Stip Stip Hurra: Wege zum Stipendium: Evangelisches Studienwerk Villigst
Konfessionelles FörderungswerkEvangelisches Studienwerk Villigst
Informationen zur Stiftung
Philosophie
Das Evangelische Studienwerk Villigst nimmt christliche Weltverantwortung im Bereich der Begabtenförderung wahr. Dabei geht das Evangelische Studienwerk davon aus, dass Begabung mit besonderen intellektuellen und kreativen Kompetenzen dazu verpflichtet, diese sozial, zukunftsorientiert und in offenen gemeinschaftlichen Bezügen einzusetzen. Unsere komplexe und widerspruchsreiche Gesellschaft braucht engagierte Intellektuelle und Entscheidungsträger, die fachliches, fachübergreifendes und politisches Urteilsvermögen verbinden.
Zielgruppe
Studierende (im Sinne des §8 BAföG) und deutsche und ausländische Promovierende aller Fachrichtungen. Außerdem organisiert das Evangelische Studienwerk Villigst auch ein Stipendium für Geflüchtete.
Informationen für Studierende
Voraussetzungen
- Sie sind Mitglied einer evangelischen Kirche (Sie können sich auch bewerben, falls dies nicht zutrifft. Dazu müssen Sie einen Sonderantrag einreichen)
- ehrenamtliches Engagement (z. B. in Kirche, Politik, Gesellschaft) und eine Belegung der fachlichen Eignung für das (geplante) Studium
- eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (z. B. die Fach- oder Allgemeine Hochschulreife)
- ein Präsenz- und Vollzeitstudiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung haben Sie das 3. Fachsemester noch nicht überschritten (bei mehreren Studienfächern zählt immer das höchste Fachsemester)
- noch kein abgeschlossenes Studium
- Bewerber*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen
- Förderung ohne Probezeit für die gesamte Studiendauer
Bewerbungsfristen
Informationen für Promovierende
Voraussetzungen
- Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen Ausnahmen)
- zügig absolviertes Studium
- überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (Abschlussnote mindestens „gut“, in Jura „vollbefriedigend“)
- Abschluss, der zur Promotion berechtigt
- Studierende mit einem ausländischen Abschluss können sich bewerben, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik zur Promotion zugelassen sind (die Zulassungsbescheinigung beifügen)
Sonstiges
- eine Wiederbewerbung ist in der Regel nicht möglich
- keine Förderung für Projekte in der Abschlussphase
Kontakt Vertrauensdozent:innen
Prof. Dr. Dietmar Osthus
Fakultät für Geisteswissenschaften
Institut für Romanische Sprachen und Literaturen
Raum: R12 S03 H85 (Campus Essen)
Tel.: +49(0)201/18-33241
http://www.dietmar-osthus.de
Materialien, Links und mehr
Quelle: https://www.evstudienwerk.de/
Alle Angaben ohne Gewähr. Für weitere Informationen und die aktuellen Bewerbungsfristen siehe Webseite des Begabtenförderungswerkes.