Allgemeine Informationen zum Vergabeschema

Vergabeschema: Erstes und höhere Fachsemester

Grundlage für die Vergabe der Studienplätze ist in der Regel die „Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein Westfalen“ (VergabeVO NRW). Aber auch das Hochschulzulassungsgesetz sowie die hochschuleigenen Zulassungsordnungen finden Anwendung.

Die Vergabe der Studienplätze für das erste sowie das höhere Fachsemester unterscheiden sich erheblich. Die Vergabe für das 1. Fachsemester erfolgt in verschiedenen Ebenen und Quoten, wobei für die einzelnen Quoten ein festgesetzter prozentualer Anteil zur Verfügung steht. Die Bewerber:innen werden meistens in mehreren Quoten berücksichtigt.

Bei der Vergabe der Studienplätze für das höhere Fachsemester werden die Bewerber:innen einer Bewerbergruppe zugeordnet. Die Bewerbergruppen werden in einer festgelegten Rangfolge abgearbeitet, unabhängig davon, wie viele Bewerber:innen jeweils einsortiert sind. Je nach Anzahl der verfügbaren Studienplätze kann es vorkommen, dass nicht alle Bewerbergruppen bedient werden.

Vergabeschema für das 1. Fachsemester  
Vergabeschema für das höhere Fachsemester

Vergabeschema für das Losverfahren

Bei der Durchführung des Losverfahrens wird vom System durch ein Zufallsprinzip automatisch eine Losnummer vergeben. Diese Losnummer bestimmt die Rangfolge, nach der die Studienplätze vergeben werden.

Kriterien wie Note, Wartezeit oder z. B. Zweitstudium haben keinen Einfluss auf die Vergabe der Studienplätze im Rahmen des Losverfahrens.