CAMPUS:AKTUELL - Newsletter der Universität
3.2/2016
Aus dem Senat vom 4. März 2016
[18.03.2016] Wie soll die Gruppe der Professor/innen in den künftigen Senaten gewählt werden? Und wie sollen sich deren Mitglieder auf den Sitzungen vertreten dürfen? Darüber wurde in der Senatssitzung vom 4. März heftig gestritten. Außerdem u.a. im Fokus: Der Umgang mit Berufungsverfahren und die Begehung bestehender sowie geplanter DFG-Forschungsförderungen.
Berichte und Anfragen
Wegen seiner besonderen Verdienste und seines außerordentlichen ehrenamtlichen Engagements als Musikbeauftragter der Universität hat die UDE Prof. em. Dr. med. Eberhard Passarge Anfang Februar zum Ehrensenator ernannt. Wie der Senatsvorsitzende Prof. Atakan ankündigte, wird Prof. Passarge in einer der nächsten Sitzungen das musikalische Leben an der UDE vorstellen.
Regelmäßig werden an der UDE Arbeitsgruppen eingerichtet, um einzelne hochschulpolitische Entscheidungen inhaltlich vorzubereiten. Prof. Atakan regte an, einmal darüber zu sprechen, wie in Zukunft der Umgang mit Arbeitsgruppen und Kommissionen gestaltet werden sollte. Es gelte zu verhindern, dass den Vorsitzenden der Kommissionen erst kurz vor endgültigen Beschlussfassungen Entwürfe oder aktuelle Diskussionsstände vorgelegt werden.
Prorektor Spitzley berichtete für den Rektor von drei besonderen Gesprächsterminen im Februar: Am 12. Februar traf sich der Rektor zu einem Meinungsaustausch mit vier Landtagsmitgliedern aus Duisburg und Essen, darunter NRW-Justizminister Thomas Kutschaty. Am 24. Februar war der Leiter des Referats „Hochschulen im Ruhrgebiet“ des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW zu einem langen Gespräch zu Gast im Rektorat. Am 25. Februar sprachen Rektor Radtke und Prorektor Spitzley mit den Berufungsbeauftragten der UDE: Abgefragt wurde ein Überblick darüber, wie die gewählten Beauftragten grundsätzlich mit Berufungen umgehen.
Wie Prorektor Spitzley weiter berichtete, werden auf Beschluss des Rektorats die beiden muslimischen Gebetsräume an der UDE geschlossen. Da aufgrund der anstehenden Sanierungsarbeiten im Gebäude R11 der Essener Gebetsraum kurzfristig im Seminarbetrieb genutzt werden soll, muss der Raum von den Betreibern bis zum 18. März geräumt werden. Die Schließung des Duisburger Pendants wird zum 30. April erfolgen. Nach vollzogenem Umbau wird die UDE als säkular ausgerichtete öffentliche Institution religionsunabhängige „Räume der Stille“ einrichten.
In Vertretung von Prorektorin van Ackeren berichtete Prorektor Spitzley vom zweiten E-Learning-Netzwerktag am 23. Februar. Die Veranstaltung stellte die Projektergebnisse aus der seit zwei Jahren laufenden Startphase der UDE-E-Learning-Strategie in den Fokus und lud zum gemeinsamen Austausch ein. Der Tag habe deutlich gemacht, dass die UDE im Kontext des digitalen Lernens gut aufgestellt sei. Prorektorin van Ackeren habe in ihrem Eröffnungsvortrag auf die bisherigen Erfolge sowie die Auszeichnung mit dem Deutschen Arbeitgeberpreises für Bildung 2015 verwiesen und nächste Schritte vorgestellt. Insbesondere sollten nun Studierende stärker einbezogen werden.
Weiterhin berichtete er vertretungsweise von dem Anliegen der UDE, den Aufgaben als „Partnerhochschule des Spitzensports“ gerecht zu werden. Die Universität hat sich damit verpflichtet, ein besonderes Augenmerk auf die Studienbedingungen von Sportler/innen in A-, B- oder C-Kadern zu legen. Aktuell nehmen 36 Kaderathlet/innen diese Förderungsmöglichkeiten in Anspruch.
