AUSLANDSSTUDIUM
Das ERASMUS + Programm
ERASMUS + ist ein Bildungsprogramm der Europäischen Union. Im Hochschulbereich basiert der Studierenden- sowie Dozentenaustausch zwischen Hochschulen der Teilnehmerstaaten (EU, EWG und Türkei) auf Austauschabkommen die zwischen den Hochschulen bzw. Fakultäten geschlossen werden. Diese Verträge legen u.a. fest, wie viele Studenten und auch für wie viele Monate diese ausgetauscht werden können, d.h. die Plätze sind begrenzt. Im Rahmen des ERASMUS-Programms der Europäischen Union unterhält das Institut für Politikwissenschaft derzeit Partnerschaften mit 22 Universitäten in 15 europäischen Ländern. Eine Übersicht über die aktuellen Kooperationen finden Sie hier.
Teilnahmevoraussetzungen
Für Bachelor-Studierende wird ein Auslandsaufenthalt im Anschluss an das zweite Studienjahr empfohlen. Bei Antritt des Auslandsaufenthaltes sollten die bis dahin vorgesehenen Prüfungen absolviert sein. Zudem sollten Sie sich rechtzeitig Grundkenntnisse der jeweiligen Landesprache aneignen, auch wenn die Unterrichtssprache an der Gasthochschule Englisch sein sollte.
Studierende in höheren Semestern oder im Master-Studium, können ebenfalls am ERASMUS-Programm teilnehmen.
Voraussetzungen:
- Immatrikulation an der Universiät Duisburg-Essen mit dem Ziel eines Hochschulabschlusses (inklusive Promotion) für die gesamte Dauer des ERASMUS-Aufenthalts
- Im gleichen Studienabschnitt noch nicht mehr als 6 Monate ERASMUS-Förderung erhalten
- Ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partneruniversität
Vorteile des Programms
- Relativ einfaches Bewerbungsverfahren
- Vereinfachte Bewerbung und Einschreibung an der Gastuniversität
- Fachliche und organisatorische Betreuung durch ERASMUS-Beauftragte im Institut und Auslandsamt der Heim- und Gastuniversität
- Finanzielle Unterstützung durch die ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe (an der Universität Duisburg-Essen derzeit ca. 150-250 € monatlich)
- Erlass von Studiengebühren an der Gastuniversität
- Anerkennung von Studienleistungen, wenn vor dem Aufenthalt genaue Absprachen mit der ERASMUS-Koordinatorin der Heimuniversität getroffen wurden
- Oftmals Hilfe bei der Zimmersuche, kostenlose Sprachkurse und Betreuungsprogramm durch die Gastuniversität
Ablauf
Bewerbung
Bewerbungen für das Wintersemester und das sich daran anschließende Sommersemester sind bis zum 31. Januar an die ERASMUS-Institutskoordinatorin zu richten. Das bedeutet, dass Sie sich bspw. für einen Aufenthalt im SoSe 2019 auch bereits bis zum 31.01.18 bewerben müssen.
Für einen Platz im ERASMUS + Programm stellen Sie online über das Online-Bewerberportal des Akademischen Auslandsamt der UDE den Bewerbungsantrag und reichen diesen ausgedruckt mit den hier geforderten Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist bei Ihrer Auslandskoordinatorin am Institut für Politikwissenschaft ein.
Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung einzureichen:
- ERASMUS-Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Aufstellung der bisher besuchten Lehrveranstaltungen (inkl. Noten)
- Immatrikulationsbescheinigung
- ggf. Sprachzertifikate
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bis Ende Februar.
Vor Antritt des Auslandsaufenthalts ist es zudem notwendig ein Learning Agreement, d.h. eine Auflistung der Kurse, die Sie an der Gastuniversität besuchen möchten, zu erstellen. Grundsätzlich sollten Sie während eines Semesters 30 ECTS erzielen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Gastuniversität über die angebotenen Kurse und besprechen Sie Ihre Kurswahl mit der ERASMUS-Institutskoordinatorin. Änderungen am Learning Agreement können Sie während des ersten Monats ihres Auslandsaufenthalts vornehmen und die veränderte Version an Ihre Institutskoordinatorin schicken.
Der Auslandsaufenthalt
Das Akademische Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen benötigt zu Beginn Ihres Aufenthalts eine Bestätigung über den tatsächlichen Start Ihres ERASMUS-Aufenthalts durch die Gasthochschule. Deshalb sollten Sie direkt nach Ihrer Ankunft vom Auslandsamt der Gasthochschule das Certificate for ERASMUS Grant ausfüllen lassen und dieses direkt an das Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen faxen oder als Scan per Email schicken. Nur dann kann sichergestellt werden, dass Ihnen weitere Raten des Mobilitätzusschusses ausgezahlt werden.
Auch vor Ihrer Rückkehr lassen Sie sich bitte Ihr Abreisedatum von Ihrer Gastuniversität auf dem Formular bestätigen. Das Originaldokument reichen Sie dann nach Ihrer Rückkehr beim Akademischen Auslandsamt der UDE ein.
Innerhalb des ersten Monats Ihres Aufenthalts haben Sie noch die Möglichkeit Änderungen an Ihrem Learning Agreement vorzunehmen. Bitte besprechen Sie die Änderungen mit ihren FakultätskoordinatorInnen vor Ort und an der Universität Duisburg-Essen und lassen sich die veränderte Version des Learning Agreements von diesen unterzeichnen.
Bei Fragen und Problemen, die sich während Ihres Aufenthalts ergeben, sind die ERASMUS-FakultätskoordinatorInnen und das International Office der Gastuniversität vor Ort Ihre Ansprechpartner. Selbstverständlich helfen Ihnen auch gerne Ihre Fakultätskoordinatorin und das Auslandsamt an der Universität Duisburg-Essen weiter.
Nach der Rückkehr
Nach Ihrer Rückkehr sollten Sie möglichst schnell das Certificate for ERASMUS Grant im Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen einreichen. Neben diesem Formular benötigt das Auslandsamt zudem eine Kopie Ihres von allen Seiten unterzeichneten Learning Agreements, einen selbst verfassten Erfahrungsbericht sowie einen ausgefüllten Fragebogen zu Ihrem Auslandsstudium von Ihnen. Letzterer wird Ihnen beizeiten direkt von Auslandsamt zugeschickt. Darüber hinaus müssen Sie im Auslandsamt auch noch eine Kopie des Transcript of Records, d.h. eine Bescheinigung über Ihre im Ausland erzielten Studienleistungen abgeben. Sie benötigen das Transcript of Records auch für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen durch den Prüfungsausschuss in der Fakultät.