Die Gründe für einen Auslandsaufenthalt während des Studiums sind vielfältig. Ein Auslandsaufenthalt, sei es ein Auslandsstudium,-praktikum oder ein Forschungsaufenthalt, bietet Ihnen die ausgezeichnete Möglichkeiten Ihre fachlichen und sprachlichen Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern. Sie lernen nicht nur Ihr Studienfach aus einer anderen Perspektive kennen bzw. wenden Ihre im Studium erworbenen Kenntnisse berufsfeldbezogen in der Praxis an, sondern verbessern auch Ihre interkulturellen Fähigkeiten und erlangen Schlüsselqualifikationen.
AUSLANDSSTUDIUM
Warum ins Ausland?
Zeitpunkt und Dauer des Auslandsaufenhalts
Für Studierende im Bachelorstudiengang sind Auslandsaufenthalte ab dem 3. Semester möglich. Jedoch sollte aufgrund der Struktur des Studiengangs insbesondere das 4. und 5. Semester für ein Auslandsaufenthalt in Betracht gezogen werden.
Ob Sie besser für ein Semester oder ein Jahr im Ausland studieren, kann hier pauschal nicht beantwortet werden. Generell ist ein einsemestriger Aufenthalt sicher effizienter, dafür ermöglicht Ihnen ein Jahresaufenthalt einen tieferen Einblick, bewirkt aber u.U. auch eine Verlängerung der Studienzeit. Schauen Sie deshalb unbedingt in Ihren Studienplan und recherchieren Sie, welche Kurse die Gastuniversität anbietet. Besprechen Sie die Kurswahl und Anerkennung auch frühzeitig mit der Auslandskoordinatorin Maj-Britt Behrens.
Vorbereitung und Organisation
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten einen Auslandsaufenthalt an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren:
1. Im Rahmen eines Austauschprogramms, z.B. über das ERASMUS-Programm der Europäischen Union oder über Austauschkontakte der Fakultät
2. In Form eines individuell organisierten Aufenthalts an einer Universität Ihrer Wahl. Eine finanzielle Förderung ist eventuell durch den DAAD, Auslands-BAföG oder weitere Stipendienorganisationen möglich
3., Als Stipendiat in einem länderspezifischen Stipendienprogramm, z.B. im China-Stipendienprogramm der Studienstiftung
Finanzierung
Die Finanzierung stellt häufig das größte Hindernis bei der Durchführung von Auslandsaufenthalten dar. Je nach Land bzw. Stadt müssen Sie mit höheren Lebenshaltungskosten als in Deutschland rechnen. Daneben fallen je nach Gastuniversität auch (hohe) Studiengebühren und natürlich Reisekosten an. Bei Auslandsaufenthalten Rahmen von strukturierten Programmen, z.B. ERASMUS, werden Ihnen jedoch in der Regel die Studiengebühren an der ausländischen Gastuniversität erlassen und ein Mobilitätszuschuss gezahlt. Aber auch bei selbst organisierten Studienaufenthalten gibt es neben der privaten Finanzierung eine Reihe von Förderungsmöglichkeiten, z.B. durch Stipendien, Bafög oder einen Bildungskredit. Weitere Informationen zu Stiependien und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter: http://www.uni-due.de/politik/ausland_weitere_programme.php
Beurlaubung
Für die Zeit eines Auslandsaufenthalts können Sie sich beim Studierendensekretariat beurlauben lassen. Während Sie beurlaubt sind zahlen Sie keinen Studienbeitrag und nur einen ermäßigten Sozialbeitrag. Sie dürfen in dieser Zeit jedoch keine Studienleistungen an der Universität Duisburg-Essen erbringen. Im Ausland erbrachte Leistungen können Sie sich aber anrechnen lassen, wenn Sie im Vorfeld ein Learning Agreement, d.h. einen Studienplan, mit dem Prüfungsausschuss abgestimmt haben.
Bitte klären deshalb Sie mit dem Studierendensekretariat inwieweit ein oder zwei Urlaubssemester für Sie von Vorteil wären.
Versicherungen
Krankenversicherung
Vor Reiseantritt sollten Sie unbedingt mit Ihrer Krankenversicherung abklären, ob in Ihrem Gastland ein Versicherungsschutz durch Ihre deutsche Krankenversicherung besteht. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist dieses jedoch nur der Fall, wenn mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Selbst wenn dieses der Fall ist sollten Sie sich über die Leistungen informieren, die durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind. Zumeist sind nur Leistungen erstattungsfähig, die auch die Krankenversicherungen des jeweiligen Landes übernehmen. Möglicherweise empfiehlt es sich daher eine zusätzliche private Auslandsreisekostenversicherung abzuschließen.
Falls kein Versicherungsschutz durch Ihre Krankenversicherung besteht ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung unbedingt erforderlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse ob diese eventuell Zusatzversicherungen anbietet. Bitte beachten Sie, dass Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Unfall- und Haftpflichtversicherung