In eigener Sache gab Prorektor Spitzley einen Überblick über seine aktuellen Aktivitäten in der Qualitätsentwicklung sowie der Entwicklungsplanung: In der institutionellen Evaluation fanden die Abschlussgespräche zu den Verfahren des Zentrums- für Hochschul- und Qualitätsentwicklung, des Zentrums für Lehrerbildung und des Science Support Centers statt. Abschlussgespräche zu Ziel- und Leistungsvereinbarungen führte der Prorektor mit der Stabsstelle des Rektorats, dem Zentrum für Medizinische Biotechnologie, dem Institut für Ostasienwissenschaften, dem Essener Kolleg für Geschlechterforschung und dem Hochschulsport.
Prorektor Kaiser erläuterte dem Senat zwei wichtige Begehungstermine im Februar: Unter die Lupe genommen wurde das bestehende Graduiertenkolleg 1739 „Molekulare Determinanten der zellulären Strahlenantwort und ihre Bedeutung für die Modulation der Strahlensensitivität“. Hier hoffen die Wissenschaftler/innen, eine zweite Förderperiode zu erreichen. Um zukünftige Fragen ging es bei der Begehung des geplanten SFB 1242 „Nichtgleichgewichtsdynamik kondensierter Materie in der Zeitdomäne“, um dessen Einrichtung sich die UDE bewirbt. Der Prorektor räumt beiden Initiativen gute Chancen ein. Die Entscheidungen der DFG fallen im Mai.
Für September terminiert ist die Begutachtung zur Neueinrichtung des SFB TRR 196 „Mobile Material-Charakterisierung und -Ortung durch Elektromagnetische Abtastung (MARIE)“. Sprecher dieses geplanten Transregio-Sonderforschungsbereiches zusammen mit der Ruhr-Universität ist Prof. Kaiser persönlich.
Der Profilschwerpunkt „Materials Chain“ bündelt und stärkt den Bereich der Material- und Werkstoffwissenschaften an den drei Universitäten der UA Ruhr. Prorektor Kaiser kündigte in seinem Bericht die Konferenz „The Materials Chain - from discovery to production“ an, zu der für Ende Mai an die Ruhr-Universität eingeladen wird.
Die Wissensnacht Ruhr (https://www.wissensnacht.ruhr/)findet in diesem Jahr am 30. September statt. Das Science Support Center unterstützt Wissenschaftler/innen oder Einrichtungen der UDE, die sich dort präsentieren wollen.
Prorektor Kaiser informierte darüber, dass Prof. Dr. Robert Schlögl, Direktor am Max-Planck-Institut für Chemische Energiekonversion in Mülheim, für seinen Beitrag zur Energiewende Ende Februar den NRW-Innovationspreis (Kategorie Ehrenpreis) erhalten hat.
Abschließend wies er auf die „Wissenschaftsstadt Essen“ (http://wissenschaftsstadt-essen.de/)hin,eine gemeinsame Initiative von Institutionen aus Wissenschaft und Forschung, darunter auch die Universität und das Uniklinikum, aus Wirtschaft, Bildung, der Stadt und Stiftungen. Ab sofort sind Informationen und Dialogmöglichkeiten rund um die vielfältige Essener Wissenschaft im Netz abrufbar.
Zentraler Punkt im Bericht der Prorektorin Ziegler war ein Treffen zur Integrationsforschung Mitte Februar: Ergebnis der Runde, an der neben Wissenschaftler/innen der UDE auch An-Institute der Universität beteiligt waren, ist die Einberufung eines Expert/innen-Teams, das die strukturellen Planungen zur Gründung einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung zur Migrations- und Integrationsforschung vorantreiben soll. An der Expert/innen-Gruppe beteiligt sind Forscher/innen der Bildungs-, Gesellschafts- und Geisteswissenschaften, der Medizin sowie der Turkistik.
Nicole Krämer, Professorin für „Sozialpsychologie: Medien und Kommunikation“ in der Fakultät für Ingenieurswissenschaften, ist neue Vorsitzende der Gleichstellungskommission. Neben dieser Neuwahl stand in der letzten Sitzung der Kommission die Durchsicht des Frauenförderplans der Medizinischen Fakultät auf der Tagesordnung inklusive der Frage, welche der dort beschriebenen Maßnahmen auch an anderen Stellen der Universität genutzt werden könnten. Für die nächste Sitzung ist die Diskussion des Frauenförderplans der Mercator School of Management geplant.
