FAQ zum Thema Studienplatzvergabe - 1. Fachsemester - Vorabquoten
Vorabquoten
Es gibt drei verschieden Quoten (Bevorzugte Zulassung, Zweitstudienbewerber, Beruflich Qualifizierte), in denen vorab, d. h. vor der regulären Vergabe nach Note bzw. Wartezeit (Hauptquoten), zugelassen wird. Bewerber, die dieser Quote zugeordnet werden, können in keiner anderen Quote berücksichtigt werden.
- Quote Bevorzugte Zulassung (100 %):
Alle Bewerber, die einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen, werden auf jeden Fall zugelassen, sofern diesem Antrag statt gegeben wird. Unter welchen Voraussetzungen dieser Antrag gestellt werden kann, können Sie folgender Seite entnehmen:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bevorzugte_zulassung.shtml - Quote Zweitstudienbewerber (3 %):
Bewerber, die bis zum Bewerbungsschluss bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben, gelten als Zweitstudienbewerber. Für diese Quote stehen 3 % der Studienplätze zur Verfügung. Nach welchen Kriterien die Studienplätze innerhalb dieser Quote vergeben werden, können Sie folgender Seite entnehmen:
http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/zweitstudium.shtml - Quote Beruflich Qualifizierte (4 %):
Bewerber, die einen Schulabschluss erworben haben, mit dem ein Studium an unserer Hochschule nicht möglich ist, können ggf. über die berufliche Qualifikation die Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Für diese Quote stehen 4 % der Studienplätze zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als beruflich Qualifizierter können Sie folgender Seite entnehmen:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml