Stip Stip Hurra: Wege zum Stipendium: Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Konfessionelles FörderungswerkErnst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Informationen zur Stiftung
Philosophie
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk fördert Jüdinnen und Juden aller Denominationen – von orthodox bis liberal, von masorti bis säkular. Dieses Zusammenkommen aller religiösen und auch nicht-religiösen Strömungen des Judentums ist einmalig, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Für seine Stipendiat*innen bietet ELES einen Raum, in dem Jüdinnen und Juden keine Minderheit sind, und in dem sie die Herausforderungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland und Europa gemeinsam reflektieren können.
Zielgruppe
Studierende (im Sinne des §8 BAföG) und Promovierende, die der jüdischen Gemeinschaft zugehörig sind. Nichtjüdische Promovierende können sich mit Forschungsprojekten bewerben, die jüdische Themen zum Inhalt haben.
Informationen für Studierende
Voraussetzungen
- überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen
- Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft oder Studium im Bereich der jüdischen Studien
- Bewerber*innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens 5 Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet
- die Bewerbung für den Master muss vor / am Beginn des Masterstudiums erfolgen
Sonstiges
- Für die Bewerbung braucht man zwei akademische Gutachten (das Formular für Gutachten ist vorgegeben)
Informationen für Promovierende
Voraussetzungen
- hervorragende akademische Leistungen
- gesellschaftliches Engagement beispielsweise in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen oder im gesellschaftlichen Umfeld
- Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland und – bei deutscher Staatsbürgerschaft – in einem EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz. Die Promotion kann in begründeten Fällen auch an einer außereuropäischen Hochschule gefördert werden
- das Promotionsstipendium fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Bewerbung um Aufnahme in die Promovierendenförderung sollte in der Anfangsphase der Erarbeitung der Dissertation erfolgen
- Promotionsstipendien werden für die Regelförderdauer von zwei Jahren vergeben. In begründeten Einzelfällen besteht die Möglichkeit der Verlängerung um zweimal sechs Monate
- regelmäßiger Austausch mit den Vertrauensdozent*innen
Sonstiges
Materialien, Links und mehr
Quelle: https://eles-studienwerk.de/
Alle Angaben ohne Gewähr. Für weitere Informationen und die aktuellen Bewerbungsfristen siehe Webseite des Begabtenförderungswerkes.