Auf die anstehende Schließung der muslimischen Gebetsräume an der UDE ging AStA-Vorsitzender Marcus Lamprecht ein: Die Berichterstattung der WAZ zu diesem Thema hätte „deutlichen Schaden angerichtet“ und es stelle sich die Frage, wie es zu einer solchen Kommentierung in den Medien kommen könne. Unabhängig davon müsse die Hochschule prüfen, ob es bis zur Eröffnung der Räume der Stille nicht eine Zwischenlösung für betende Studierende geben könne.
Weitere Themen der Studierendenvertretung: Eine bundesweite Kampagne gegen Frauen-Diskriminierung und sexuelle Gewalt durch sogenannte „Pick-Up-Artists“, für deren Unterstützung der AStA eine Abmahnung durch eine Kanzlei für Medienrecht erhalten und akzeptiert hat, ein Treffen mit dem Verkehrsverbund Rhein Ruhr, der das Mobilitätsticket für Teilnehmer/innen der Vorkurse in Frage stelle und Gespräche mit dem Studierendenwerk über die Mietpreiserhöhungen in den Wohnheimen. Hier sei die Lösung gefunden worden, dass Studierende – wenn gewünscht – vorzeitig aus ihren Mietverträgen austeigen können.
Marcus Lamprecht berichtete außerdem von weiterhin bestehenden Problemen Studierender, die im auslaufenden Lehramtsstudiengang mit Abschluss Staatsexamen nach der Lehramtsprüfungsordnung (LPO) 2003 studieren.
Berufungsverfahren
Der Senat befürwortete die Besetzung der Professur für „Molekulare Zellbiologie“, Fakultät für Biologie, im Rahmen eines Tenure-Track-Verfahrens.
Wahl der bzw. des Beauftragten der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Der Senat wählte auf Vorschlag der Gruppe der Studierenden Daria Celle Küchenmeister zur UDE-Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Diese Position ist sowohl im Hochschulgesetz NRW als auch in der Grundordnung der UDE vorgesehen. Die Rolle der stellvertretenden Beauftragten übernehmen Prof. Anja Weiß und der Studierende Benjamin Grabowski.
Änderung der Wahlordnung
Für umfangreiche Diskussion im Senat sorgte die Neugestaltung der Wahlordnung der Universität. Anders als in der Senatseinladung aufgeführt, handelte es sich bei der Befassung mit möglichen Änderungen nicht um eine offizielle 1. Lesung, sondern lediglich um die Einholung eines Meinungsbilds und um die Verständigung auf Weichenstellungen. Viel Zeit wird dem Senat dafür jedoch nicht bleiben, wenn die nächsten Wahlen wie geplant im Sommer stattfinden sollen. Dann werden die Hochschulangehörigen über die Zusammensetzung eines zweigeteilten Senats entscheiden: Das Gremium wird in kleiner und größerer Form zusammentreten. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen dazu standen die zukünftige Stellvertretungsregelung in der Gruppe der Professor/innen sowie die grundsätzliche Frage, wie in dieser Statusgruppe überhaupt gewählt werden soll.
Der von Prof. Jens Martin Gurr vorgestellte Verfahrensvorschlag für die Stellvertretungsregel unter den Professor/innen sah vor, dass verhinderte Senatsmitglieder nicht nur von Reservemitgliedern der eigenen Wahlliste, sondern im Notfall auch listenübergreifend vertreten werden können. Nach Auffassung vieler Vertreter/innen der Professor/innen sei diese Regelung, die bei den aktuellen Studierendenvertretr/innen auf Ablehnung stößt, die Voraussetzung gewesen, dass ihre Statusgruppe überhaupt der Stimmlastumverteilung in der neuen UDE-Grundordnung zugestimmt hätte. Hier würde nun viel Vertrauen zerstört. Nach heftigen Diskussionen erbaten die studentischen Vertreter/innen um Bedenkzeit bis zur nächsten Sitzung.
Zur Frage, wie die Vertreter/innen der Professor/innen im Senat überhaupt bestimmt werden sollen, präsentierte Prof. Gurr drei ausgearbeitete Vorschläge – inklusive einer Modellrechnung, wie diese Systemfrage das Ergebnis der letzten Gremienwahlen beeinflusst hätte.
