Konzeption der Essener Evaluationsstudie
Konzeption Ertrag der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB Evaluationsstudie zum Vergleich von Maßregelvollzug und Strafvollzug bei suchtkranken Straftätern
Dr. rer. nat. Norbert Schalast, Dr. rer. medic. Melanie Frey, Dr. rer. medic. Shari Boateng,
Prof. Dr. med. Norbert Leygraf
Fragestellung
Strafgerichte können bei einem Täter die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB anordnen, wenn Suchtprobleme einen wesentlichen Hintergrund seiner strafbaren Handlungen bilden und in Folge der Sucht auch weitere rechtswidrige Handlungen drohen. Es müssen hinreichend konkrete Aussichten auf einen Behandlungserfolg bestehen. Obwohl inzwischen eine Reihe von Untersuchungen zur Bewährung nach Unterbringung in einer Entziehungsanstalt veröffentlicht wurde, fehlt es an belastbaren Daten zur therapeutischen Effizienz der Maßnahme. Insbesondere kann nur begrenzt eingeschätzt werden, ob die Unterbringung erneute Straffälligkeit effektiver verhindert als bloße Haftverbüßung.
Untersuchungsansatz
Unter Einbeziehung vieler Kliniken wird eine große unselegierte Patientengruppe (n = 300) möglichst vollständig bis zur Entlassung in die Freiheit nachverfolgt und für jeden ehemaligen Patienten frühestens zwei Jahre nach der Entlassung eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Die Bewährung der im Maßregelvollzug Behandelten wird verglichen mit der nach Strafvollzug. Zu diesem Zweck wird eine anhand eines groben Merkmalsrasters ‚gematchte’ Vergleichsgruppe von Insassen des Strafvollzugs rekrutiert, deren Legalbewährung ebenfalls weiterverfolgt wird.
Um die globalen Befunde zu Bewährung und Rückfälligkeit differenziert darstellen zu können, erfolgt bei den Patienten des Maßregelvollzugs eine Erhebung prognostisch und therapeutisch relevanter Merkmale sowie eine Einschätzung der Behandlung durch Patienten und Therapeuten.
Erhebungen erfolgen während der Unterbringung zu drei Zeitpunkten: nach der Aufnahme, nach 4-5 Monaten und bei Entlassung in die Freiheit bzw. den Strafvollzug. Patienten, deren Unterbringung wegen Aussichtslosigkeit beendet wird (§ 67d Abs. 5 StGB), bleiben einbezogen. Ihre Bewährung wird ebenfalls weiterverfolgt. Alle Daten werden dem Institut anonymisiert bzw. in der Terminologie des Datenschutzes „pseudonymisiert“ (mit Codenummer) zur Verfügung gestellt.
Exposé des Untersuchungskonzeptes mehr (PDF-Datei, 69K)
Zum Abstract eines Beitrags in der Zeitschrift "Forensische Psychiatrie, Psychologie und Kriminologie" geht es hier.
Die Grundlage des Untersuchungskonzeptes wurde in einer Machbarkeitsstudie erarbeitet mehr (PDF-Datei, 239K)
Datenschutz
Das Erhebungsverfahren wurde mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW abgestimmt. In einigen Bundesländern erfolgen ergänzende Prüfungen.
Häufig gestellte Fragen:
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Finanzierung
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Kooperationen
Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug
Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin am LVR-Klinikum Essen
Einrichtungen des Maßregelvollzugs gemäß § 64 StGB in NRW
LVR-Klinik Bedburg-Hau, Abt. für Forensische Psychiatrie III/IV
[LVR-Klinik Viersen, Abt. für Forensische Psychiatrie II]
LVR-Klinik Langenfeld, Abt. für Suchterkrankungen
Niederrhein Therapiezentrum, Duisburg
Volmeklinik Hagen
LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem
LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Marsberg
Einrichtungen des Maßregelvollzugs in anderen Bundesländern
Isar-Amper-Klinikum, Abteilung für forensische Psychiatrie
Klinik für Forensische Psychiatrie Zwiefalten
Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie am LKH Andernach
Klinikum Bremen-Ost, Klinik für Forensische Psychiatrie
Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen, Standort Brauel
Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen, Standort Bad Rehburg
Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH
Vitos-Klinik für Forensische Psychiatrie Bad Emstal
Vitos-Klinik für Forensische Psychiatrie Hadamar
Isar-Amper-Klinikum Taufkirchen (Frauen)
Städt. Klinikum St. Georg Leipzig (Frauen)
Einrichtungen des Strafvollzugs
JVA Aachen
JVA Bielefeld-Brackwede
JVA Bochum
JVA Dortmund
JVA Düsseldorf
JVA Geldern
JVA Gelsenkirchen
JVA Hagen
JVA Köln
JVA Remscheid
JVA Rheinbach
JVA Schwerte
JVA Werl
JVA Willich I
JVA Wuppertal-Vohwinkel
JVA Willich II (Frauen)
JVA Frankfurt III (Frauen)
Justizministerium NRW
Referat Gesundheitsfürsorge
Kriminologischer Dienst (RD Wolfgang Wirth)
Strafvollzug und Justizministerien in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz unterstützen das Projekt im Hinblick auf Patienten des Maßregelvollzugs, die nach einer Erledigungsentscheidung in den Strafvollzug zurückverlegt werden.
Publikationen:
- Schalast N, Frey M, Nau B, Boateng S, & Leygraf N. (2021). Zum Ertrag der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und zu methodischen Einwänden gegen die Essener Evaluationsstudie. Psychiatrische Praxis, 48(08), 412-420.
- Schalast N (2020). Die Essener Evaluationsstudie zur „Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“. In: C. Grafl, M. Stempkowski, K. Beclin & I. Haider (Hg.), Neue Kriminologische Schriftenreihe der Kriminologischen Gesellschaft e.V: Bd. 118. "Sag, wie hast du's mit der Kriminologie?": Die Kriminologie im Gespräch mit ihren Nachbardisziplinen. Forum Vlg Godesberg, 541–552.
- Schalast N (Hg.) (2019) Straffällige mit Suchtproblemen: Fakten, Erfahrungen und Ergebnisse der Essener Evaluationsstudie, Pabst Verlag
- Schalast N (2018) Bedarf einer Nachjustierung des Rechts der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. www.reformbedarf §64StGB 2018.pdf
- Schalast N (2017) Missbrauch der Entziehungsanstalt. Neue Zeitschrift für Strafrecht, 37(8), 433-439.
- Schalast N,Frey M, Boateng S, Demmerling R, von der Haar M (2016) Persönlichkeitsstörungen – unterdiagostiziert bei Patienten des Maßregelvollzugs gemäß § 64 StGB? SUCHT, 62(5), 305-13
- Schalast N (2013) Zur Dauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 7(2), 105-113.
- Schalast N, Steffen M, Boateng S (2013) Essener Evaluation der Unterbringung in der Entziehungsanstalt – ein Zwischenbericht. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 7(2), 94-104.