CAMPUS:AKTUELL - Newsletter der Universität
4.2/2016
Aus dem Senat vom 8. April 2016
[25.04.2016] Soll es Wahlkreise geben, wer darf wen vertreten? Die Änderung der Wahlordnung bestimmte in weiten Teilen die Senatssitzung vom 8. April. Harmonischer präsentierte sich der Bericht des Musikbeauftragten zu den verschiedenen musikalischen Gruppierungen an der Uni.
Berichte
Für Rektor Radtke berichtete Prorektor Spitzley über das sehr gute Abschneiden der UDE im Times Higher Education Ranking 150 under 50: Sie übersprang gleich 42 Plätze und belegt jetzt Rang 17 (https://www.uni-due.de/de/presse/meldung.php?id=9350). Außerdem gab er bekannt, dass der Rektor zum Sprecher der Universitätsgruppe in der HRK gewählt worden ist.
Prorektorin Ziegler (Diversity Management) informierte über die eng getakteten Sitzungen zur Vorbereitung eines neuen interdisziplinären Verbunds zur Migrations- und Integrationsforschung. Demnächst gehe das sich abzeichnende Konzept in die Gremienbefassung.
Prorektor Spitzley berichtete für Prorektorin van Ackeren (Studium und Lehre), dass die Veranstaltungen elektronische Prüfung (eAssessment) und der Netzwerktag eLearning (https://www.uni-due.de/e-learning/netzwerktag.php) mit jeweils mehr als 120 Teilnehmenden sehr erfolgreich waren.
Für Prorektor Kaiser gab Prorektor Spitzley bekannt,
• dass es eine vielversprechende DFG-Begehung in der Fakultät für Ingenieurwissenschaften gegeben habe (https://www.uni-due.de/for1993),
• dass am 30. September die Wissenschaftsnacht Ruhr u.a. im NETZ-Gebäude stattfindet (https://www.wissensnacht.ruhr) und
• dass die UDE zusammen mit weiteren Partnern Erfolg hatte bei der Einwerbung eines Leibniz-WissenschaftsCampus. Er wird für vier Jahre mit 1,2 Millionen Euro gefördert (https://www.uni-due.de/de/presse/meldung.php?id=9340)
Kanzler Ambrosy berichtete u.a.
• über die konkrete Auswirkung einer BVG-Entscheidung (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-015.html). Sie hinterfragt bestimmte NRW-Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen und stellt fest, dass sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wesentliche Entscheidungen in diesem Bereich dürfe der Gesetzgeber nicht anderen Akteuren überlassen. Das Land habe bis Ende 2017 verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Das heißt: bis dahin ändert sich für die UDE faktisch nichts.
• über zwei erhebliche Schadensfälle, vor allem in Räumen der Chemie (Verpuffung und Wasserschaden). In der Folge müssen die Arbeitsschutzbestimmungen zur Beurteilung der Gefährdungssituation überarbeitet werden. Künftig müsse auch mehr kontrolliert werden, ob die Vorschriften vor Ort auch eingehalten werden.
• zu den geplanten Baumaßnahmen: das Volumen des Hochschulbau-Konsolidierungsprogramms (HKoP) beträgt an der UDE mehr als 200 Mio. Euro. Saniert und modernisiert werden u.a. das LE-Gebäude und der M-Bereich in Duisburg sowie die ehemaligen Folkwangflächen, die Bauteile R09 S und V15 S/V15 R am Campus Essen. Aus Hochschulpaktmitteln finanziert wird die neue Hauptmensa in Duisburg, die bis Ende 2018 fertig gestellt sein muss. Dieses Vorhaben ist auf 23 Mio. Euro begrenzt und wird ohne die Beteiligung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) gebaut. Außerdem wird es einen weiteren bunten Turm im R-Bereich des Essener Campus geben.
