Studiengangswechsel

Das erste Semester hat Ihnen die Erkenntnis gebracht, dass der gewählte Studiengang doch nicht der richtige für Sie ist; Sie wollen nun doch lieber einen anderen Studiengang studieren. Es sind nun verschiedene Konstellationen denkbar:

  1. Sie möchten ohne anrechenbare Leistungen in das erste Fachsemester eines zulassungsfreien Studienganges (Studiengang ohne Eignungsprüfung) wechseln. Ihre Vorgehensweise: Sie prüfen, ob der neue Studiengang auch zum Sommersemster beginnt, wenn ja, dann schreiben Sie sich innerhalb der Einschreibungsfrist (die Fristen finden Sie hier) um, d.h., Sie wechseln vom alten Studiengang in das erste Fachsemester des neuen Studiengangs. Die Umschreibung erfolgt während der Einschreibungsfristen für zulassungsfreie Studiengänge beim Studierendensekretariat.
     
  2. Sie möchten mit anrechenbaren Leistungen in ein höheres Fachsemester eines zulassungsfreien Studienganges (Studiengang ohne Eignungsprüfung) wechseln. Ihre Vorgehensweise: Sie lassen sich Ihre Leistungen über das Zentrales Prüfungsamt anrechnen und werden in ein höheres Fachsemster eingestuft. Sie schreiben sich innerhalb der Einschreibungsfrist (die Fristen finden Sie hier) für das entsprechende höhere Fachsemester um, d.h., Sie wechseln vom alten Studiengang in das jeweilige höhere Fachsemester des neuen Studiengangs. Die Umschreibung erfolgt während der Einschreibungsfristen für zulassungsfreie Studiengänge beim Studierendensekretariat. Wir empfehlen bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester den Kontakt mit dem zuständigen Fachberater, um die weitere Studienverlaufsplanung abzugleichen.
     
  3. Sie möchten ohne anrechenbare Leistungen in das erste Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Studienganges wechseln. Ihre Vorgehensweise: Sie bewerben sich online bei der Hochschule bei der entsprechenden Stelle für das erste Fachsemester des gewünschten Studienganges. Die Fristen finden Sie hier. Sollten die Studienplätze über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, dann erhalten Sie unter www.hochschulstart.de alle weiteren Informationen.
     
  4. Sie möchten mit anrechenbaren Leistungen in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges wechseln. Ihre Vorgehensweise: Sie lassen sich Ihre Leistungen beim zuständigen Prüfungsamt anrechnen (im Studiengang Medizin erfolgt die Anrechnung von Leistungen beim Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie). Für das jeweilige höhere Fachsemester bewerben Sie sich mit dem entsprechenden Antrag beim Studierendensekretariat bis zum 15.3. (Sommersemester) oder 15.9. (Wintersemester). Wenn Sie in dem gewünschten Studiengang zuvor noch nicht eingeschrieben waren, können Sie sich zusätzlich auch für das 1. Fachsemester bewerben, dies erhöht Ihre Chancen auf einen Studienplatz. Wir empfehlen bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester den Kontakt mit dem zuständigen Fachberater, um die weitere Studienverlaufsplanung abzugleichen.
     

Zusätzlich zu berücksichtigen:

BAföG: Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Fachrichtungswechsel angezeigt und begründet werden muss. Die Studienförderung läuft nur weiter, wenn der Fachrichtungs­wechsel aus wichtigen oder unabweisbaren Gründen erfolgt (allgemein ist zu beachten, dass ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters anerkannt werden kann, ein unabweisbarer Grund ist auch später noch zu beachten). Hierzu berät die BAföG-Beratung des Studierendenwerks.