Zugang aufgrund beruflicher Aufstiegsfortbildung ("Meisterzugang")

Hochschulzugang mit Meisterbrief

Bewerberinnen und Bewerber mit einem Meisterbrief bzw. beruflicher Aufstiegsfortbildung sind zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang ohne Zugangsprüfung berechtigt. Eine Ausnahme bildet der Studiengang Humanmedizin, der einem bundesweiten Auswahlverfahren unterliegt. Bewerberinnen und Bewerber nehmen mit der Note 4,0 am Vergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung teil. Durch Ablegen einer Zugangsprüfung kann die Note und damit die Chance verbessert werden.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit Aufstiegsfortbildung stehen an der Universität Duisburg-Essen in Studiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen 5 % aller Studienplätze des jeweiligen Studiengangs zur Verfügung. Ist die Zahl der Bewerbungen höher als die im Rahmen dieser Quote zu vergebenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eines Auswahlgesprächs.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Zulassung zum Studium beizufügen:

  • Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation
  • Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf und Angaben zum gewünschten Studiengang
  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemeinbildenden Schule
  • Beglaubigter Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • Beglaubigter Nachweis der Aufstiegsfortbildung

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung:
15. Juli zum Wintersemester, 15. Januar zum Sommersemester

Ihr Antrag wird zunächst geprüft und Sie erhalten hiernach einen Bescheid über Ihre Qualifikation für den gewünschten Studiengang. Wegen der Zulassungsbeschränkung müssen Sie sich anschließend im Online-Verfahren der Universität Duisburg-Essen um Zulassung zum Studium bewerben. Da die Online-Bewerbungsfrist am 15. Juli bzw. 15. Januar endet, sollte die Antragstellung daher möglichst frühzeitig erfolgen.

Bewerbungsfristen für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung:
30. September zum Wintersemester, 31. März zum Sommersemester

Ihr Antrag wird zunächst geprüft und Sie erhalten hiernach einen Bescheid über Ihre Qualifikation für den gewünschten Studiengang. Da der Studiengang zulassungsfrei ist, können Sie sich mit diesem Bescheid innerhalb der geltenden Fristen einschreiben.