Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienfach „Literatur und Medienpraxis“ im 2-Fach-Masterstudiengang ist der erfolgreiche Abschluss
- des Bachelor-Studienfachs „Germanistik“ im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Universität Duisburg-Essen oder
- eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs/Studienfachs im Bereich der Geisteswissenschaften.
Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens 1,8 oder besser sein.
Als gleichwertig angesehen wird in der Regel ein mindestens dreijähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 180 Credits im Bereich der Geisteswissenschaft, von denen mindestens 25 ECTS-Credits im Bereich Literaturwissenschaft erbracht sein müssen.
Zulassung
Bei Vorlage o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen. Die Einschreibungen in Master-Studiengänge sind bis Vorlesungsende möglich.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Bei Kombination mit einem Studienfach der Universitätsallianz Ruhr (Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund) erfolgt die Bewerbung bzw. Einschreibung an der zweiten Uni mit dem "Großen Zweithörerstatus". Kein zusätzlicher Studienbeitrag!
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich bis zum 15.09. jeden Jahres beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Für Studierende, die keinen Bachelor-Abschluss der Germanistik der Universität Duisburg-Essen vorweisen können, ist es zwingend notwendig, sich vor der Einschreibung für eine Gleichwertigkeitsbescheinigung mit einem der betreffenden Fachvertreter*innen in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner zur Master-Einschreibung
Dr. Hanna Köllhofer
Raum: R11 T05 C38
Tel.: 0201/18‐33425
Bescheinigung zur Vorlage beim Einschreibungswesen/Studierendensekretariat
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse werden bereits im Rahmen des Bachelor-Studiums erbracht.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Das vierte Semester im Studienfach „Literatur und Medienpraxis“ im Zwei-Fach-Masterstudiengang ist so ausgelegt, dass ein Auslandssemester durchgeführt werden kann. Die Hochschule unterstützt die Suche nach einem Studienplatz im Ausland im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Ein Anspruch auf Zuweisung besteht nicht.
Wenn das Studienfach Literatur und Medienpraxis mit dem Studienfach "Niederlandistik" kombiniert wird, ist verpflichtend ein Auslandssemester an der Radboud Universiteit Nijmegen zu studieren.