und erhalten die Antragsformulare.
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suze/photocase.de