Urheberrecht – IT@UDE https://blogs.uni-due.de/zim ZIM - Wissen schafft IT Mon, 23 Jul 2012 21:59:17 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7 Studentischer Aufsatzwettbewerb zum Thema Urheberrecht https://blogs.uni-due.de/zim/2012/07/23/studentischer-aufsatzwettbewerb-zum-thema-urheberrecht/ https://blogs.uni-due.de/zim/2012/07/23/studentischer-aufsatzwettbewerb-zum-thema-urheberrecht/#respond Mon, 23 Jul 2012 21:59:17 +0000 https://blogs.uni-due.de/zim/?p=1488 Weiterlesen ]]> Das Preisgeld von 5000 Euro wurde von der Stiftung der hessischen Rechtsanwaltschaft ausgelobt. Einsendeschluss ist der 15.12.2012. Genaueres findet man in diesem PDF.

Der Titel der Ausschreibung lautet Kulturflatrate, Kulturwertmark oder Three strikes and you are out: Wie soll mit Kreativität im Internet umgegangen werden? Den Begriff „Three strikes“ musste ich mir aber auch erst mal „ergoogeln“. Es geht darum, dass ein Täter beim „dritten Mal“ strenger bestraft wird (siehe Wikipedia) Bei der Verletzung des Urheberrechts ist das aber eigentlich kein Zeichen von Härte der Gerichte. Stattdessen offenbart sich hier der Zweifel der Rechtsprechung, ob die angelegten Rechts- und Unrechtsmaßstäbe in der Gesellschaft überhaupt verankert sind und vom Täter verstanden werden. Daher läßt man beim ersten und zweiten Mal Milde walten.

Für diejenigen, die noch nicht ganz „drin“ sind im Thema, sei das Glossar Urheberrecht für Anfänger von Zeit-Online empfohlen. Da werden Begriffe von A wie „Abmahnanwalt“ bis Z wie „Zitate“ verständlich erklärt. Und wer sich kulturhistorisch in das Thema einlesen möchte, dem lege ich das Essay Wie erwirbt der Mensch Wissen, wie wendet er es an und wie behandelt das Recht diesen Vorgang? des Wirtschaftshistorikers Eckhard Höffner nahe.

Höffner schreibt z.B. „Pflanzen lernen nach unserem Verständnis nicht, sondern entwickeln sich weiter durch Selektion, durch Absterben oder Überleben (Ausbreitung).“ Das ist für Höffner auf einer Skala die Position Null, die bedeutet „jede Übernahme von Wissen ist verboten oder unmöglich“ entgegen der Position Eins, die für „jede Übernahme von Wissen ist erlaubt und möglich“ steht. Höffner bezieht sich auf Aristoteles wenn er sagt, dass sich der Mensch von allen anderen Lebewesen dadurch unterscheidet, dass er „am meisten Lust zur Nachahmung” habe und „seine ersten Fertigkeiten durch Nachahmung” erwerbe. Der Artikel behandelt die Mechanismen des Wissensaufbaus und des Wissenstransfers in der Wissenschaftswelt und schließlich den Aspekt des Geldverdienens mit Wissen und mit Ideen: „Der Konsument ist derjenige, der das Geschützte lesen, hören oder auf sonstige Art rezipieren will. Er hat zugleich das Geld, um das sich die Geschützten streiten, und um seine Aufmerksamkeit buhlen die Geschützten.“

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Datenschutz, Informationsfreiheit und Urheberrecht https://blogs.uni-due.de/zim/2011/12/23/datenschutz-informationsfreiheit-und-urheberrecht/ https://blogs.uni-due.de/zim/2011/12/23/datenschutz-informationsfreiheit-und-urheberrecht/#respond Fri, 23 Dec 2011 13:16:59 +0000 https://blogs.uni-due.de/zim/?p=1075 Weiterlesen ]]>

In der schnelllebigen digitale Gesellschaft kann es einem schon schwindelig werden. Gestern sind wir noch für „Datenschutz“ marschiert, und heute steht „Open Data“ auf unseren Fahnen. Es bedeutet aber nicht, dass ein neues Prinzip ein altes ersetzt. Stattdessen muss man heute sehr genau schauen, wo das Prinzip „Datenschutz“ Anwendung finden muss, und wo das Prinzip „offene Daten“ Vorrang haben muss. So gibt es auch nur einen Bundesbeauftragten, der für beide Themen zuständig ist, den „Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“. Seit 2003 übt Peter Schaar dieses Amt aus. Dass Datenschutz und Informationsfreiheit zwei Seiten einer Medaille sind, beschreibt er in diesem aktuellen Beitrag.

