Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines (in der Regel siebensemestrigen) inhaltlich äquivalenten Bachelor-Studiums in Wirtschaftsingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Studiengang mit einer Note von 2,7 oder besser. Siehe hierzu auch die Formulare bzw. Anträge auf der Website des Studiengangs unter Downloads.
Nähere Auskünfte erteilt der Prüfungsausschuss.
Die Unterlagen zur Zulassung sind zu richten an:
Ruxandra Hoffmann
Fakultät für Ingenieurwissenschaften
Bereich Prüfungsausschuss Wirtschaftsingenieurwesen
Gebäude SG, Raum 167
Geibelstraße 41
Zulassung
Dieser Studiengang ist bei Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Duisburg.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim
Akademischen Auslandsamt des Campus Duisburg.
Prüfungsausschuss
Vorsitzender
Prof. Dr. Andreas Wömpener
Kontakt über:
Ruxandra Hoffmann
Gebäude SG, Raum 167
Geibelstraße 41, 47057 Duisburg
Tel.: 0203/379-3662
E-Mail: ruxandra.hoffmann@uni-due.de
Alternativ:
Telefon: +49 (0)203 37 - 91273
e-Mail: katharina.joerges-suess@uni-due.de
stellv. Vorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Arun Nagarajah
Raum:MA 224
Tel.: +49 203 379-2585
e-Mail: arun.nagarajah@uni-due.de
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschul-zugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Weitere Sprachkenntnisse
Gem. Prüfungsordnung § 2, Abs. 2:
Im internationalen Umfeld des Wirtschaftsingenieurwesens spielt Eng-lisch eine zunehmende Rolle als internationale Fachsprache. Ziel des Studiums ist es daher auch, durch Verwendung der englischen Sprache in ausgewählten Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen eine Vertrautheit mit der englischen Fachsprache zu vermitteln. Entsprechende Sprachkenntnisse werden daher vorausgesetzt.
Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office)
Studienbegleitende Praktika
Während des Master-Studiengangs sind keine studienbegleitenden Praktika vorgesehen.