Behördenführungszeugnis und amtsärztliches Gesundheitszeugnis
Das Behördenführungszeugnis
Das Führungszeugnis, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Einstellung in das Beamtenverhältnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Beantragung
Beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt des Wohnsitzes im Inland ist ein „Behördenführungszeugnis“ „Belegart O“ zu beantragen und der
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Berufungsmanagement
Forsthausweg 2
47057 Duisburg
zuzuleiten.
Bei ständigem Wohnsitz im Ausland ist das Behördenführungszeugnis direkt beim
Bundesamt für Justiz
Bundeszentralregister
Sachgebiet IV 21/IR
53094 Bonn
zu beantragen.
Ein Führungszeugnis kostet (Stand 10/2017) 13,00 €. Diese Kosten werden durch die UDE nicht erstattet.
Weitere Informationen zum Führungszeugnis und zur Beantragung (aus dem Ausland) beim Bürgerdienst des Bundesamts für Justiz.
Das amtsärztliches Gesundheitszeugnis
Beantragung
Für die Einstellung als Professorin bzw. Professor ist die Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Um später Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, bei grundsätzlicher Bereitschaft zur Annahme des Rufs rechtzeitig ein solches Gesundheitszeugnis bei dem für den gegenwärtigen Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt zu beantragen; die Untersuchung darf allerdings zum Zeitpunkt der Einstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Kosten
Die Kosten für das Gesundheitszeugnis trägt die UDE. Das Gesundheitszeugnis und die Gebührenrechnung werden der UDE direkt zugesandt. Ist dieses nicht der Fall sind das Gesundheitszeugnis und/oder die Gebührenrechnung der UDE vorzulegen.
Wohnort im Ausland
Bei ständigem Wohnsitz im Ausland kann ein Gesundheitszeugnis der Vertrauensärztin/des Vertrauensarztes der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt werden.
Die zuständige deutsche Vertretung für Ihren Wohnort im Ausland finden Sie bei den Länderinformationen des Auswärtigen Amts.
Bei einem Wohnsitz im angrenzenden Ausland kann auf Wunsch auch eine amtsärztliche Untersuchung bei einem Gesundheitsamt im grenznahen Gebiet durchgeführt werden. Hierzu ist vorab das Team Berufungsmanagement zu kontaktieren.