Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Master-Studiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Erziehungswissenschaft an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen Studiengangs.
Die Gesamtnote des Abschlusses muss mindestens 2,5 betragen.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Als gleichwertig angesehen wird in der Regel ein mindestens dreijähriger einschlägiger Studiengang, der die Anforderungen des Kerncurriculums der DGfE erfüllt und mit einem Gesamtworkload von mindestens 180 Credits zu einem ersten berufsbefähigenden Abschluss an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes führt, oder ein im obigen Sinne einschlägiger Abschluss an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes, sofern nicht ein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nachgewiesen werden kann.
Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht einen 1-Fach-Bachelor Erziehungswissenschaft oder einen 2-Fach-Bachelor mit Erziehungswissenschaft als Hauptfach studiert haben, wird empfohlen, vorab die Prüfung der Gleichwertigkeit des Studienabschlusses zu beantragen. Den formlosen Antrag senden Sie bitte zusammen mit einer digitalen Version des Modulhandbuchs und einer detaillierten Aufstellung aller Teilleistungen der studierten Module (Transcript of Records)
- für Bewerbungen zum Wintersemester bis zum 31. Mai
- für Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 30. November
per E-Mail an den
Prüfungsausschuss Master EB/WB
Prof. Dr. Silke Schreiber-Barsch
E-Mail: silke.schreiber-barsch@uni-due.de
Ansonsten erfolgt die Prüfung der Gleichwertigkeit im Zuge des Bewerbungsverfahrens im Online-Portal.
Zulassung
Bei Vorliegen der oben genannten Zugangsvoraussetzungen ist der Studiengang zulassungsfrei.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal, das
- für Bewerbungen zum Wintersemester vom 1. Juni bis zum 31. Oktober
- für Bewerbungen zum Sommersemester vom 1. Dezember bis zum 30. April
geöffnet ist.
Für die Bewerbung benötigen Sie in digitaler Form (PDF):
- das Bachelorzeugnis oder einen Notenspiegel, der mindestens 150 Credits ausweist, und eine Bescheinigung des Prüfungsamtes über die Anmeldung der Bachelorarbeit
- das Modulhandbuch,
- eine detaillierte Aufstellung aller Teilleistungen der studierten Module (Transcript of Records).
Hinweise zum weiteren Verfahren und zur Einschreibungen erhalten Sie im Zuge der Online-Bewerbung.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.