Zugangsvoraussetzungen
Ein Bachelor-Abschluss in Angewandter Informatik oder ein gleichwertig bzw. vergleichbarer Bachelor-Abschluss in einem Studiengang der Informatik ist Voraussetzung für die Zulassung. Dabei wird die Eignung der Bewerber*innen in der Regel dann festgestellt, wenn die Gesamtnote 2,9 oder besser ist.
Absolvent*innen des Bachelor-Studiengangs "Angewandte Informatik (Ingenieur- und Medieninformatik)" mit einer Gesamtnote von 2,9 oder besser werden ohne vorherige Prüfung eingeschrieben. Alle anderen Bewerber*innen müssen vor der Immatrikulation ihre Unterlagen beim Prüfungsausschuss einreichen. Hier erfolgt die Prüfung der Gleichwertigkeit zum vorher genannten Bachelor "Angewandte Informatik" und gegebenenfalls die erforderliche Feststellung der Eignung.
Zulassung
Dieser Studiengang ist bei Vorliegen der o.g. Zugangsvoraussetzungen zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Duisburg. [Formulare und weitere Informationen]
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibewesen.
Prüfungsausschuss
Vorsitzender:
Prof. Dr. Jens Krüger (Funktionsmailadresse Prüfungsausschuss-Vorsitz)
Raum LE 304, Tel. 0203/37-92687
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)