Allgemeine Studienberatung - Lehramt - Frequently Asked Questions
Häufig gestellte Fragen zum Lehramtsstudium (Bachelor)
Seit dem Wintersemester 2011/2012 stellt die Universität Duisburg-Essen (UDE) ihre Lehramtsstudiengänge sukzessive auf das neue Bachelor/Master-Studienmodell um. Folgende Bachelor- und Master-Studiengänge sind an der UDE studierbar:
Häufig gestellte Fragen zum Lehramtsstudium (Master)
Die Master-Studiengänge (Master of Education) in den vier Lehrämtern starten zum Wintersemester 2014/2015!
- Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Grundschulen (G)
- Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Haupt-, Real- und Gesamtschulen (HRGe)
- Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe)
- Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Berufskollegs (BK)
Fragen und Antworten zum MASTER of Education finden Sie auch beim LehramtsWiki
Informationen zum Praxissemester finden Sie zudem im Leitfaden Praxissemester
Die Lehramtsausbildung an der Universität Duisburg-Essen (UDE) befindet sich derzeit noch in der Phase der Ausgestaltung. Die FAQ-Liste wird daher ständig aktualisiert. Informationen zum aktuellen Stand der Lehramtsreform finden Sie hier und unter www.uni-due.de/lehramtswiki oder informieren Sie sich bitte bei den Studienberaterinnen und Studienberatern des Akademischen-Beratungs-Zentrums (ABZ).
Häufig gestellte Fragen zum Lehramtsstudium (Bachelor/Master)
Eignungspraktikum
- Was ist das Eignungspraktikum?
- An wen richtet sich das Eigungspraktikum?
- Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?
- Wann findet das Eignungspraktikum statt?
- Kann ein Lehramtsstudium auch ohne Eignungspraktikum begonnen werden?
- Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?
- Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?
- Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland abgeschlossen. Muss ich vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst am Eignungspraktikum teilnehmen?
- Wie lange dauert das Eignungspraktikum?
- Ist das Eignungspraktikum an eine bestimmte Schulform gebunden?
- Darf ein Eignungspraktikum mehrmals und an verschiedenen Schulformen absolviert werden?
- Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
- Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?
- Wer betreut mich während meines Eignungspraktikums?
- Warum muss ich ein Portfolio führen?
- Was ist die Eignungsberatung? Wann findet diese statt?
- Erhalte ich einen Praktikumsvertrag?
- Erhalte ich während des Eignungspraktikums eine Bezahlung?
- Bin ich während des Eignungspraktikums krankenversichert?
- Bin ich während des Eignungspraktikums unfallversichert?
- Hafte ich für Schäden, die ich gegenüber dem Praktikumsgeber oder gegenüber Dritten verursache?
- Können Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit als Ersatz für das Eignungspraktikum gelten?
- Sind Schulpraktika, die ich während meiner Schulzeit gemacht habe, anrechenbar?
- Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?
- Was mache ich, wenn ich die Bescheinigung über mögliche anrechenbare Tätigkeiten aus der Kinder- und Jugendarbeit nicht vorlegen kann?
- Muss ich die Teilnahmebescheinigungen aufbewahren?
- Wo finde ich weitere Informationen zum Eignungspraktikum?
Studienstruktur im Lehramt (LABG 2009)
- Kann ich noch einen Lehramtsstudiengang mit Abschluss Staatsexamen beginnen?
- Wann beginnt die neue Lehramtsausbildung an der Universität Duisburg-Essen (Bachelorstudium)?
- Wie viele Semester beträgt die Regelstudienzeit?
- Wie sieht die Studienstruktur aus?
- Welche akademischen Abschlüsse kann ich in der neuen Lehrerbildung erreichen?
- Welche Lehrämter können an der Universität Duisburg-Essen studiert werden?
- Wann muss ich mich für ein bestimmtes Lehramt entscheiden?
- Wie sind die Lehrämter aufgebaut?
- Welche (Unterrichts-)Fächer kann ich an der Universität Duisburg-Essen studieren?
- Brauche ich eine bestimmte Mindestnote für das Masterstudium?
- Wann kann ich mich für den Master of Education einschreiben?
- Wie viele Semester beträgt die Regelstudienzeit für ein Masterstudium?
- Welche Praxiselemente gibt es in der neuen Lehramtsausbildung?
Bewerbung
Einschreibung
- Ist die Einschreibung ins Bachelorstudium sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich?
- Ist die Einschreibung ins Masterstudium sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich?
- Besteht die Möglichkeit sich zuerst nur für ein Fach einzuschreiben?
Fachwechsel
Erweiterungsprüfungen
Studiengangswechsel
- Besteht die Möglichkeit, aus einem Bachelorstudiengang (1-Fach- oder 2 Fach-Bachelor) in die neue Lehramtsausbildung (Bachelor / Master of Education) zu wechseln?
