Beruflich qualifizierte mit verwandter beruflicher Tätigkeit ("Fachtreue Bewerber")

Informationen für fachtreue Bewerber

Bewerberinnen und Bewerber mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf sind zur Aufnahme des Studiums in einem fachlich entsprechenden Studiengang ohne Zugangsprüfung berechtigt. Die fachliche Entsprechung der beruflichen Vorbildung und des angestrebten Studiengangs wird durch die Hochschule im jeweiligen Einzelfall geprüft.

Für den genannten Personenkreis stehen an der Universität Duisburg-Essen in Studiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen 5 % aller Studienplätze des jeweiligen Studiengangs zur Verfügung. Ist die Zahl der Bewerbungen höher als die im Rahmen dieser Quote zu vergebenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eines Auswahlgesprächs.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Zulassung zum Studium beizufügen:

  • Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation
  • Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf und Angaben zum gewünschten Studiengang
  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemeinbildenden Schule
  • Beglaubigter Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis über berufliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung:
15. Juli zum Wintersemester, 15. Januar zum Sommersemester

Ihr Antrag wird zunächst geprüft und Sie erhalten hiernach einen Bescheid über Ihre Qualifikation für den gewünschten Studiengang. Wegen der Zulassungsbeschränkung müssen Sie sich anschließend im Online-Verfahren der Universität Duisburg-Essen um Zulassung zum Studium bewerben. Da die Online-Bewerbungsfrist am 15. Juli bzw. 15. Januar endet, sollte die Antragstellung daher möglichst frühzeitig erfolgen.

Bewerbungsfristen für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung:
30. September zum Wintersemester, 31. März zum Sommersemester

Ihr Antrag wird zunächst geprüft und Sie erhalten hiernach einen Bescheid über Ihre Qualifikation für den gewünschten Studiengang. Da der Studiengang zulassungsfrei ist, können Sie sich mit diesem Bescheid innerhalb der geltenden Fristen einschreiben.