Sonstige beruflich Qualifizierte (Zugangsprüfung und Probestudium)
"Fachfremde" Bewerber
Bewerberinnen und Bewerber mit einer mindestens zweijährigen beruflichen Ausbildung und einer danach erfolgten mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit, die nicht dem Ausbildungsberuf entspricht, müssen eine Zugangsprüfung an der Universität Duisburg-Essen ablegen.
Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushaltes und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder die Pflege eines Angehörigen im Sinne des § 16 Abs. 5 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (Nachzuweisen durch Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes bzw. Bescheid der Pflegeversicherung).
Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs erfüllt werden.
In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Teilnahme an einem Probestudium möglich. Das erfolgreiche Probestudium berechtigt studiengangbezogen zur Fortsetzung des Studiums in dem jeweiligen Studiengang.
Einzelheiten zur Ablegung einer Zugangsprüfung und zum Probestudium sind durch die Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsordnung) der Universität Duisburg-Essen vom 20. Dezember 2010 geregelt.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Zulassung zum Studium beizufügen:
- Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation
- Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf und Angaben zum gewünschten Studiengang
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemeinbildenden Schule
- Beglaubigter Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung
- Nachweis über berufliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung
- Kopien der Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder sowie aktuelle Meldebescheinigung oder Kopie des Bescheides der Pflegeversicherung im Falle einer hauptverantwortlichen und selbständigen Führung eines Familienhaushaltes
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen) für die Zugangsprüfung:
01. Oktober für das Sommersemester, 01. April für das Wintersemester
Ihr Antrag wird zunächst geprüft und an den zuständigen Prüfungsausschuss zur Durchführung der Zugangsprüfung weitergeleitet. Über die bestandene Zugangsprüfung erhalten Sie ein Zeugnis, mit dem Sie sich im Online-Verfahren der Universität Duisburg-Essen um Zulassung zum Studium zu bewerben. Da die Online-Bewerbungsfrist am 15. Juli bzw. 15. Januar endet, sollte die Antragstellung daher möglichst frühzeitig erfolgen.
Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen) für das Probestudium (nur in zulassungsfreien Studiengängen):
31. März für das Sommersemester, 30. September für das Wintersemester
Ihr Antrag wird zunächst geprüft und Sie erhalten hiernach einen Bescheid über Ihre Qualifikation für den gewünschten Studiengang. Sie können sich dann mit diesem Bescheid einschreiben.