Ortswechsel erleichtertUmzugskostenvergütung

Stand: 19.02.2025

Der Umzug kann ein wichtiger Schritt in einem neuen Lebensabschnitt sein. Das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) hat das Ziel, den finanziellen Aufwand für Umzüge, die aufgrund dienstlicher Notwendigkeiten erforderlich sind, angemessen zu kompensieren.

Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen und möglichen Erstattungsregelungen geben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Sie können daraus keinen Rechtsanspruch ableiten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die/den nebenstehende*n Ansprechpartner*in.

 

So funktioniertTrennungsentschädigung

Stand: 19.02.2025

Die Trennungsentschädigung nach der Trennungsentschädigungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (TEVO NRW) bietet einen finanziellen Ausgleich für Bedienstete, die aufgrund dienstlicher Verpflichtungen an einen anderen Ort (ggf. auch nur vorübergehend) versetzt werden oder bei ihrer Einstellung eine Zusage der Umzugskostenvergütung erhalten haben. Die Entschädigung soll dabei die finanzielle Belastung ausgleichen, die durch eine doppelte Haushaltsführung oder zusätzliche Fahrkosten entstehen können, ohne dass es sich dabei um eine vollständige Erstattung der Aufwendungen handelt.

Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die möglichen Erstattungsregelungen geben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Sie können daraus keinen Rechtsanspruch ableiten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die/den nebenstehende*n Ansprechpartner*in.

 

Information & Kontakt Ihre Ansprechpartnerinnen

Dezernat Personal und Organisation
Allgemeine, wirtschaftliche & sonstige Personalangelegenheiten

Umzugskostenvergütung &
Bewilligung von Trennungsentschädigung:

Karoline Schmidt

Abrechnung von Trennungsentschädigung:

Dayana Klein