Allgemeine Informationen
Inhaltsverzeichnis
Prüfungsanmeldungen
Die Anmeldung zu den Prüfungen findet in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt.
Atteste
Was muss ich beachten
Prüfungsunfähig, was muss ich tun? Formale Regelungen für ein Attest
Ein Rücktritt von einer Prüfungsleistung, nach Ablauf der Abmeldefrist, setzt voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt und der Rücktritt unverzüglich erklärt und glaubhaft gemacht wird.
„Unverzüglich“ bedeutet gem. § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Eine Rücktrittserklärung, die innerhalb von drei Werktagen nach einem versäumten Prüfungstermin erfolgt, gilt in der Regel noch als unverzüglich.
Krankheit kann einen wichtigen Grund darstellen. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Prüfung teilzunehmen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original innerhalb von drei Werktagen (vom Tag nach der Prüfung gerechnet, Samstage/Sonntage und Feiertage werden nicht als Werktage berechnet) im Prüfungswesen einreichen (per Post übersenden oder in den Briefkasten des Prüfungswesens einwerfen).
Geht das Original Attest nicht fristgerecht im Bereich Prüfungswesen ein, wird Ihnen ein Fehlversuch für diese Prüfung/en eingetragen.
Bitte benutzen Sie dafür unser
- Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email) vorab zur Fristwahrung einzureichen.
- Nachträglich ausgestellte Atteste und rückdatierte Atteste werden nicht akzeptiert (diese Regelung gilt ab dem SoSe 2024).
- Eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ oder „Schülerbescheinigung“ genügen nicht.
- Wenn die Arztpraxen geschlossen sind, finden Sie Informationen zur medizinischen Versorgung auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter folgendem Link: Notärztlicher Dienst als Vertretung der Hausärzte
Attest für mehrere Tage:
Sofern Sie ein Attest für mehrere Tage einreichen, gilt dies für den darauf attestierten gesamten Zeitraum! Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes – aufgrund einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes – an einer Prüfung teilnehmen wollen, so ist in jedem Fall die Gesundmeldung durch ein Attest Ihres Arztes vor der Prüfung im Bereich Prüfungswesen einzureichen.
Information in English
Ich schreibe meine Prüfung und bin krank Krank während der Klausur
Zu einer Prüfung sollten Sie nur antreten, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Sollten widererwarten gesundheitliche Beeinträchtigungen während einer Klausur auftreten, können Sie unter Angabe der Symptome einen Rücktritt vom Prüfungsversuch bei der Hauptaufsicht erklären und müssen unmittelbar einen Arzt aufsuchen.
Das entsprechende ärztliche Attest ist unverzüglich innerhalb von drei Werktagen einzureichen. Mit der Einreichung Ihres Attestes müssen Sie eine Information abgeben, dass Sie die Prüfung abgebrochen haben.
Über die Zulässigkeit des erklärten Rücktritts wegen etwaiger vorliegender Prüfungsunfähigkeit wird im Nachgang entschieden.
Bei vollständigem Ablegen der Prüfung ist ein Rücktritt von der Prüfung nicht mehr möglich.
- Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email) vorab zur Fristwahrung einzureichen.
- Nachträglich ausgestellte Atteste und rückdatierte Atteste werden nicht akzeptiert (diese Regelung wird zum SoSe 2024 angewendet).
- Eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ oder „Schülerbescheinigung“ genügen nicht.
- Wenn die Arztpraxen geschlossen sind, finden Sie Informationen zur medizinischen Versorgung auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter folgendem Link: Notärztlicher Dienst als Vertretung der Hausärzte
Information in English
Wohin sende ich meine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung? Einreichung eines Attestes
Einreichung per Post
Prüfungswesen – Campus Duisburg |
Prüfungswesen – Campus Essen |
Gebäude SG | Gebäude V15 |
Geibelstr. 41 | Universitätsstr. 2 |
47057 Duisburg | 45141 Essen |
Einreichung vor Ort am Campus
Duisburg
Atteste können während und außerhalb der Sprechzeiten direkt in den Briefkasten im SG-Gebäude (direkt unter dem Aufrufsystem des Prüfungswesens) oder in den Nachtbriefkasten vor dem Gebäude LG (Forsthausweg 2, 47057 Duisburg) eingeworfen werden.
Die Abgabe im Front Office während der Servicezeiten ist ebenfalls möglich. Ihr Attest wird dann an die zuständige Sachbearbeitung zur Eintragung im Verwaltungssystem weitergereicht.
Essen
Atteste können während und außerhalb der Sprechzeiten direkt in den Briefkasten der jeweiligen Sachbearbeitung im Gebäude V15 R00 eingeworfen werden.
Die Abgabe im Front Office während der Servicezeiten ist ebenfalls möglich. Ihr Attest wird dann an die zuständige Sachbearbeitung zur Eintragung im Verwaltungssystem weitergereicht.
Information in English
Abschlussarbeiten
Anmeldung – Verlängerung – Einreichung
Fast geschafft, wie melde ich meine Abschlussarbeit an? Anmeldung der Abschlussarbeit
Informationen zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs.
Allgemeiner Hinweis:
Ein ausgegebenes Thema für eine Abschlussarbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Was muss ich tun, wenn die Zeit nicht reicht? Verlängerung der Abschlussarbeit
Antrag auf Verlängerung der Abschlussarbeit
Welche Fristverlängerungen möglich sind, entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag frühzeitig gestellt werden und bis spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin im Prüfungswesen eingehen muss.
Geschafft! Wo kann ich meine Arbeit abgeben? Einreichung der Abschlussarbeit
Bitte beachten Sie die Regularien zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit in der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung.
Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare (gebunden bedeutet, dass keine Seiten entfernt bzw. hinzugefügt werden können (z.B. Klebebindung, Hardcover-Bindung)) Ihrer Abschlussarbeit sowie ein oder drei elektronische Exemplare (USB-Stick oder CD) einreichen. Es gilt das Datum des Poststempels.
Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihres Studiengangs über die Anzahl der abzugebenden elektronischen Exemplare und ob weitere Kriterien erfüllt werden müssen.
Vergessen Sie nicht, die eidesstattliche Erklärung nach dem Drucken im Original zu unterschreiben und in jedes Exemplar Ihrer Abschlussarbeit einzubinden. Die digitale Ausfertigungen sollten ebenfalls eine digitale Unterschrift enthalten.
Ist die Abschlussarbeit nicht fristgemäß eingegangen, gilt sie als mit "nicht ausreichend“ (Note 5,0) bewertet.
Einreichung vor Ort, über den Terminbriefkasten oder per Post
Campus Duisburg | Campus Essen |
Breich Prüfungswesen, Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten, z. Hd. Frau Güclü | Bereich Prüfungswesen, z. Hd. der zuständigen Sachbearbeitung |
Gebäude SG 032 | Gebäude V15 |
Geibelstr. 41 | Universitätsstr. 2 |
47057 Duisburg | 45141 Essen |
Terminbriefkasten am Campus Duisburg:
Terminbriefkasten am Campus Essen:
Gebäude T02 - Neben dem Eingang zur Poststelle an der Segerothstraße