- Besteht die Möglichkeit, mit einem Bachelorstudium (Lehramt) in einen fachwissenschaftlichen Master zu wechseln?
- Besteht die Möglichkeit, aus einem anderen Lehramtsstudiengang (Staatsexamen) in die neue Lehramtsausbildung zu wechseln?
Zugang zum Master of Education
Sprachkenntnisse/Fremdsprachen
- Muss ich für das Lehramtsstudium Fremdsprachenkenntnisse bei der Einschreibung nachweisen?
- Muss ein Nachweis über eine weitere Fremdsprache erbracht werden, wenn ich eine moderne Fremdsprache als Unterrichtsfach studieren möchte?
- Für welche (Unterrichts-)Fächer muss ich einen Nachweis über eine weitere Fremdsprache erbringen und bis wann?
- Ist ein Auslandaufenthalt bei dem Studium einer modernen Fremdsprache vorgesehen?
Eignungsprüfungen für die Fächer Sport, Kunst und Musik
- Werden „alte“ Eignungsprüfungen (in den Fächern Sport und Kunst) anerkannt?
- Gibt es Eignungsprüfungen für bestimmte Fächer?
DaZ
- Welche Fächer kann ich im Lehramt an Grundschulen studieren?
- Wie sieht der Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) in dem Lehramtsstudiengang (Bachelor und Master) mit Lehramtsoption Grundschulen aus?
- Wann erfolgt die „Einschreibung“ im Vertiefungsfach im Lehramt Grundschule?
- Welche Fächer werden im Lernbereich Sachunterricht studiert?
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
- Welche Fächer kann ich im Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen wählen?
- Wie sieht der Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) in dem Lehramtsstudiengang (Bachelor und Master) mit Lehramtsoption Haup-, Real- und Gesamtschulen aus?
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Welche Fächer kann ich im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen wählen?
- Wie sieht der Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) in dem Lehramtsstudiengang (Bachelor und Master) mit Lehramtsoption Gymnasien/Gesamtschulen aus?
- Bis wann müssen Nachweise der Fremdsprachenkenntnisse erbracht sein?
Eignungspraktikum
- Was ist das Eignungspraktikum?
- An wen richtet sich das Eigungspraktikum?
- Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?
- Wann findet das Eignungspraktikum statt?
- Kann ein Lehramtsstudium auch ohne Eignungspraktikum begonnen werden?
- Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?
- Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?
- Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland abgeschlossen. Muss ich vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst am Eignungspraktikum teilnehmen?
- Wie lange dauert das Eignungspraktikum?
- Ist das Eignungspraktikum an eine bestimmte Schulform gebunden?
- Darf ein Eignungspraktikum mehrmals und an verschiedenen Schulformen absolviert werden?
- Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
- Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?
- Wer betreut mich während meines Eignungspraktikums?
- Warum muss ich ein Portfolio führen?
- Was ist die Eignungsberatung? Wann findet diese statt?
- Erhalte ich einen Praktikumsvertrag?
- Erhalte ich während des Eignungspraktikums eine Bezahlung?
- Bin ich während des Eignungspraktikums krankenversichert?
- Bin ich während des Eignungspraktikums unfallversichert?
- Hafte ich für Schäden, die ich gegenüber dem Praktikumsgeber oder gegenüber Dritten verursache?
- Können Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit als Ersatz für das Eignungspraktikum gelten?
- Sind Schulpraktika, die ich während meiner Schulzeit gemacht habe, anrechenbar?
- Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?
- Was mache ich, wenn ich die Bescheinigung über mögliche anrechenbare Tätigkeiten aus der Kinder- und Jugendarbeit nicht vorlegen kann?
- Muss ich die Teilnahmebescheinigungen aufbewahren?
- Wo finde ich weitere Informationen zum Eignungspraktikum?
Studienstruktur im neuen Lehramt (LABG 2009)
Kann ich noch einen Lehramtsstudiengang mit Abschluss Staatsexamen beginnen?
Die Lehrerausbildung wurde mit dem Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem Wintersemester 2011/2012 können Sie an allen Hochschulen in NRW nur noch im gestuften Bachelor-/Mastersystem studieren.
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Wann beginnt die neue Lehramtsausbildung an der Universität Duisburg-Essen (Bachelorstudium)?
Seit dem Wintersemester 2011/12 bietet die Universität Duisburg-Essen die neue Lehramtsausbildung (LABG 2009) an.
Es findet ein sukzessiver Aufbau der neuen Ausbildung statt. Die Bewerbung bzw. Einschreibung in das erste Fachsemester der Bachelorstudiengänge ist nur zum Wintersemester möglich.
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Wie viele Semester beträgt die Regelstudienzeit?
Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt 6 Semester (3 Studienjahre) und die des Masterstudiums 4 Semester (2 Studienjahre). Insgesamt beträgt die Regelstudienzeit in allen Lehrämtern also 10 Semester (5 Studienjahre).
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Wie sieht die Studienstruktur aus?
Die gesamte Ausbildung zum Lehrer/in erfolgt in drei aufeinander folgenden Abschnitten.
- Bachelorstudium (3 Studienjahre an der Universität)
- Masterstudium (2 Studienjahre an der Universität)
- Vorbereitungsdienst (18 Monate an einer Schule und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung)
Welche akademischen Abschlüsse kann ich in der neuen Lehrerbildung erreichen?
In der Lehrerausbildung an der Universität Duisburg-Essen können je nach Fachrichtung 3 akademische Abschlüsse erworben werden:
- Im Bachelorstudiengang richtet sich der akademische Titel nach der Fächerwahl und Fächerkombination. In der Regel wird der Bachelor of Arts vergeben. Mögliche Ausnahmen sind in den naturwissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fächerkombinationen gegeben – hier kann der Bachelor of Science vergeben werden. Für technische Fächerkombinationen (Lehramt an Berufskollegs) kann der Bachelor of Engineering vergeben werden.
- Den Masterstudiengang schließen Sie in allen Fächerkombinationen mit dem Master of Education (M. Ed.) ab.
- Nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes legen Sie eine Staatsexamensprüfung ab.
Welche Lehrämter können an der Universität Duisburg-Essen studiert werden?
An der Universität Duisburg-Essen werden Studiengänge für die folgenden Lehrämter angeboten:
- Lehramt an Grundschulen (G)
- Lehramt an Haupt-, Real- u. Gesamtschulen (HRGe)
- Lehramt an Gymnasien u. Gesamtschulen (GyGe)
- Lehramt an Berufskollegs (BK)
Wann muss ich mich für ein bestimmtes Lehramt entscheiden?
Spätestens bei der Einschreibung müssen Sie sich für eins der vier Lehrämter entschieden haben. Ein Wechsel zwischen den Lehrämtern ist prinzipiell auch später noch möglich. Bitte informieren Sie sich bei den einzelnen Studienfachberatungen und beachten Sie bitte die Zulassungsbeschränkungen in den höheren Fachsemestern!
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Wie sind die Lehrämter aufgebaut?
Das Studium setzt sich aus mehreren Studienelementen zusammen:
Sie studieren zwei (Unterrichts-)Fächer (fachdidaktische Anteile sind jeweils enthalten). Mit Ausnahme im Grundschullehramt – dort wählen Sie hingegen drei Lernbereiche bzw. zwei Lernbereiche und ein Unterrichtsfach. In allen Lehrämtern sind die Studienelemente Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) und Bildungswissenschaft mit unterschiedlichem Umfang verpflichtend. Hinzu kommen schulische und (optional) außerschulische Praxiselemente und die Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeit).
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Welche (Unterrichts-)Fächer kann ich an der Universität Duisburg-Essen studieren?
Die Fächermöglichkeit und Fächerkombination richten sich nach den einzelnen Lehrämtern. Nähere Informationen zu den einzelnen Fächern finden Sie bei den einzelnen Lehrämtern:
- Lehramt an Grundschulen (G)
- Lehramt an Haupt-, Real- u. Gesamtschulen (HRGe)
- Lehramt an Gymnasien u. Gesamtschulen (GyGe)
- Lehramt an Berufskollegs (BK)
Brauche ich eine bestimmte Mindestnote für das Masterstudium?
Die Universität Duisburg-Essen hat keine allgemeine Mindestnote für die Zulassung zum Master of Education festgelegt. Laut Rektoratsbeschluss sind die Masterstudiengänge im Lehramt zum Wintersemester 2014/15 und Sommersemester 2015 zulassungsfrei. Zukünftig kann in stark nachgefragten Fächern die Zulassung durch einen NC beschränkt werden.
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Wann kann ich mich für den Master of Education einschreiben?
Der Start für den Master of Education liegt im Wintersemester 2014/15. Es findet ein sukzessiver Aufbau der neuen Ausbildung statt. Nach dem Wintersemester 2014/15 ist die Bewerbung und Einschreibung sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Insofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen, ist eine Einschreibung bis zum Ende der Vorlesungszeit möglich.
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Wie viele Semester beträgt die Regelstudienzeit für ein Masterstudium?
Die Regelstudienzeit für den Master of Education beträgt 4 Semester (2 Studienjahre).
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Welche Praxiselemente gibt es in der neuen Lehramtsausbildung?
In der gesamten Lehrerausbildung sind die Praxiselemente neu gewichtet und verlagert worden:
- Das Eignungspraktikum (20 Tage) sollte möglichst vor Studienbeginn an einer Schule durchlaufen werden. Die eigene Schule darf nicht Praktikumsort sein.
- Das Orientierungspraktikum (80 Stunden; semesterbegleitend) findet an der Universität Duisburg-Essen im 3. oder 4. Semester des Bachelorstudiums an einer Schule der studierten Schulform statt. Das Orientierungspraktikum besteht aus einem Begleitseminar, einer semesterbegleitenden Schulpraxisphase und einem nachbereitenden Seminar. Es wird durch die Fakultät für Bildungswissenschaften begleitet.
- Das Berufsfeldpraktikum (mindestens 4 Wochen bzw. 80 Stunden) findet im 4. oder 5. Semester des Bachelorstudiums statt und kann nicht nur an einer Schule, sondern auch in außerschulischen bildungsorientierten Einrichtungen (z.B. Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen, Universitäten u.v.m.) absolviert werden. Die Praxisphase ist an ein Vorbereitungs- und Begleitseminar eines der studierten Fächer gebunden.
- Das Praxissemester (5 Monate) findet im 2. Semester des Masterstudiums statt. Der Aufenthalt an einer Schule der studierten Schulform wird durch einen wöchentlichen Studientag an der Universität und durch ein Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ehemals Studienseminar) begleitet. Informationen zum Praxissemester erhalten Sie über den Leitfaden Praxissemester des ZLB. Weitere Fragen dürfen an das Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro gestellt werden.
- Nach dem Studium folgt der Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat) an einer Schule und dem zugeordneten Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ehemals Studienseminar). Nach 18 Monaten legen Sie eine Staatsexamensprüfung ab.
- Weitere Informationen zu den Praxisphasen erhalten sie beim Zentrum für Lehrerbildung der Universität Duisburg-Essen (ZLB). Flyer Praxisphasen
- Für das Studium moderner Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch und Türkisch) ist ein mindestens 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben. Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert, ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Näheres regeln die Fachprüfungsordnungen.
- Für das Lehramt an Berufskollegs ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) Dauer bis zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen.
- Alle Praxisphasen werden schriftlich in dem Portfolio „Praxiselemente“ festgehalten um die Entwicklungsschritte systematisch zu dokumentieren. Die Pflicht zur Führung des Portfolios beginnt mit Aufnahme des ersten Praxiselements und endet mit dem Vorbereitungsdienst.
Bewerbung
Für welche Lehramtsfächer muss ich mich an der Universität Duisburg-Essen bewerben?
Für die zulassungsbeschränkten (NC) Fächer müssen Sie sich bis zum 15. Juli online im Bereich Einschreibungswesen bewerben. Welche Fächer zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei sind, entnehmen Sie bitte aus der Übersicht. Nähere Informationen zur Bewerbung und Einschreibung sind im Bereich Einschreibungswesen zu finden.
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Einschreibung
Ist die Einschreibung ins Bachelorstudium sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich?
Nein, Einschreibungen für alle Fächer in das erste Fachsemester des Bachelorstudiums sind nur zum Wintersemester möglich.
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Ist die Einschreibung ins Masterstudium sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester möglich?
Ja, Einschreibungen für alle Fächer im Masterstudium sind sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich. Das Masterprogramm beginnt zum Wintersemester 2014/2015.
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Besteht die Möglichkeit sich zuerst nur für ein Fach einzuschreiben?
Nein, Studierende dürfen sich weder im Bachelor noch im Master nur in einem Fach einschreiben und müssen daher in sämtlichen benötigten Fächern einen Studienplatz erhalten. Es gibt zwei Ausnahmen: Im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können die Fächer Kunst und Musik als Einzelfach studiert werden. Das Fach Musik wird hierbei an der Folkwang Universität der Künste studiert.
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Fachwechsel
Wann kann ich ein Fach wechseln?
Der Fachwechsel ist wegen der jährlichen Einschreibung nur noch zum Wintersemester möglich.
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Erweiterungsprüfungen
Können Erweiterungsprüfungen auch in der neuen Lehramtsstruktur (Bachelor/Master) abgelegt werden?
Ja, laut Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009, §16) ist dies möglich. Eine konkrete Regelung zu Erweiterungsprüfungen erfolgt jedoch erst nach einem entsprechenden Erlass des Schulministeriums.
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Studiengangswechsel
Besteht die Möglichkeit, aus einem Bachelorstudiengang (1-Fach- oder 2-Fach-Bachelor) in die neue Lehramtsausbildung (Bachelor / Master of Education) zu wechseln?
Ein Wechsel aus einem fachwissenschaftlichen Bachelor in einen Lehramts-Bachelor ist möglich, allerdings müssen die lehramtsspezifischen Elemente (Eignungspraktikum, Bildungswissenschaft, Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ), Praktika, Sprachnachweise), die sich aufgrund der LZV (Lehramtszugangsverordnung) ergeben, nachgeholt werden. Darüber hinaus werden die einzelnen Fächer Anforderungen für die Aufnahme in Lehramtsstudiengänge formulieren. Die FachberaterInnen und AnsprechpartnerInnen aus dem Bereich Prüfungswesen können Ihnen weitere Informationen zur Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen geben.
Der Wechsel in einen Master of Education-Studiengang ist nur dann möglich, wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, kann ggf. unter Anrechnung der bereits erbrachten Leistungen der „passende“ Bachelorabschluss nachgeholt werden und anschließend eine Bewerbung für ein Masterstudium erfolgen.
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Besteht die Möglichkeit, mit einem Bachelorstudium (Lehramt) in einen fachwissenschaftlichen Master zu wechseln?
Prinzipiell ja, die betreffende Hochschule trifft die Entscheidung darüber, welche Voraussetzungen Sie für das jeweilige Masterstudium erfüllen müssen. An der Universität Duisburg-Essen wird in der Regel eine fachspezifische Aufnahmeprüfung verlangt. Bitte erkundigen Sie sich bei den Fachberatern.
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Besteht die Möglichkeit, aus einem anderen Lehramtsstudium (Staatsexamen) in die neue Lehramtsausbildung zu wechseln?
Prinzipiell ja, Sie können sich die bereits erbrachten Studienleistungen im Bereich Prüfungswesen anerkennen lassen. Beachten Sie aber bitte, dass an der Universität Duisburg-Essen die Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption sukzessive aufgebaut werden. Im Wintersemester 11/12 wurde an der UDE mit dem 1. Fachsemester begonnen. Erkundigen Sie sich bitte auch, welche Elemente (Eignungspraktikum, Bildungswissenschaft, Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ), Praktika, Sprachnachweise), die sich aufgrund der LZV (Lehramtszugangsverordnung) ergeben, nachgeholt werden müssen. Die FachberaterInnen und AnsprechpartnerInnen aus dem Bereich Prüfungswesen können Ihnen weitere Informationen zur Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen geben.
Zugang zum Master of Education
Wird garantiert, dass nach dem Bachelor-Abschluss (Lehramt) der Master of Education begonnen werden kann?
Laut Rektoratsbeschluss sind die Masterstudiengänge im Lehramt im Wintersemester 2014/15 und Sommersemster 2015 zulassungsfrei. Die Universität Duisburg-Essen hat für den Zugang zum Master of Education keine allgemeine Mindestnote festgesetzt. Zukünftig kann in stark nachgefragten Fächern eine Zulassungsbeschränkung (NC) eingeführt werden. Entsprechende Regelungen befinden sich in den Masterordnungen der entsprechenden Fächer. Quer-/Seiteneinsteiger oder Wechsler benötigen die Anrechnungen in den (Unterrichts-)Fächern, in den Bereichen Bildungswissenschaft und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) sowie die der Praktika.
Eine gleichzeitige Einschreibung in Bachelor und Master ist nicht möglich. Jedoch besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Master vorzuziehen, wenn bereits mindestens 150 CP im Bachelorstudium nachgewiesen werden. Im WS 2014/15 ist dies für Studierende möglich, die ihr Bachelorstudium mit Lehramtsoption im WS 2011/12 aufgenommen haben. Diese vorzeitig erbrachten Leistungen kann man sich nach dem regulären Abschluss des Bachelors und der Einschreibung in den Master anrechnen lassen. Weitere Informationen dazu findet man hier.
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Sprachkenntnisse/Fremdsprachen
Muss ich für das Lehramtsstudium Fremdsprachenkenntnisse bei der Einschreibung nachweisen?
Das Lehramt setzt grundsätzlich Kenntnisse in zwei Fremdsprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen werden. In den folgenden Fächern der Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption werden weitere Sprachkenntnisse vorausgesetzt, die durch die Fachprüfungsordnungen geregelt werden.
- Fach Englisch: Englisch bis zum Abitur
- Fach Türkisch: Türkisch als Muttersprache (Nachweis durch türkische Staatsangehörigkeit; bei deutscher Staatsangehörigkeit ist eine Überprüfung durch das Fach nötig), Türkisch als Abiturfach, 4 Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterbildenden Schule oder einen Sprachtest (TOEMER)
Diese Sprachkenntnisse müssen bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Der Nachweis ist für alle Schulstufen des jeweiligen Faches zu erbringen.
Muss ein Nachweis über eine weitere Fremdsprache erbracht werden, wenn ich eine moderne Fremdsprache als Unterrichtsfach studieren möchte?
Ja, auch in der neuen Lehramtsausbildung sind zusätzliche Fremdsprachenkenntnis nachzuweisen – allerdings gilt das nur für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Für die (Unterrichts-)Fächer Englisch, Französisch oder Spanisch benötigen Sie das Latinum, das jedoch bis zur Einschreibung zum Master of Education nachgeholt werden kann.
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Für welche (Unterrichts-)Fächer muss ich einen Nachweis über eine weitere Fremdsprache erbringen, und bis wann?
Zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse sind nur für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für folgende (Unterrichts-)Fächer nötig: für Englisch, Französisch, Spanisch oder Geschichte brauchen Sie das Latinum. Für Philosophie ist entweder das Latinum oder Graecum nachzuweisen. Bei der Evangelischen Religionslehre wird das Graecum sowie das Latinum oder Hebraicum verlangt und für die Katholische Religionslehre das Latinum sowie Grundkenntnisse in Hebräisch oder Griechisch. Der Nachweis über die einzelnen Fremdsprachenkenntnisse ist bis zur Einschreibung zum Master of Education nachzuweisen.
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Ist ein Auslandaufenthalt bei dem Studium einer modernen Fremdsprache vorgesehen?
Ja, das Studium moderner Fremdsprachen umfasst in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten.
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Eignungsprüfungen für die Fächer Sport, Kunst und Musik
Werden „alte“ Eignungsprüfungen (in den Fächern Sport und Kunst) anerkannt?
Ja, aber die Eignungsprüfungen dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Gibt es Eignungsprüfungen für bestimmte Fächer?
Ja, auch in der neuen Lehramtsausbildung müssen in den Fächern Sport, Kunst und Musik vor Studieneinschreibung Eignungsprüfungen abgelegt werden. Neu ist, dass es schulformspezifische Anforderungen bei der Eignungsprüfung gibt. Die aktuellen Termine für die Eignungsprüfungen finden Sie hier:
Sport, Kunst.
Informationen zur Eignungsprüfung Kunst
Informationen zur Eignungsprüfung Sport
Informationen zur Eignungsprüfung für das Fach Musik entnehmen Sie bitte den Webseiten der Folkwang Universität der Künste unter http://www.folkwang-uni.de
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DaZ
Was beinhaltet DaZ?
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) befasst sich mit den besonderen Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern, die eine andere Familiensprache als Deutsch haben. Im Studium werden Fragen zum Spracherwerb von mehrsprachigen Schülerinnen und Schülern, zu Kompetenz- und Schwierigkeitsbereichen und zu Sprachstandsdiagnoseverfahren bearbeitet. Konzepte zur Sprachförderung und zum sprachlichen Lernen in allen Unterrichtsfächern sowie Einblicke in die Struktur ausgewählter Herkunftssprachen sind weitere wichtige Themengebiete.
Alle Lehramtsstudierenden müssen einen Pflichtanteil DaZ studieren. Vertiefungsmöglichkeiten sind im Bereich der Sprachförderung in den Fächern (ProDaZ) und in der Ausgestaltung der Praktika möglich.
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Lehramt an Grundschulen
Welche Fächer kann ich im Lehramt an Grundschulen studieren?
Für das Lehramt an Grundschulen studieren Sie drei Lernbereiche. Dabei sind der Lernbereich "Sprachliche Grundbildung" und der Lernbereich "Mathematische Grundbildung" verpflichtend. Im 3. Lernbereich ist entweder der Lernbereich Sachunterricht (Studieninhalte aus den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Geografie und Technik) oder ein weiteres Unterrichtsfach (Englisch, Kunst, Ev.Religionslehre , kath. Religionslehre oder Sport) zu wählen. Einer der Lernbereiche wird im Masterstudium in größerem Umfang studiert. Die Bereiche Deutsch für Schüler- und Schülerinnen mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) und Bildungswissenschaft kommen als verpflichtende Elemente hinzu.
Informationen zu Fächerkombinationen finden Sie hier.
Informationen zur Zulassung finden Sie hier.
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Wie sieht der Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) in dem Lehramtstudiengang (Bachelor und Master) mit Lehramtsoption Grundschulen aus?
Im Lehramtsstudium (Grundschulen) müssen Sie im Bachelorstudium insgesamt 180 Credits und im Masterstudium 120 Credits (pro Semester 30 Credits) erwerben. Die Credits verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Studienelemente:
Studienumfang des Bachelorstudiums für das Lehramt an Grundschulen
Lernbereich 1: Sprachliche Grundbildung | 41 Credits |
Lernbereich 2: Mathematische Grundbildung | 41 Credits |
Lernbereich 3: Lernbereich Sachunterricht oder Unterrichtsfach | 41 Credits |
Bildungswissenschaften einschließlich Orientierungspraktikum | 37 Credits |
Berufsfeldpraktikum | 6 Credits |
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) | 6 Credits |
Bachelor-Arbeit | 8 Credits |
Credits im Bachelorstudium insgesamt | 180 Credits |
Studienumfang des Masterstudiums für das Lehramt an Grundschulen
Lernbereich 1: Sprachliche Grundbildung einschließlich Fachdidaktik | 13 Credits |
Lernbereich 2: Mathematische Grundbildung einschließlich Fachdidaktik | 13 Credits |
Lernbereich 3: Lernbereich Sachunterricht oder Unterrichtsfach einschließlich Fachdidaktik | 13 Credits |
Aus 1-3 zusätzlich für den vertieften Lernbereich oder Unterrichtsfach | 12 Credits |
Bildungswissenschaften | 18 Credits |
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) | 6 Credits |
Praxissemester | 25 Credits |
Master-Arbeit |
20 Credits |
Credits im Masterstudium insgesamt | 120 Credits |
Wann erfolgt die „Einschreibung“ im Vertiefungsfach im Lehramt Grundschule?
Die „Einschreibung“ erfolgt erst im Masterstudium. Jedes Fach bzw. jeder Lernbereich kann vertieft, d.h. mit 12 zusätzlichen Credits im Master studiert werden, der Lernbereich Sachunterricht kann nur vertieft studiert werden.
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Welche Fächer werden im Lernbereich Sachunterricht studiert?
Im Lernbereich Sachunterricht sind an der Universität Duisburg-Essen Studieninhalte aus den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Technik enthalten.
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Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
Welche Fächer kann ich im Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen wählen?
Sie wählen 2 (Unterrichts-)Fächer aus, die im gleichen Umfang studiert werden. Dabei ist ein Kernfach (Mathematik, Deutsch, Englisch, Geschichte, Sozialwissenschaft, Chemie, Biologie, Physik oder Ev. Religionslehre oder Kath. Religionslehre) mit einem weiteren Kernfach oder mit einem weiteren Unterrichtsfach (Türkisch, Technik, Philosophie, Kunst oder Sport) zu kombinieren. Verpflichtend sind die Bereiche Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) und Bildungswissenschaft.
Informationen zu Fächerkombinationen finden Sie hier.
Informationen zur Zulassung finden Sie hier.
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Wie sieht der Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) in dem Lehramtstudiengang (Bachelor und Master) mit Lehramtsoption Haup-, Real- und Gesamtschulen aus?
Im Lehramtsstudium (Haupt-, Real- und Gesamtschulen) müssen Sie im Bachelorstudium insgesamt 180 Credits und im Masterstudium 120 Credits (pro Semester 30 Credits) erwerben. Die Credits verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Studienelemente:
Studienumfang des Bachelorstudiums für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
Fach 1 einschließlich Fachdidaktik | 59 Credits |
Fach 2 einschließlich Fachdidaktik | 59 Credits |
Bildungswissenschaften einschließlich Orientierungspraktikum | 42 Credits |
Berufsfeldpraktikum | 6 Credits |
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) | 6 Credits |
Bachelor-Arbeit | 8 Credits |
Credits im Bachelorstudium insgesamt | 180 Credits |
Studienumfang des Masterstudiums für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
Fach 1 einschließlich Fachdidaktik | 20 Credits |
Fach 2 einschließlich Fachdidaktik | 20 Credits |
Bildungswissenschaften | 29 Credits |
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) | 6 Credits |
Praxissemester | 25 Credits |
Master-Arbeit |
20 Credits |
Credits im Masterstudium insgesamt | 120 Credits |
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Welche Fächer kann ich im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen wählen?
Sie wählen 2 (Unterrichts-)Fächer aus, die im gleichen Umfang studiert werden. Dabei ist ein Kernfach (Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Geschichte, Chemie, Biologie, Physik oder Ev. Religionslehre oder Kath. Religionslehre) mit einem weiteren Kernfach oder mit einem Unterrichtsfach (Türkisch, Sozialwissenschaft, Informatik, Technik, Philosophie, Kunst oder Sport) zu kombinieren. Es gibt zwei Ausnahmen: Kunst und Musik (Folkwang Universität der Künste) können auch als Einzelfach studiert werden. Verpflichtend sind die Bereiche Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) und Bildungswissenschaft.
Informationen zu Fächerkombinationen finden Sie hier.
Informationen zur Zulassung finden Sie hier.
Wie sieht der Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) in dem Lehramtstudiengang (Bachelor und Master) mit Lehramtsoption Gymnasien/Gesamtschulen aus?
Im Lehramtsstudium (Gymnasien/Gesamtschulen) müssen Sie im Bachelorstudium insgesamt 180 Credits und im Masterstudium 120 Credits (pro Semester 30 Credits) erwerben. Die Credits verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Studienelemente:
Studienumfang des Bachelorstudiums für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen
Fach 1 einschließlich Fachdidaktik | 68 Credits |
Fach 2 einschließlich Fachdidaktik | 68 Credits |
Bildungswissenschaften einschließlich Orientierungspraktikum | 24 Credits |
Berufsfeldpraktikum | 6 Credits |
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) | 6 Credits |
Bachelor-Arbeit | 8 Credits |
Credits im Bachelorstudium insgesamt | 180 Credits |
Studienumfang des Masterstudiums für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen
Fach 1 einschließlich Fachdidaktik | 29 Credits |
Fach 2 einschließlich Fachdidaktik | 29 Credits |
Bildungswissenschaften | 17 Credits |
Praxissemester | 25 Credits |
Master-Arbeit |
20 Credits |
Credits im Masterstudium insgesamt | 120 Credits |
Lehramt an Berufskollegs
Welche Fächer kann ich im Lehramt an Berufskollegs wählen?
Im Lehramt an Berufskollegs stehen Ihnen folgende Varianten bei der Fächerkombination offen:
- Sie kombinieren die große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung (Wirtschaftspädagogik), nach dem derzeitigem Stand sind dies:
- Finanz- und Rechnungswesen
- Produktion, Logistik, Absatz
- Sektorales Management
- Wirtschaftsinformatik
- Sie kombinieren die beiden beruflichen Fachrichtungen Biotechnik und Wirtschaftswissenschaften.
- Sie kombinieren ein (Unterrichts-) Fach (siehe Punkt 4) mit einer beruflichen Fachrichtung (Biotechnik oder Wirtschaftswissenschaft).
- Sie wählen 2 (Unterrichts-) Fächer aus (Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Mathematik, Physik, Ev. Religionslehre oder Kath. Religionslehre, Spanisch oder Sport).
Verpflichtend sind die Bereiche Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) und Bildungswissenschaft einschließlich Berufspädagogik.
Informationen zu Fächerkombinationen finden Sie hier.
Informationen zur Zulassung finden Sie hier.
Wie sieht der Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) in dem Lehramtstudiengang (Bachelor und Master) mit Lehramtsoption Berufskollegs aus?
Im Lehramtsstudium (Berufskollegs) müssen Sie im Bachelorstudium insgesamt 180 Credits und im Masterstudium 120 Credits (pro Semester 30 Credits) erwerben. Die Credits verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Studienelemente:
Studienumfang des Bachelorstudiums für das Lehramt an Berufskollegs mit der Kombination aus 2 Unterrichtsfächer bzw. 2 beruflichen Fachrichtungen oder einer beruflichen Fachrichtung und einem Studienfach
Berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach 1 | 68 Credits |
Berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach 2 | 68 Credits |
Bildungswissenschaften/Berufspädagogik einschließlich und Orientierungspraktikum | 24 Credits |
Berufsfeldpraktikum | 6 Credits |
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) | 6 Credits |
Bachelor-Arbeit | 8 Credits |
Credits im Bachelorstudium insgesamt | 180 Credits |
Studienumfang des Bachelorstudiums für das Lehramt an Berufskollegs mit der Kombination einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung
Große berufliche Fachrichtung | 104 Credits |
Kleine berufliche Fachrichtung | 32 Credits |
Bildungswissenschaften/Berufspädagogik einschließlich und Orientierungspraktikum | 24 Credits |
Berufsfeldpraktikum | 6 Credits |
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) | 6 Credits |
Bachelor-Arbeit | 8 Credits |
Credits im Bachelorstudium insgesamt | 180 Credits |
Studienumfang des Masterstudiums für das Lehramt an Berufskollegs mit der Kombination aus 2 Unterrichtsfächern bzw. 2 beruflichen Fachrichtungen oder einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach
Berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach 1 | 29 Credits |
Berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach 2 | 29 Credits |
Bildungswissenschaften/Berufspädagogik einschließlich | 17 Credits |
Praxissemester | 25 Credits |
Master-Arbeit |
20 Credits |
Credits im Masterstudium insgesamt | 120 Credits |
Studienumfang des Masterstudiums für das Lehramt an Berufskollegs mit der Kombination einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung
Große berufliche Fachrichtung | 29 Credits |
Kleine berufliche Fachrichtung | 29 Credits |
Bildungswissenschaften/Berufspädagogik einschließlich | 17 Credits |
Praxissemester | 25 Credits |
Master-Arbeit |
20 Credits |
Credits im Masterstudium insgesamt | 120 Credits |
Sind im Lehramt an Berufskollegs fachpraktische Tätigkeiten vorgesehen?
Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit (27 Wochen) sollte nach Möglichkeit bis zur Zulassung zum Masterstudiengang nachgewiesen werden, spätestens muss der Nachweis von mindestens 27 Wochen fachpraktischer Tätigkeiten bis zur Anmeldung der Master-Arbeit vorliegen. Die restlichen Wochen sind bis zum Antritt des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen.
Eine erfolgreich absolvierte Berufsausbildung kann als fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden (LZV 2009).