Zugangsvoraussetzungen
Allg. Hochschulreife (Abitur), 12 Wochen berufspraktische Tätigkeit (kann während des Studiums nachgeholt werden). Neben soliden Englisch-Kenntnissen sollten Studienbewerber für das Fach Betriebswirtschaftslehre eine Affinität zu mathematischen Fragestellungen und theoriegeleiteten Problemlösungsansätzen sowie ein starkes Interesse am aktiven und passiven Arbeiten mit Texten (Buchwissenschaft) vorweisen. DSH2-Sprachnachweis für Bildungsausländer erforderlich.
Zulassung
Örtliche Zulassungsbeschränkung. Die Registrierung erfolgt im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) zunächst über die Stiftung für Hochschulzulassung. Dort erhalten Sie Ihre Bewerber-Identifikationsnummer (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Mit diesen Nummern bewerben Sie sich im Anschluss bitte online beim Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen.
Bewerbungsfrist: 15. Juli für das Wintersemester
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15.06. bei uni-assist ein. Dies gilt für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge und umfasst Anträge zur Zulassung zum Fachstudium, zur DSH-Direktzulassung sowie zum studienvorbereitenden Deutschkurs.
NC-Werte
Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens. Eine (näherungsweise) Umrechnung der Punktwerte in die „NC-Note“ finden Sie hier.
Industriepraktika/Auslandsaufenthalte
12 Wochen berufspraktische Tätigkeit (kann während des Studiums nachgeholt werden)
Sprachkenntnisse
Deutschnachweis DSH2
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Solide Englischkenntnisse, kein Nachweis erforderlich
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
möglich und von der Fakultät unterstützt