Bereinigte Sammlung der Satzungen & Ordnungen
Zum Nachlesen Alles, was Recht ist
Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
§ 2 (4):
„Die Hochschulen erlassen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Ordnungen [...]. Alle Ordnungen sowie zu veröffentlichenden Beschlüsse gibt die Hochschule in einem Verkündungsblatt bekannt, dessen Erscheinungsweise in der Grundordnung festzulegen ist. Dort regelt sie auch das Verfahren und den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Ordnungen."
Grundordnung der Universität Duisburg-Essen
§ 19 - Verkündung von Ordnungen und Beschlüssen:
„Alle Ordnungen sowie zu veröffentlichende Beschlüsse werden gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 HG ausschließlich in Gestalt einer elektronischen Ausgabe mit der Bezeichnung „Verkündungsanzeiger der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen“ bekannt gegeben. Diese elektronische Ausgabe erscheint je nach Bedarf im öffentlich zugänglichen Netz der Universität Duisburg-Essen und wird jahrgangsweise fortlaufend nummeriert. Eine Verkündung in Papierform erfolgt nicht. Die Ordnungen werden durch die Rektorin oder den Rektor ausgefertigt und treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, soweit in ihnen nicht ein anderer Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens bestimmt ist.“
Die Grundordnung der UDE im Volltext finden Sie unter:
http://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/grundordnung.php