Gefahrguttransporte
Besondere Anforderungen Gefährliche Güter
Gefahrgüter (dangerous goods) sind Gegenstände oder Stoffe in jedem Aggregatzustand, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen. Der Transport von Gefahrgütern erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Verpackung, der Dokumentation und der Durchführung der Beförderung.
Dabei sind insbesondere für den Gefahrgutversender eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen mit zum Teil internationalem Geltungsbereich zu beachten.
Schulung Umgang mit Gefahrgut / Ladungssicherung
Für Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte, die mit Pflichten und Aufgaben als Absender/-in, Verpacker/-in, Verlader/-in, Beförderer/-in, Fahrzeugführer/-in, Entlader/-in oder Empfänger/-in am Transportvorgang von gefährlichen Gütern beteiligt sind werden Schulungen zu den Themen "Umgang mit Gefahrgut" und "Ladungssicherung" angeboten.
Mehr lesenExport/Zollangelegenheiten Exportkontrollrechtliche Vorgaben für Gefahrgutsendungen
Für bestimmte Waren sind - vor dem Versand - neben den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen auch exportkontrollrechtliche Vorgaben einzuhalten. Dies betrifft vor allem Güter, die in der sog. Dual-Use Verordnung oder der Außenwirtschaftsverordnung genannt sind. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für die Zollsachbearbeitung zuständigen Mitarbeiterin beim Finanzmanagement und Controlling, Frau Emre (oezge.emre@uni-due.de / Tel.: 0201/183-7030).