Achten Sie bei Kurswahl vor allem auf Inhalte und vermittelte Kompetenzen. Credits dienen als Orientierung, können aber von der in Ihrem Studienverlauf vorgesehenen Anzahl abweichen (z. B. können Sie sich einen 5-ECTS-Kurs aus dem Ausland für einen 6-ECTS-Kurs an der UDE anrechnen lassen und umgekehrt).
Pro Semester sollten Sie auch im Ausland ca. 30 ECTS erbringen. Sowohl für das Erasmus-Programm als auch für Studierendenvisa ist eine Mindestanzahl an ECTS erforderlich. Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
Besprechen Sie Ihre Kurswahl mit Ihrer Auslandskoordination und schließen Sie ein Learning Agreement ab.
Vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie in jedem Fall ein Learning Agreement mit Ihrem/r Auslandskoordinator*in abschließen. In diesem Agreement werden die Lehrveranstaltungen aufgeführt, die Sie im Ausland belegen möchten sowie die Lehrveranstaltungen bzw. Module Ihres Studiengangs, für die Sie sich die Prüfungsleistungen aus dem Ausland anrechnen lassen können. Nur mit dem Abschluss eines Learning Agreement können Sie sicher sein, dass die an der ausländischen Hochschule erbrachten Prüfungsleistungen für Ihr Studium an der UDE anrechenbar sind.
Nach Ihrer Rückkehr stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen beim Prüfungswesen. Wichtig: Ihre Leistungen werden nicht automatisch sondern nur auf Antrag verbucht! Informationen zu dem entsprechenden Antrag und den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Prüfungswesens. Sollten Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Auslandskoordination.
Für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie die Beurlaubung über das Studierendensekretariat der UDE innerhalb der Rückmeldefrist beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie während eines Urlaubssemesters keine Studien- und Prüfungsleistungen an der UDE ablegen dürfen und Ihr ÖPNV-Ticket in diesem Zeitraum keine Gültigkeit hat. Die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen ist trotz Beurlaubung möglich.
Denken Sie unbedingt an alle wichtigen Dokumente und packen diese am besten ins Handgepäck: Ausweisdokumente (überprüfen Sie ob diese bis zu Ihrem Rückreisetag gültig sind!), ggf. Visumsunterlagen, Versicherungsdokumente, Unterlagen für Ihre Unterkunft vor Ort etc. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die Ausstattung Ihrer Unterkunft. Tauschen Sie sich mit Studierenden aus, die bereits an Ihrer Gasthochschule studiert haben: was sollten Sie unbedingt mitnehmen, was kann man gut vor Ort kaufen? In den meisten Fällen ist es sinnvoll Ihr eigenes Notebook mitzubringen.
Ja. Es werden Ihnen nur die Leistungen angerechnet, für die Sie nach Ihrer Rückkehr eine Anerkennung beantragen. Fehlversuche im Ausland zählen dementsprechend nicht für Ihr Studium an der UDE. Sollten Sie im Ausland ursprünglich geplante Kurse nicht belegen können oder durchfallen, können die Äquivalente an der UDE erneut belegen und abschließen.
Informieren Sie unbedingt Ihre Auslandskoordination, falls Sie Ihre Kurswahl vor Ort ändern müssen. Wenn Sie über Erasmus im Ausland gefördert werden, lassen Sie sich die Änderungen im Learning Agreement von der Gasthochschule und Ihrer Auslandskoordination an der UDE abzeichnen und schicken Sie das geänderte Learning Agreement unverzüglich an das Akademische Auslandsamt: erasmus@uni-due.de