Vergaberichtlinien
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Richtlinien zur Vergabe des Duisburg-Essener Lehrpreises an der Universität Duisburg-Essen für in der Lehre besonders engagierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
1. Zweck und Ausstattung des Preises
1.1. Mit dem Preis sollen Engagement und Leistungen in der Lehre gewürdigt werden.
Ausgezeichnet werden können einzelne Lehrende und/oder (Arbeits-)Gruppen von Lehrenden der Universität Duisburg-Essen. In der Regel soll in einem Jahr nur eine Person und/oder Gruppe ausgezeichnet werden.
Der Preis fördert insbesondere Personen oder Gruppen, die
- qualitativ hochwertige und aktuelle Lehrinhalte vermitteln, Lehrveranstaltungen gut planen, adressatenbezogen durchführen (und evaluieren),
- für neue Lehrmethoden, Förderung des Selbststudiums und Einbeziehung der Berufspraxis offen sind,
- die Studierenden in besonderem Maße motivieren,
- Lehrmaterialien klar strukturieren und methodisch vielfältig präsentieren,
- sich bei der Studierendenbetreuung engagieren sowie studentische Forschungsprojekte anregen.
in internationaler Zusammenarbeit die Mobilität der Studierenden fördern.
1.2. Der Preis ist mit Euro 10.000,00 dotiert.
1.3. Sollte in einem Jahr sowohl eine (Arbeits-)Gruppe für ihre besondere Zusammenarbeit als auch eine Einzelperson als auszeichnungswürdig erachtet werden, so kann das Preisgeld geteilt und jeweils ein Preis vergeben werden.
2. Ausschreibung
2.1. Das Rektorat schreibt den Preis aus und setzt hierfür eine Frist von mindestens drei Monaten für die Einreichung von Vorschlägen.
2.2. Die Ausschreibung erfolgt hochschulöffentlich u.a. durch Rundschreiben an die Fakultäten und Fachschaftsräte, E-Mail an alle Studierenden, Bekanntmachung im Internetauftritt der Universität Duisburg-Essen sowie Veröffentlichung in Campus:Aktuell.
3. Preisvorschläge
Vorschlagsberechtigt sind Studierende und Fachschaftsräte. Selbstvorschläge sind nicht zulässig.
4. Vorschlagsverfahren
4.1. Die Studierenden legen der (Studien-)Dekanin oder dem (Studien-)Dekan den Vorschlag mit einer aussagekräftigen Begründung (max. 2 Seiten) sechs Wochen vor Ablauf der Ausschreibung vor.
4.2. Die (Studien-)Dekanin oder der (Studien-)Dekan bzw. das Dekanat leitet den Vorschlag zur Preisverleihung ergänzt um folgende Unterlagen an das Rektorat weiter:
- Deckblatt mit Namen und Vita der oder des Vorgeschlagenen
- Eine Darstellung der eigenen Lehre durch die Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen (max. 4 Seiten), die sich an folgende Leitlinien orientiert:
– Auf welche Weise werden hochwertige und aktuelle Lerninhalte mit fachlicher und didaktischer Qualität vermittelt?
– Welche innovativen Lehrmethoden und -materialien werden zur Unterstützung der Lernprozesse der Studierenden eingesetzt?
– Wie werden den Studierenden Fachkompetenzen vermittelt?
– Welches besondere Engagement wird bei der Betreuung von Studierenden oder bei der Anregung und Förderung studentischer Forschungsprojekte gezeigt?
– Wie wird der Wissenstransfer über einzelne Lehrveranstaltungen hinaus gefördert?
- aussagekräftige Begründung der oder des Studierenden bzw. des Fachschaftsrates (max. 2 Seiten)
- optional: Ergebnisse einer externen Evaluation (z.B. Lehrevaluation)
5. Preisvergabe
Die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung wählt ein Preiskomitee. Dieses setzt sich zusammen aus
- 1 Hochschullehrerin oder Hochschullehrer,
- 1 akademischen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sowie
- 4 Studierenden
der Universität Duisburg-Essen. Die Prorektorin oder der Prorektor für Studium und Lehre nimmt kraft Amtes stimmberechtigt an der Sitzung teil und leitet sie. Das Komitee schlägt dem Rektorat eine Kandidatin, einen Kandidaten und/oder eine (Arbeits-)Gruppe für die Auszeichnung vor.
Außerdem erstellt das Komitee eine Shortlist aus den vorgeschlagenen Nominierungen unter Würdigung der Leistungen.
6. Preisverleihung
Die Rektorin oder der Rektor stellt den Preisträgern eine Urkunde aus und verleiht diese auf einer öffentlichen Veranstaltung. Ferner wird die Shortlist inklusive der Würdigungen veröffentlicht.
7. In-Kraft-Treten
Diese Richtlinien treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.