Zugangsvoraussetzungen
In der Regel Abschluss mit einer Note nicht schlechter als 3,0 des Bachelor-Studiengangs Physik oder eines auf mindestens drei Jahre angelegten natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Studienganges mit hinreichenden physikalischen Aspekten. Details siehe Prüfungsordnung.
Zulassung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Einschreibungswesen am Campus Duisburg. [Formulare und weitere Informationen]
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibungswesen, und erhalten Informationen beim Studiendekan (studiendekan@physik.uni-due.de).
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
siehe Ordnungen
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Weitere Sprachkenntnisse
Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. Modul- und Modulteilprüfungen können in deutscher oder englischer Sprache erbracht werden.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in englischer Sprache folgen zu können. Studierende, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Dies ist möglich durch den Nachweis von Englisch als Abiturfach (7 Punkte GK oder LK) oder mindestens vier Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen englischen Sprachtest. Über die Anerkennung gleichwertiger Kenntnisse der nach Satz 3 erforderlichen Voraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Studienbegleitende Praktika
siehe Ordnungen