Promotionsausschuss Maschinenbau und Verfahrenstechnik - Promotion mit einem FH-Abschluss
Informationen zur Promotion mit einem FH-Abschluss
Promotionsinteressierte mit Abschluss einer Fachhochschule sind bei uns herzlich willkommen. Eine hohe Zahl erfolgreich durchgeführter Promotionen von ehemaligen FH-Absolventen dokumentiert sowohl den Willen der Abteilung Maschinenbau und Verfahrenstechnik als auch die Machbarkeit zur Durchführung von Promotionen von FH-Absolventinnen und Absolventen.
Absolventen mit FH-Abschluss (Master FH) der einschlägigen Fachrichtungen des Maschinenbaus (entsprechend dem Wissenschafts- und Lehrangebot der Abteilung Maschinenbau und Verfahrenstechnik) sowie des Wirtschaftsingenieurwesens können eine Zulassung zur Promotionsprüfung erhalten, maßgeblich hierfür sind die in der geltenden Promotionsordnung angegebenen Bedingungen.
Dies bedeutet konkret, dass Absolventen mit FH-Abschluss an der Universität unter definierten Voraussetzungen den akademischen Titel Dr.-Ing. bzw. Dr. rer. pol. erwerben können.
Sollten FH-Absolventen die Promotion anstreben ist ein Kontakt mit dem Promotionsausschuss zu Beginn der geplanten Promotion zur Prüfung der Voraussetzungen angeraten. Das formlose Einreichen der Abschlussunterlagen (Zeugnis, Fächer- und Notenliste, bei Masterabschlüssen einschließlich der Unterlagen über den BA-Abschluss) über die betreuende Professorin oder den betreuenden Professor an den Promotionsausschuss ist somit der erste Schritt für eine erfolgreiche Promotion an der Universität Duisburg-Essen.