Teilnahmebedingungen:
Über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Projekt entscheiden die Schule und die Universität Duisburg-Essen. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter beurlaubt die Schülerin bzw. den Schüler bei Bedarf vom Unterricht der Schule. Der Besuch der Vorlesungen (Seminare, Übungen, Praktika, etc.) an der Universität Duisburg-Essen findet dann ersatzweise für den Unterricht in der Schule statt und ist eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang Schulunterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Universitätsveranstaltungen formal wie den Unterricht in der Schule zu handhaben, d.h. regelmäßig teilzunehmen, sich in der Schule krank zu melden und schriftliche Entschuldigungen einzureichen usw. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte sowie die Verantwortlichen der Schulaufsicht, Schule und Hochschule behalten es sich vor, die Teilnahme zu beenden, wenn sich Misserfolge zeigen oder sich die schulischen Leistungen negativ verändern.
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den ausfallenden Unterricht selbständig nachzuarbeiten, ggf. Klausuren zu schreiben und, falls von der Schule gefordert, zusätzliche Leistungen, wie z.B. das Verfassen von Referaten, zu erbringen. Einzelheiten sind mit der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer abzustimmen.
Falls sich ein Nachlassen schulischer Leistungen durch einen schlechteren Notendurchschnitt in den Zeugnissen und insbesondere im Abiturzeugnis zeigt, ist hierfür nicht die Schule verantwortlich. Die Verantwortlichkeit für die Teilnahme am Projekt mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Risiken liegt ausschließlich bei den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten.