Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen
Das Thema sexualisierte Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz wird seit Beginn der 1990er Jahre öffentlich thematisiert, dennoch bleibt es auch an Hochschulen meist ein Tabuthema und wird leider allzu oft als Bagatelle angesehen und behandelt. Empirische Studien (Färber 1992; Geisweid 1999; Dupuis u. a. 2000) belegen aber ein erhebliches Ausmaß an sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen. Studierende und Beschäftigte - in aller Regel Frauen - sind in unterschiedlichster Form davon betroffen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzte sich im Themenjahr 2015 zum Ziel, Aufmerksamkeit für Diskriminierung wegen des Geschlechts zu schaffen. Zum Themenschwerpunkt „sexuelle Belästigung“ wurde eine Umfrage durch das Duisburger
Sozialwissenschaftliche Umfragezentrum (SUZ) durchgeführt, das von Prof. Dr. Faulbaum (i.R. Fakultät für Gesellschaftswissenschaften) geleitet wird. Die Ergebnisse der Umfrage basieren auf 667 Interviews und zeigen, dass
- mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland Belästigung am Arbeitsplatz schon einmal erlebt oder beobachtet haben, darunter stuft jede sechste Frau und jeder 14. Mann diese Belästigung als explizit sexuell ein;
- 81 Prozent nicht wissen, dass Arbeitgeber_innen verpflichtet sind, sie aktiv vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen
- mehr als 70 Prozent zu dem Thema auch keine präsente Ansprechperson in ihrem Betrieb kennen.
Die Umfrageergebnisse sowie weitere Informationen zum Themenjahr finden Sie auf den Webseiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Situation an der UDE
Zwar sind an der UDE in den letzten Jahren nur wenige Fälle bekannt geworden, trotzdem ist vor dem Hintergrund der empirischen Erkenntnisse die Richtlinie sinnvoll, weil rechtliche Regelungen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oftmals zu formalisiert und die Verfahrensregeln für die Betroffenen sehr unübersichtlich sind. Zudem befindet sich die Gruppe der Studierenden in einer rechtlichen Grauzone, da sie als „Nichtbeschäftigte“ nicht ausreichend vom AGG erfasst werden.
Die aktualisierte Richtlinie ist im Verkündungsblatt der UDE veröffentlicht. Weiterführende Informationen zu Hintergründen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, ihren Auswirkungen, den rechtlichen Grundlagen sowie zu Gegenstrategien sind im Gender-Portal der UDE zusammengestellt. Darüber hinaus bietet die bukof (Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V.) eine Online-Handreichung „Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen“ sowie ein "Grundsatzpapier zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen".
Die Richtlinie der UDE und die entsprechenden Ansprechpersonen sind außerdem in einem deutsch- und englischsprachigem Flyer speziell für Studierende zusammengefasst. Der Flyer wurde von Ellen Meister, ehemalige stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte aus der Gruppe der Studierenden, verfasst.