Die Gleichstellungsbeauftragte trug vor, dass eruiert wird, ob sich die UDE auch künftig dem Auditierungsprozess zur familiengerechten Hochschule der berufundfamilie gGmbH unterziehen soll. Wie weit man mit der Umsetzung ist, werde dem Senat im Sommer vorgestellt. Sie kündigte außerdem das Erscheinen einer gemeinsamen Broschüre zum Kinderbetreuungsangebot an, das vom AStA, dem Uniklinikum und dem Gleichstellungsbüro getragen wird.
Der AStA-Vorsitzende gab u.a. bekannt, dass die Studierenden das vergünstigte Metropolradangebot (http://www.asta-due.de/service/metropolrad-ruhr/)von Anfang an sehr gut angenommen hätten. Außerdem soll es demnächst eine weitere Gesprächsrunde geben zur Zukunft des KKC. Das Internationale Referat im AStA kündigte für die nächste Senatssitzung eine Vorlage an, um den Gebetsraumengpass nach der Raumschließung zu beheben.
Berufungsverfahren
Der Senat befürwortete die Besetzung der
- W 1-Juniorprofessur für „Globale und transnationale Kooperationsforschung“ in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
- W 1-Juniorprofessur für „Prävention und Therapie psychischer Störungen des Kindes- und Jugendalters durch Ernährung“ (mit tenure track) in der Medizinischen Fakultät
- W 2-Professur für „Viszerale Transplantation“ in der Medizinischen Fakultät
Zentrale Themen
Musikalische Aktivitäten
Der UDE-Musikbeauftragte, Prof. em. Passarge, stellte die verschiedenen Musikgrupperungen an der Universität vor, darunter die beiden Orchester, die Chöre, die Big Band und ein Klavierduo. Außerdem gab er Einblick in eine Lehrveranstaltung, die Bachelorstudierenden das philharmonische Konzertgeschehen näher bringt.
Änderung der Wahlordnung
Den größten Beratungsbedarf nahm die zu ändernde Wahlordnung ein. Nach längerer Diskussion einigte man sich darauf, dass für die Senatswahl in der Gruppe der Hochschullehrenden fünf fakultätsbezogene Wahlkreise gebildet werden, denen feste Sitze zugeordnet werden - im Wesentlichen basierend auf der Anzahl der Wahlberechtigten pro Wahlkreis. Die Sitze werden innerhalb der Wahlkreise nach dem bisherigen (d’Hondt) Verfahren auf die einzelnen Listen verteilt. Platz 1 des Wahlvorschlags soll mit einer Frau besetzt sein.
Eine größere Debatte entzündete sich auch an der Frage der Stellvertreter/innenregelung in der Gruppe der Hochschullehrenden. Man verständigte sich schließlich auf die erweiterte Variante: u.a. können Hochschullehrende, die im „kleinen“ Senat kein Stimmrecht haben, in bestimmten Fällen auch wahlkreisübergreifend als Ersatzmitglied fungieren. Ob es auch zu einer zukünftigen Verschiebung der Wahltermine kommt, um möglichst viele Wahlen zeitlich zu bündeln, soll auf der nächsten Senatssitzung entschieden werden. Dies wird sich jedoch nicht auf die kommenden Gremienwahlen auswirken
LPO 2003
Die Studierenden erbaten Unterstützung in der Frage der Fristverlängerung nach dem Auslaufen der alten Lehramtsprüfungsordnung (LPO 2003). Die in Aussicht gestellte einjährige Verlängerung zum Abschluss der noch ausstehenden Prüfungen sei noch nicht rechtsverbindlich und reiche möglicherweise vielen der Betroffenen nicht. In der Diskussion wurde zwar grundsätzlich Verständnis signalisiert, aber auch sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es keine unbefristete Verlängerung geben könne, da das Vorhalten entsprechender Lehr- und Prüfungsangebote sehr aufwändig sei.
Vertagung
Wegen der fortgeschrittenen Zeit wurden zwei TOPs (Antragsrunde 2015 zur Vergabe besonderer Leistungsbezüge sowie Bonussystem Drittmittelforschung) vertagt.