Jobrad

Bislang konnte für den Beamtenbereich auf den Anspruch auf Besoldung mit Ausnahme der vermögenswirksamen Leistungen nicht verzichtet werden. In § 2 LBesG wurde neu aufgenommen, dass diese Ausnahme auch für Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder gilt, die den Berechtigten auch zur privaten Nutzung überlassen werden (sogen. Jobrad). Obwohl die gesetzliche Grundlage für ein Jobrad vorhanden ist, erfordert die Umsetzung eine umfassende Vorbereitungsphase. Dies beinhaltet u.a. den Erlass von Verwaltungsvorschriften, die Ausschreibung eines Dienstleisters und die Organisation der Durchführung. Ein Dienstfahrradleasing und eine Entgeltumwandlung können frühestens nach Abschluss dieser Phase beginnen.

Besteht als Mitarbeiter:in der UDE die Möglichkeit ein Fahrrad zu leasen?

Grundsätzlich ermöglicht der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene § 19b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)  die Einführung einer Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings.

Voraussetzung hierfür ist, dass

  1. die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung auch im Besoldungsbereich des jeweiligen Landes eröffnet ist und
  2. der Arbeitgeber für sich die Entscheidung trifft, dass er die Entgeltumwandlung auch seinen Tarifbeschäftigten anbieten will.

Erst wenn beide Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, haben die Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich des TV-L dem Grunde nach einen Anspruch auf Entgeltumwandlung zum Zwecke eines Fahrradleasings. 

In Nordrhein-Westfalen besteht aktuell keine rechtliche Grundlage für die Möglichkeit eines Fahrradleasings im Beamtenbereich, da die Prüfungen der Landesregierung zur Einführung eines Fahrradleasingmodells als Beitrag zur klimaneutralen Landesverwaltung noch nicht abgeschlossen sind.

Derzeit wird daran gearbeitet, ein solches Modell für die Beschäftigten des Landes einfach und flexibel und mit möglichst geringem administrativen Aufwand auszugestalten. Sobald eine gute Lösung dafür gefunden wird, könnten die erforderlichen rechtlichen Grundlagen herbeigeführt und die notwendigen Schritte für die Möglichkeit der Beantragung eines Fahrradleasings eingeleitet werden. [Stand: 07.08.2024]

Gibt es Duschmöglichkeiten für Rad fahrende Universitätsangehörige?

Angehörige der Universität Duisburg-Essen können die Duschmöglichkeiten des Hochschulsports während der Öffnungszeiten nutzen.  Auf Nachfrage bitte bei Eintritt den Hochschulausweis vorzeigen.

Die Örtlichkeiten finden Sie hier:

Campus Essen
Schützenbahn 70
Eingang Waldthausenstraße
45127 Essen

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 - 20.00 Uhr

Campus Duisburg
Bertaallee 10
47055 Duisburg

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 - 20.45 Uhr

Duschmöglichkeiten an den Sportstätten des HSP im Gebäude LD sind momentan aufgrund von Umbaumaßnahmen noch nicht nutzbar. Wir informieren Sie sobald diese zu Verfügung stehen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Weitere Informationen zum Hochschulsport und ggf. abweichender Öffnungszeiten der Einrichtungen erhalten Sie hier.