Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife (keine Fachhochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Zulassung
Örtliche Zulassungsbeschränkung. Die Registrierung erfolgt im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) zunächst über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Dort erhalten Sie Ihre Bewerber-Identifikationsnummer (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Mit diesen Nummern bewerben Sie sich im Anschluss bitte online beim Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen.
Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/24 ist der 15. Juli 2023.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung bei uni-assist ein. Dies gilt für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge und umfasst Anträge zur Zulassung zum Fachstudium, zur DSH-Direktzulassung sowie zum studienvorbereitenden Deutschkurs.
Wenn Sie als ausländische/r Studieninteressierte/r aus einem Nicht-EU-Staat Unterstützung bei Ihrer Bewerbung benötigen oder Fragen zum Thema Anerkennung von Zeugnissen sowie sprachlichen Voraussetzungen haben, dann kontaktieren Sie bitte das Akademische Auslandsamt (International Office).
NC-Werte
Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens. Eine (näherungsweise) Umrechnung der Punktwerte in die „NC-Note“ finden Sie hier.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Bei Fragen zu den Sprachvoraussetzungen kontaktieren Sie bitte das Akademische Auslandsamt (International Office).
Weitere Sprachkenntnisse
Es sind keine weiteren Sprachkenntnisse erforderlich, Englischkenntnisse sind jedoch empfehlenswert.
Studienbegleitende Praktika
Das Studium beinhaltet ein berufsbezogenes und studienbegleitendes Praktikum von mindestens 8 Wochen (Vollzeit) im zweiten Studienjahr.
Es wird empfohlen, nach Möglichkeit darüber hinaus kontinuierlich in einer pädagogischen Institution mitzuarbeiten, um praktische Erfahrungen und fachliches Können zu fördern.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfohlen.