Aufgaben JAV
JAV bedeutet Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die JAV ist die Interessenvertretung der Jugendlichen und Azubis in der Universität. Diese wird alle zwei Jahre neu gewählt.
Es kann sich jeder Auszubildende aufstellen lassen und gewählt werden.
Die JAV kümmert sich um die Probleme der Jugendlichen und Auszubildenden.
Sie achtet darauf, dass Gesetze, wie z.B. das Berufsbildungsgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz, an der Universität Duisburg-Essen eingehalten werden.
Sie kontrolliert die Einhaltung der Tarifverträge über Ausbildungsvergütungen, Arbeitsbedingungen, Urlaubsdauer und Anderes.
Die JAV arbeitet eng mit dem Personalrat zusammen. Über den Personalrat reicht sie Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildung oder Beschwerden an die Dienststelle weiter.
Ob die JAV die Interessen gut vertreten kann, hängt von Euch ab.
Wenn die JAV nicht informiert wird, weiß sie zu wenig über Eure / Deine Probleme und kann somit Euch / Dir nicht helfen!
Unsere JAV setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen.
Wir sind Ansprechpartner für alle Azubis, die Fragen oder Probleme haben.
In enger Zusammenarbeit mit dem Personalrat versuchen wir unserer Vermittlerrolle gerecht zu werden, um schnell zu einer sinnvollen Lösung zu kommen, die auch für den jeweiligen Azubi akzeptabel ist.
Wenn du also Probleme in der Ausbildung oder Fragen hast, bei denen wir dir helfen können oder sollen, so kannst du dich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.
Die JAV unterliegt in jedem Falle der Verschwiegenheitspflicht!
Die JAV kümmert sich darum, dass z.B.:
§ Gesetze und Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und die jeweils gültigen Tarifverträge eingehalten werden.
§ Die Ausbildung qualifiziert, zukunftsorientiert und sinnvoll ist.
§ Dass es eine Perspektive nach der Ausbildung gibt – Übernahme.
§ Die JAV hat zudem einen Überblick über alles, was den Azubis zusteht und informiert über die Rechte und Pflichten während der Ausbildung.
§ Steht mit Rat und Tat bei Problemen und Konflikten dem Auszubildenden zur Seite!
Ausbildungsplatzbegehung:
§ Die JAV hat jederzeit das Recht, Azubis während der Ausbildungszeit aufzusuchen.
§ Hier besteht die Möglichkeit Probleme, Themen und Fragen aufzugreifen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
§ Ausbildungsplatzgestaltung, Ausbildungsmittel und die Betreuung von Auszubildenden werden dabei berücksichtigt.
Übrigens:
Auch die Azubis haben das Recht, jederzeit (auch während der Ausbildungszeit)
ohne Angabe von Gründen die JAV aufzusuchen !