FAQ - Freqently Asked Questions
Auslandsaufenthalte: Vorbereitung und Organisation
Welche unterschiedlichen Möglichkeiten gibt es während des Studiums ins Ausland zu gehen?
Grob gesagt gibt es drei Möglichkeiten: ein Studium, ein Praktikum oder ein kürzerer Aufenthalt (Summer School, Sprachkurs o. ä.) im Ausland. Bei einem Studienaufenthalt oder einem Praktikum im Ausland ist vor allem für das Bewerbungsprozedere und die Finanzierung entscheidend, ob Ihr Ziel im europäischen oder außereuropäischen Ausland liegt.
Was muss ich bei der Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes beachten?
Zunächst sollten Sie sich überlegen, welche Form des Auslandsaufenthaltes für Sie in Frage kommt. Möchten Sie im Ausland studieren, ein Praktikum absolvieren, intensiv eine neue Sprache lernen oder an einem Kurzprogramm (Summer School, Winter School o. ä.) teilnehmen? Achten Sie bei der Wahl Ihres Ziellandes auf erforderliche Sprachkenntnisse und Lebenshaltungskosten. Möchten Sie im Ausland studieren, schauen Sie sich das Kursangebot der jeweiligen Hochschule an. Zentral für Ihren Aufenthalt sind gute Planung und eine stabile Finanzierung. Informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten und nehmen Sie Beratungs- und Informationsangebote an der UDE wahr.
Wann muss ich mich für einen Erasmus-/Auslandsplatz bewerben?
Die Bewerbungsfrist für Erasmus ist jährlich der 31.01. für das folgende akademische Jahr. Möchten Sie sich zum Beispiel für einen Erasmus-Aufenthalt im Wintersemester 2021/22 oder im Sommersemester 2022 bewerben, müssen Sie Ihre Erasmus-Bewerbung bis zum 31.01.2021 einreichen. Auch für Studienaufenthalte im außereuropäischen Ausland müssen Sie sich ca. ein Jahr im Voraus bewerben. Achten Sie unbedingt auf Ausschreibungen und individuelle Fristen!
Kann ich mich auch nach der Erasmus-Bewerbungsfrist auf einen Erasmus-Platz bewerben?
Wenn es nach der regulären Ausschreibung im Januar noch freie Plätze gibt, ja. In der Regel werden Restplätze für das Sommersemester im Frühjahr ausgeschrieben.
An wen schicke ich meine Bewerbung?
Achten Sie darauf, welche Empfänger*innen in der jeweiligen Ausschreibung angegeben sind. Bewerbungen für Plätze an den außereuropäischen Partnerunis der einzelnen Institute richten Sie i. d. R. an den/die jeweilige/n Auslandskoordinator*in. Bevor Sie Ihre Bewerbung unnötig ausdrucken, erkundigen Sie sich, ob eine Papierversion tatsächlich notwendig ist. Oft reicht es, die Unterlagen per Mail einzureichen. Die Bewerbungen für Erasmus, PROMOS und DUE-Mobil werden online über das Bewerbungsportal des Akademischen Auslandsamtes hochgeladen.
Wo finde ich ein passendes Stipendium?
Es gibt eine Vielzahl an die Stipendien, auf die Sie sich zur Förderung Ihres gesamtes Studiums oder eines Auslandsaufenthaltes bewerben können.
Wie teuer ist ein Semester im Ausland?
Die Kosten für einen Auslandsaufenthalt hängen stark von den Lebenshaltungskosten im Zielland und Ihrer persönlichen Lebensweise ab. Sie sollten mit mindestens 400 bis ca. 1.000 Euro pro Monat rechnen. Tauschen Sie sich mit Studierenden aus, die bereits im Ausland waren. Sie haben oft gute Tipps, wie Sie im Ausland Geld sparen können. Insbesondere wenn Sie über begrenzte finanzielle Ressourcen verfügen, empfiehlt es sich einen Auslandsaufenthalt über Erasmus oder ein anderes Kooperationsabkommen Ihres Institutes zu planen. In beiden Fällen werden Ihnen die (teils sehr hohen) Studiengebühren an der Gasthochschule erlassen.
Outgoing Students: Fragen rund um die Zeit vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt
Was muss ich bei meiner Kurswahl beachten? Wie viele Credits muss ich erbringen?
