Verkündungsanzeiger der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen
Beschlüsse mitteilen Ein Verkündungsanzeiger der Universität?
Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)
§ 2 Abs. 4 HG NRW
Die Hochschulen erlassen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Ordnungen sowie nach Maßgabe dieses Gesetzes und ausschließlich zur Regelung der dort bestimmten Fälle ihre Grundordnung. Alle Ordnungen sowie zu veröffentlichenden Beschlüsse gibt die Hochschule in einem Verkündungsblatt bekannt, dessen Erscheinungsweise in der Grundordnung festzulegen ist. Die Grundordnung kann bestimmen, dass das Verkündungsblatt zusätzlich oder ausschließlich in Gestalt einer elektronischen Ausgabe erscheint, die über öffentlich zugängliche Netze angeboten wird. In diesem Fall gilt § 19 Absatz 2 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 551) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. Die Grundordnung regelt auch das Verfahren und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ordnungen. Prüfungsordnungen sind vor ihrer Veröffentlichung vom Rektorat auf ihre Rechtmäßigkeit einschließlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Hochschulentwicklungsplan zu überprüfen.
Grundordnung UDE
§ 19 Verkündung von Ordnungen
Alle Ordnungen sowie zu veröffentlichende Beschlüsse werden gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 HG ausschließlich in Gestalt einer elektronischen Ausgabe mit der Bezeichnung „Verkündungsanzeiger der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen“ bekannt gegeben. Diese elektronische Ausgabe erscheint je nach Bedarf im öffentlich zugänglichen Netz der Universität Duisburg-Essen und wird jahrgangsweise fortlaufend nummeriert. Eine Verkündung in Papierform erfolgt nicht. Die Ordnungen werden durch die Rektorin oder den Rektor ausgefertigt und treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, soweit in ihnen nicht ein anderer Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens bestimmt ist.
Die Grundordnung der UDE im Volltext finden Sie unter:
http://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/grundordnung.php