Ein anderer Begriff, der heute sowohl propagiert, wie auch in Frage gestellt wird, ist „Urheberrecht“. Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass das Urheberrecht, wie wir es heute haben, überholt oder überholungsbedürftig ist. Die EU-Kommissarin Neelie Kroes beklagt in einer Rede, die sie am 19.11.2011 auf einem Kultur- und Medienforum in Avignon gehalten hat, dass „Copyright“ bei Bürgern zu einem Hasswort geworden ist.

„Meanwhile citizens increasingly hear the word copyright and hate what is behind it. Sadly, many see the current system as a tool to punish and withhold, not a tool to recognise and reward. „

(siehe auch diesen Eintrag auf Heise-Online)

Man muss sich vor Augen halten, dass hier die Interessen von 3 Rollen aufeinandertreffen. Die Interessen der „Werkschaffenden“ (Autoren, Künstler), die Interessen der „Vermarkter“ (Verlage, Mediengesellschaften) und die Interessen der „Nutzer“ (Verbraucher, Konsumenten).

Nun gibt es ein gemeinsames Positionspapier der Wikimedia Deutschland e.V., der Digitale Gesellschaft e.V. und der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. , das mit „Was zu tun wäre: Ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert“ überschrieben ist. Es werden die Probleme aufgelistet, die aus dem aktuellen Urheberrecht resultieren, und in 5 Punkten werden grobe Richtungsempfehlungen gegeben. Z.B. dass das Urheberrecht eigentlich ein „Urheber- und Verbraucherrecht“ werden muss, und dass man weg von „Schrankenregelungen“ und hin zu „Fair Use-Klausel“ kommen muss.

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Mehr als Kleingedrucktes https://blogs.uni-due.de/zim/2011/11/02/mehr-als-kleingedrucktes/ https://blogs.uni-due.de/zim/2011/11/02/mehr-als-kleingedrucktes/#respond Wed, 02 Nov 2011 22:38:40 +0000 https://blogs.uni-due.de/zim/?p=925 Weiterlesen ]]> Wer liest schon gerne Verträge? Aber man sollte sich Folgendes ‚mal auf der Zunge zergehen lassen:

„Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.“

So steht es in einem Vertrag, den die Landes-Schulminister mit Schulbuchverlagen und deren Vertreter geschlossen haben und der „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ heißt.

Zuerst habe ich darüber auf Zeit Online gelesen. An die Öffentlichkeit wurde es aber von Markus Beckedahl gebracht:

Markus Beckedahl sitzt für die Grünen als externer Berater in der „Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft“ des deutschen Bundestages.

Wie weit von dem Vertrag auch die Hochschulen betroffen sind, ist mir noch nicht klar. Aber auch wenn es nur die Schulen betrifft, wird am Ende ein armer Systemadministrator sitzen, der über den Dienstweg den Auftrag bekommt, mal eben alle Rechner einer Schule zu scannen, ob nicht irgend ein Schüler oder ein Lehrer die Lizenzrechte der Verlage zu weit ausgelegt hat.

Da gefällt mir folgende Meldung viel besser:

Die UNESCO fordert die Regierungen der Welt auf, sich für Lehrmaterialien einzusetzen, die unter einer freien öffentlichen Lizenz zur Verfügung gestellt werden: http://www.heise.de/newsticker/meldung/UNESCO-empfiehlt-freie-Lehrmaterialien-1370467.html

Ergänzung am 7.5.2012: Bundesländer verzichten auf Schultrojaner

 

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