Achten Sie bei Kurswahl vor allem auf Inhalte und vermittelte Kompetenzen. Credits dienen als Orientierung, können aber von der in Ihrem Studienverlauf vorgesehenen Anzahl abweichen (z. B. können Sie sich einen 5-ECTS-Kurs aus dem Ausland für einen 6-ECTS-Kurs an der UDE anrechnen lassen und umgekehrt).
Pro Semester sollten Sie auch im Ausland ca. 30 ECTS erbringen. Sowohl für das Erasmus-Programm als auch für Studierendenvisa ist eine Mindestanzahl an ECTS erforderlich. Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
Besprechen Sie Ihre Kurswahl mit Ihrer Auslandskoordination und schließen Sie ein Learning Agreement ab.
Wie kann ich mir die im Ausland erbrachten Leistungen für mein Studium an der UDE anrechnen lassen?
Vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie in jedem Fall ein Learning Agreement mit Ihrem/r Auslandskoordinator*in abschließen. In diesem Agreement werden die Lehrveranstaltungen aufgeführt, die Sie im Ausland belegen möchten sowie die Lehrveranstaltungen bzw. Module Ihres Studiengangs, für die Sie sich die Prüfungsleistungen aus dem Ausland anrechnen lassen können. Nur mit dem Abschluss eines Learning Agreement können Sie sicher sein, dass die an der ausländischen Hochschule erbrachten Prüfungsleistungen für Ihr Studium an der UDE anrechenbar sind.
Nach Ihrer Rückkehr stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen beim Prüfungswesen. Wichtig: Ihre Leistungen werden nicht automatisch sondern nur auf Antrag verbucht! Informationen zu dem entsprechenden Antrag und den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Prüfungswesens. Sollten Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Auslandskoordination.
Muss ich den gesamten Semesterbeitrag an der UDE zahlen, wenn ich im Ausland bin? Kann ich mich beurlauben lassen? Gibt es eine Frist?
Für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie die Beurlaubung über das Studierendensekretariat der UDE innerhalb der Rückmeldefrist beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie während eines Urlaubssemesters keine Studien- und Prüfungsleistungen an der UDE ablegen dürfen und Ihr ÖPNV-Ticket in diesem Zeitraum keine Gültigkeit hat. Die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen ist trotz Beurlaubung möglich.
Was darf ich beim Koffer packen auf keinen Fall vergessen?
Denken Sie unbedingt an alle wichtigen Dokumente und packen diese am besten ins Handgepäck: Ausweisdokumente (überprüfen Sie ob diese bis zu Ihrem Rückreisetag gültig sind!), ggf. Visumsunterlagen, Versicherungsdokumente, Unterlagen für Ihre Unterkunft vor Ort etc. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die Ausstattung Ihrer Unterkunft. Tauschen Sie sich mit Studierenden aus, die bereits an Ihrer Gasthochschule studiert haben: was sollten Sie unbedingt mitnehmen, was kann man gut vor Ort kaufen? In den meisten Fällen ist es sinnvoll Ihr eigenes Notebook mitzubringen.
Kann ich Kurse, die ich im Ausland nicht bestehe/nicht belegen kann, in Deutschland nachholen?
Ja. Es werden Ihnen nur die Leistungen angerechnet, für die Sie nach Ihrer Rückkehr eine Anerkennung beantragen. Fehlversuche im Ausland zählen dementsprechend nicht für Ihr Studium an der UDE. Sollten Sie im Ausland ursprünglich geplante Kurse nicht belegen können oder durchfallen, können die Äquivalente an der UDE erneut belegen und abschließen.
Wen muss ich benachrichtigen, wenn ich nicht alle Kurse belege, die ich im Learning Agreement angegeben habe?
Informieren Sie unbedingt Ihre Auslandskoordination, falls Sie Ihre Kurswahl vor Ort ändern müssen. Wenn Sie über Erasmus im Ausland gefördert werden, lassen Sie sich die Änderungen im Learning Agreement von der Gasthochschule und Ihrer Auslandskoordination an der UDE abzeichnen und schicken Sie das geänderte Learning Agreement unverzüglich an das Akademische Auslandsamt: erasmus@uni-due.de