Vorschlag A sah vor, dass in der Gruppe der Hochschullehrer/innen fünf Wahlkreise gebildet werden, ohne die Anzahl der Mandate pro Wahlkreis festzulegen. Vorschlag B erweiterte dieses Modell um die Festschreibung der Mandate pro Wahlkreis. Nach Vorschlag C bliebe das Wahlverfahren so, wie es auch bisher praktiziert wird. Sämtliche NRW-Universitäten außer der TU Dortmund, so informierte Prof. Gurr den Senat, hätten sich übrigens auf Wahlkreise mit geregelten Mandatszahlen festgelegt.
Die Diskussionen des Senats drehten sich um die Fragen, ob die Abstimmungen an sich durch Wahlkreise nicht undemokratischer werden könnten, da Stimmen unterschiedlich stark gewichtet würden und nur Kandidat/innen innerhalb des eigenen Wahlkreises gewählt werden könnten; ob Wahlkreise nicht eine geringere Wahlbeteiligung zu Folge hätten; ob die Festlegung auf Wahlkreise nicht ggf. männliche Kandidaten bevorzugt; ob durch ein Wahlkreissystem nicht eine bessere Repräsentanz der unterschiedlichen Fachkulturen der Universität gewährleistet wäre; wie sich ein solches System auf das Übergewicht der Medizin auswirken würde und ob durch Wahlkreise nicht grundsätzlich eine bessere Vertretung der Anliegen und Interessen der kleineren Fakultäten gewährleistet wäre.
Hochschulratsmitglied Prof. Wolfgang Rueß wies am Beispiel anderer Universitäten darauf hin, wie Hochschulen durch Wahlkreise gezielte Gewichtsverteilungen fördern. Darin könne auch eine Chance gesehen werden.
Senatsvorsitzender Atakan regte darüber hinaus die Diskussion an, ob sich nicht durch eine Änderung des Auszählsystems eine Lösung finden ließe, die potentiell die kleineren Listen bevorzuge.
In mehreren Abstimmungen konnte sich der Senat nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.
Über eventuelle Änderungen des Auszählverfahrens soll später erneut gesprochen werden, da davon auch die übrigen Statusgruppen betroffen wären.
Änderung der Berufungsordnung
Zur Änderung der Berufungsordnung wurde ein erstes Stimmungsbild erhoben. Wichtig waren den Senatsmitgliedern unterschiedliche Themenbereiche: Diskutiert wurde zum Beispiel darüber, wie in einer zukünftigen Fassung die speziellen Bedürfnisse in der Medizin besser abgebildet werden können, auf welchen Listenplätzen potentielle Hausberufungen stehen dürfen und ob das Rektorat die Kompetenz besitzen solle, Listenplätze nachträglich zu ändern. Im Fokus stand auch die Rolle der Berufungsbeauftragten und des Senats selbst. Diskutiert wurde etwa, ob Berufungsbeauftragte an der Erstellung des Ausschreibungstextes beteiligt werden sollten und auf Grundlage welcher Berichte und Stellungnahmen der Senat eigentlich Berufungen besprechen wolle.
Einigkeit herrschte bei der Auffassung, dass bei fachlicher Nähe der ausgeschriebenen Professuren Einrichtungen wie das Institut für Ostasienwissenschaften, das Essener Kolleg für Geschlechterforschung oder CENIDE bei der Besetzung der Berufungskommission berücksichtigt werden sollten, analog der Regelung, das Zentrum für Lehrerbildung bei der Besetzung fachdidaktischer Professuren hinzu zu ziehen.
Berufungsleitfaden
Als letzten Punkt der März-Sitzung sprach der Senat über den aus der Verwaltung vorgelegten Entwurf eines Berufungsleitfadens. Prorektor Spitzley wies darauf hin, dass über dieses Dokument festgehalten werden solle, wie ein Berufungsverfahren sicher ohne Verfahrensmängel durchgeführt werden könne – ein Anliegen, das der Senat durchgehend begrüßte.
Offen blieb jedoch die Frage, inwieweit der Berufungsleitfaden mit der Berufungsordnung abgestimmt sei, und in welchem Maße er regelnde Kraft erlangen sollte. Nach Einschätzung einiger Senatsmitglieder treffe der Leitfaden nämlich Vorgaben, die über die Verpflichtungen der Berufungsordnung hinausgingen. So würden aus der Verwaltung Regelungen getroffen, die eigentlich in der Kompetenz des Senats lägen.
Die inhaltliche Befassung wurde vertagt. Der Senat soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Empfehlung geben.